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Document 62005TJ0254

    Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 20. September 2007.
    Fachvereinigung Mineralfaserindustrie eV Deutsche Gruppe der Eurima - European Insulation Manufacturers Association gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
    Staatliche Beihilfen - Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen - Entscheidung, mit der die Beihilfen für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden - Vorprüfungsverfahren - Nichtigkeitsklage - Berufsverband - Begriff des Beteiligten im Sinne von Art. 88 Abs. 2 EG - Klagegründe, die die Begründetheit der Entscheidung betreffen - Unzulässigkeit.
    Rechtssache T-254/05.

    Sammlung der Rechtsprechung 2007 II-00124*

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2007:296





    Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 20. September 2007 – Fachvereinigung Mineralfaserindustrie/Kommission

    (Rechtssache T-254/05)

    „Staatliche Beihilfen – Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen – Entscheidung, mit der die Beihilfen für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden – Vorprüfungsverfahren – Nichtigkeitsklage – Berufsverband – Begriff des Beteiligten im Sinne von Art. 88 Abs. 2 EG – Klagegründe, die die Begründetheit der Entscheidung betreffen – Unzulässigkeit“

    1.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Entscheidung der Kommission, mit der ohne Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens eine Beihilfe für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wird (Art. 88 Abs. 2 und 3 EG und 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 30-36, 47)

    2.                     Nichtigkeitsklage – Gründe – Auslegung durch das Gericht – Grenze (Art. 230 EG) (vgl. Randnr. 48)

    Gegenstand

    Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2005) 379 der Kommission vom 11. Februar 2005 über die staatliche Beihilfe N 260b/2004 (Deutschland – Verlängerung des Förderprogramms zum Einsatz von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen)

    Tenor

    1.

    Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

    2.

    Die Fachvereinigung Mineralfaserindustrie e. V. Deutsche Gruppe der Eurima – European Insulation Manufacturers Association trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

    3.

    Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.

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