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Document 62007TJ0388

Urteil des Gerichts (Einzelrichter) vom 6. Mai 2010.
Comune di Napoli gegen Europäische Kommission.
EFRE - Kürzung einer finanziellen Beteiligung - Städtisches Pilotprojekt zur Errichtung eines Netzwerks von Telematikplätzen für die Stadt Neapel - Begriff der Unregelmäßigkeit - Beihilfefähige Ausgaben.
Rechtssache T-388/07.

Sammlung der Rechtsprechung 2010 II-00079*

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2010:177





Urteil des Gerichts (Einzelrichter) vom 6. Mai 2010 – Comune di Napoli/Kommission

(Rechtssache T‑388/07)

„EFRE – Kürzung eines Zuschusses – Städtisches Pilotprojekt zur Errichtung eines Netzwerks von Telematikplätzen für die Stadt Neapel – Begriff der Unregelmäßigkeit – Beihilfefähige Ausgaben“

1.                     Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Gemeinschaftsfinanzierung – Entscheidung, einen Zuschuss wegen Unregelmäßigkeiten zu kürzen – Unregelmäßigkeit – Begriff (Verordnung Nr. 4253/88 des Rates, Art. 24 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 46-48, 54-58, 161)

2.                     Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Gemeinschaftsfinanzierung – Antrag einer Einrichtung, die einen Zuschuss erhalten hat, auf Änderung der Vertragsbedingungen – Verpflichtung der Kommission, innerhalb einer angemessenen Frist zu antworten – Beurteilungskriterien (vgl. Randnrn. 88-92)

3.                     Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – Entscheidung, einen Zuschuss zu kürzen – Festlegung des Kürzungsbetrags ohne Berücksichtigung der Durchführung des Projekts und des Fehlens von Betrug oder Täuschungsabsicht – Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Fehlen (Verordnungen des Rates Nr. 4253/88, Art. 24, und Nr. 2988/95, Art. 2) (vgl. Randnrn. 146-148, 152-154)

4.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Hinreichend qualifizierte Verletzung des Gemeinschaftsrechts – Fehlen – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 174-178)

5.                     Außervertragliche Haftung – Haftung für rechtmäßiges Handeln – Nicht im Gemeinschaftsrecht anerkannter Grundsatz – Zum Nachweis eines außergewöhnlichen und besonderen Schadens und eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Schaden und der Handlung dienende Klagegründe – Ins Leere gehende Klagegründe (Art. 288 Art. 2 EG) (vgl. Randnrn. 184-188)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung C(2007) 3893 der Kommission vom 8. August 2007 über die Kürzung des Zuschusses des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der gemäß Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 4254/88 in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 2083/93 geänderten Fassung der Stadt Neapel (Italien) durch die Entscheidung PH/1997/2761 der Kommission zur Genehmigung eines Zuschusses des EFRE im Rahmen des städtischen Pilotprojekts Nr. 97.05.29.002 gewährt wurde, und Ersatz des Schadens, der der Klägerin infolge des Erlasses der angefochtenen Entscheidung entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Comune di Napoli trägt die Kosten.

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