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Document 62015TO0364(01)

    Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 7. April 2016.
    ADR Center Srl gegen Europäische Kommission.
    Vorläufiger Rechtsschutz – Schiedsklausel – Vereinbarungen, die zur Umsetzung von Projekten, die von der Union im Rahmen des Programms ,Ziviljustiz‘ gefördert werden, geschlossen wurden – Vollstreckbarer Beschluss der Kommission zur Beitreibung gezahlter Beträge – Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung – Fehlende Dringlichkeit.
    Rechtssache T-364/15 R.

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2016:200