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Document 62007TJ0304

Urteil des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 5. November 2008.
Calzaturificio Frau SpA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke in Form eines stilisierten Bogens mit gefüllter Fläche - Ältere Gemeinschaftsbildmarke in Form eines stilisierten Bogens - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94.
Rechtssache T-304/07.

Sammlung der Rechtsprechung 2008 II-00243*

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2008:477





Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 5. November 2008 – Calzaturificio Frau/HABM – Camper (Darstellung eines stilisierten Bogens mit gefüllter Fläche)

(Rechtssache T‑304/07)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke in Form eines stilisierten Bogens mit gefüllter Fläche – Ältere Gemeinschaftsbildmarke in Form eines stilisierten Bogens – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 30, 33, 36-37, 40, 52)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Begründung von Entscheidungen (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 73) (vgl. Randnrn. 57-58)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. Juni 2007 (Sache R 768/2006‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Camper, SL und der Calzaturificio Frau SpA

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Calzaturificio Frau SpA

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke in Form eines stilisierten Bogens mit gefüllter Fläche für Waren der Klassen 18 und 25 – Anmeldung Nr. 3388097

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Camper, SL

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Dreidimensionale nationale spanische Marke, die die Form eines Schuhs wiedergibt, für Waren der Klasse 25, eine Serie von nationalen englischen Bildmarken, die in unterschiedlichen Formaten geneigte Bögen wiedergeben, für Waren der Klasse 25 sowie zwei Gemeinschaftsbildmarken, die ebenfalls die Form eines Bogens haben, für Waren der Klasse 18

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Teilweise Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung der Anmeldung


Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Calzaturificio Frau SpA trägt die Kosten.

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