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Document 62007TJ0304

    Urteil des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 5. November 2008.
    Calzaturificio Frau SpA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke in Form eines stilisierten Bogens mit gefüllter Fläche - Ältere Gemeinschaftsbildmarke in Form eines stilisierten Bogens - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94.
    Rechtssache T-304/07.

    Sammlung der Rechtsprechung 2008 II-00243*

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2008:477





    Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 5. November 2008 – Calzaturificio Frau/HABM – Camper (Darstellung eines stilisierten Bogens mit gefüllter Fläche)

    (Rechtssache T‑304/07)

    „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke in Form eines stilisierten Bogens mit gefüllter Fläche – Ältere Gemeinschaftsbildmarke in Form eines stilisierten Bogens – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

    1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 30, 33, 36-37, 40, 52)

    2.                     Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Begründung von Entscheidungen (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 73) (vgl. Randnrn. 57-58)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. Juni 2007 (Sache R 768/2006‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Camper, SL und der Calzaturificio Frau SpA

    Angaben zur Rechtssache

    Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

    Calzaturificio Frau SpA

    Betroffene Gemeinschaftsmarke:

    Bildmarke in Form eines stilisierten Bogens mit gefüllter Fläche für Waren der Klassen 18 und 25 – Anmeldung Nr. 3388097

    Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

    Camper, SL

    Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

    Dreidimensionale nationale spanische Marke, die die Form eines Schuhs wiedergibt, für Waren der Klasse 25, eine Serie von nationalen englischen Bildmarken, die in unterschiedlichen Formaten geneigte Bögen wiedergeben, für Waren der Klasse 25 sowie zwei Gemeinschaftsbildmarken, die ebenfalls die Form eines Bogens haben, für Waren der Klasse 18

    Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

    Teilweise Zurückweisung des Widerspruchs

    Entscheidung der Beschwerdekammer:

    Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung der Anmeldung


    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Die Calzaturificio Frau SpA trägt die Kosten.

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