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Document 62005TJ0138

    Urteil des Gerichts erster Instanz (Einzelrichter) vom 23. Oktober 2007.
    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Impetus Symvouloi Michanikoi - Kainotomia kai Technologia EPE.
    Schiedsklausel - Rahmenprogramme im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung - Vorhaben im Bereich der telematischen Anwendungen von allgemeinem Interesse betreffende Verträge - Fehlen von Belegen und Nichtübereinstimmung eines Teils der gemeldeten Ausgaben mit den vertraglichen Bestimmungen - Erstattung der gezahlten Beträge.
    Rechtssache T-138/05.

    Sammlung der Rechtsprechung 2007 II-00136*

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2007:316





    Urteil des Gerichts (Einzelrichter) vom 23. Oktober 2007 – Kommission/Impetus

    (Rechtssache T-138/05)

    „Schiedsklausel – Rahmenprogramme im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung – Vorhaben im Bereich der telematischen Anwendungen von allgemeinem Interesse betreffende Verträge – Fehlen von Belegen und Nichtübereinstimmung eines Teils der gemeldeten Ausgaben mit den vertraglichen Bestimmungen – Erstattung der gezahlten Beträge“

    Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel (Art. 238 EG; Beschluss Nr. 1110/94 des Europäischen Parlaments und des Rates; Beschluss 90/221 des Rates) (vgl. Randnrn. 69-78, 94-104, 125-133)

    Gegenstand

    Auf eine Schiedsklausel im Sinne von Art. 238 EG gestützte Klage auf Verurteilung der Impetus Symvouloi Michanikoi – Kainotomia kai Technologia EPE auf Erstattung eines Teils der Beträge, die von der Europäischen Gemeinschaft aufgrund der im Rahmen des Beschlusses Nr. 1110/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. April 1994 über das Vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994–1998) (ABl. L 126, S. 1) geschlossenen Verträge Invite (Inland Navigation Telematics) mit der Bezeichnung COP 493 und Ausias (Att in Urban Sites with Integration and Standardisation) mit der Bezeichnung TR 1006 gezahlt worden sind, sowie eines Teils der Beträge, die aufgrund des im Rahmen des Beschlusses 90/221/Euratom, EWG des Rates vom 23. April 1990 über das gemeinschaftliche Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (1990–1994) (ABl. L 117, S. 28) geschlossenen Vertrags Artis (Advanced Road Transport Informatics in Spain) mit der Bezeichnung V 2043 gezahlt worden sind

    Tenor

     

    Die Klage der Kommission auf Erstattung eines Betrags von 136 037,30 Euro im Rahmen des Vertrags Invite (Inland Navigation Telematics) mit der Bezeichnung COP 493 wird abgewiesen.

     

    Impetus Symvouloi Michanikoi – Kainotomia kai Technologia EPE wird verurteilt, im Rahmen des Vertrags Ausias (Att in Urban Sites with Integration and Standardisation) mit der Bezeichnung TR 1006 der Kommission einen Betrag in Höhe von 14 678,41 Euro als Hauptschuld zuzüglich Verzugszinsen zu dem in Spanien geltenden gesetzlichen Jahreszinssatz ab 15. November 2002 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.

     

    Impetus Symvouloi Michanikoi – Kainotomia kai Technologia EPE wird verurteilt, im Rahmen des Vertrags Artis (Advanced Road Transport Informatics in Spain) mit der Bezeichnung V 2043 der Kommission einen Betrag in Höhe von 9 230,77 Euro als Hauptschuld zuzüglich Verzugszinsen zu dem in Spanien geltenden gesetzlichen Jahreszinssatz ab 29. Januar 2003 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.

     

    Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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