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Document 62001CJ0482
Judgment of the Court (Fifth Chamber) of 29 April 2004. # Georgios Orfanopoulos and Others (C-482/01) and Raffaele Oliveri (C-493/01) v Land Baden-Württemberg. # References for a preliminary ruling: Verwaltungsgericht Stuttgart - Germany. # Freedom of movement of persons - Public policy - Directive 64/221/EEC - Decision to expel on ground of criminal offences - Taking into account of the length of residence and personal circumstances - Fundamental rights - Protection of family life - Taking into account circumstances occurring between the final decision of the administrative authorities and the review by an administrative court of the lawfulness of that decision - The person concerned's right to make submissions as to the expediency of the measure before an authority called upon to give an opinion. # Joined cases C-482/01 and C-493/01.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 29. April 2004.
Georgios Orfanopoulos und andere (C-482/01) und Raffaele Oliveri (C-493/01) gegen Land Baden-Württemberg.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Verwaltungsgericht Stuttgart - Deutschland.
Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG - Ausweisung wegen Verstößen gegen das Strafgesetz - Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer und der persönlichen Verhältnisse - Grundrechte - Schutz des Familienlebens - Berücksichtigung von Umständen, die nach der letzten verwaltungsbehördlichen Entscheidung und der Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung durch ein Verwaltungsgericht eingetreten sind - Recht des Betroffenen, bei einer zur Stellungnahme berufenen Stelle Zweckmäßigkeitserwägungen geltend zu machen.
Verbundene Rechtssachen C-482/01 und C-493/01.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 29. April 2004.
Georgios Orfanopoulos und andere (C-482/01) und Raffaele Oliveri (C-493/01) gegen Land Baden-Württemberg.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Verwaltungsgericht Stuttgart - Deutschland.
Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG - Ausweisung wegen Verstößen gegen das Strafgesetz - Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer und der persönlichen Verhältnisse - Grundrechte - Schutz des Familienlebens - Berücksichtigung von Umständen, die nach der letzten verwaltungsbehördlichen Entscheidung und der Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung durch ein Verwaltungsgericht eingetreten sind - Recht des Betroffenen, bei einer zur Stellungnahme berufenen Stelle Zweckmäßigkeitserwägungen geltend zu machen.
Verbundene Rechtssachen C-482/01 und C-493/01.
Sammlung der Rechtsprechung 2004 I-05257
ECLI identifier: ECLI:EU:C:2004:262
«Freizügigkeit – Öffentliche Ordnung – Richtlinie 64/221/EWG – Ausweisung wegen Verstößen gegen das Strafgesetz – Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer und der persönlichen Verhältnisse – Grundrechte – Schutz des Familienlebens – Berücksichtigung von Umständen, die nach der letzten verwaltungsbehördlichen Entscheidung und der Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung durch ein Verwaltungsgericht eingetreten sind – Recht des Betroffenen, bei einer zur Stellungnahme berufenen Stelle Zweckmäßigkeitserwägungen geltend zu machen»
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(Artikel 18 EG, 39 EG, 43 EG, 46 EG, 49 EG, 55 EG und 234 EG; Richtlinie 90/364 des Rates)
(Richtlinie 64/221 des Rates, Artikel 3)
(Richtlinie 64/221 des Rates, Artikel 3)
(Artikel 39 Absatz 3 EG; Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Artikel 8; Richtlinie
64/221 des Rates, Artikel 3)
(Richtlinie 64/221 des Rates, Artikel 9 Absatz 1)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer)
29. April 2004(1)
„Freizügigkeit – Öffentliche Ordnung – Richtlinie 64/221/EWG – Ausweisung wegen Verstößen gegen das Strafgesetz – Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer und der persönlichen Verhältnisse – Grundrechte – Schutz des Familienlebens – Berücksichtigung von Umständen, die nach der letzten verwaltungsbehördlichen Entscheidung und der Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung durch ein Verwaltungsgericht eingetreten sind – Recht des Betroffenen, bei einer zur Stellungnahme berufenen Stelle Zweckmäßigkeitserwägungen geltend zu machen“
In den verbundenen Rechtssachen C-482/01 und C-493/01 betreffend dem Gerichtshof nach Artikel 234 EG vom Verwaltungsgericht Stuttgart (Deutschland) in den bei diesem anhängigen Rechtsstreitigkeiten Georgios Orfanopoulos, Natascha Orfanopoulos,Melina Orfanopoulos,Sofia Orfanopoulosgegen
Land Baden-Württemberg (C-482/01)und Raffaele Oliverigegen
Land Baden-Württemberg (C-493/01) vorgelegte Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung der Artikel 39 Absatz 3 EG und 9 Absatz 1 der Richtlinie 64/221/EWG des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind (ABl. 1964, Nr. 56, S. 850) (C-482/01), sowie der Artikel 39 EG und 3 dieser Richtlinie (C-493/01) erlässtDER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer),
unter Berücksichtigung der schriftlichen Erklärungen
nach Anhörung der mündlichen Ausführungen von Herrn Orfanopoulos u. a. sowie von Herrn Oliveri, vertreten durch Rechtsanwalt R. Gutmann, und der Kommission, vertreten durch W. Bogensberger, in der Sitzung vom 12. Juni 2003,
nach Anhörung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Sitzung vom 11. September 2003,
folgendes
…
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)
auf die ihm vom Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschlüssen vom 20. November und 4. Dezember 2001 vorgelegten Fragen für Recht erkannt:
Rosas |
La Pergola |
von Bahr |
Der Kanzler |
Der Präsident |
R. Grass |
V. Skouris |