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Document 62022TO0193

    Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Mai 2022.
    OT gegen Rat der Europäischen Union.
    Vorläufiger Rechtsschutz – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen – Einfrieren von Geldern – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Kein fumus boni iuris – Fehlende Dringlichkeit.
    Rechtssache T-193/22 R.

    Court reports – general

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2022:307

     Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Mai 2022 –
    OT/Rat

    (Rechtssache T‑193/22 R)

    „Vorläufiger Rechtsschutz – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen – Einfrieren von Geldern – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Kein fumus boni iuris – Fehlende Dringlichkeit“

    1. 

    Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Verteidigungsrechte – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine – Verpflichtung zur Angabe der einzelfallbezogenen und spezifischen Gründe für die getroffenen Entscheidungen – Umfang – Mitteilung an den Betroffenen durch Veröffentlichung im Amtsblatt – Unmöglichkeit für den Rat, eine Zustellung vorzunehmen – Zulässigkeit – Verstoß – Fehlen

    (Beschluss 2014/145/GASP des Rates in der durch den Beschluss [GASP] 2022/429 geänderten Fassung; Verordnungen Nr. 269/2014 und 2022/427 des Rates)

    (vgl. Rn. 28-34)

    2. 

    Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine – Einfrieren von Geldern – Beschluss, der in einem Kontext ergeht, der dem Betroffenen bekannt ist und der es ihm ermöglicht, die Tragweite der ihm gegenüber getroffenen Maßnahme zu verstehen

    (Art. 296 AEUV; Beschluss 2014/145/GASP des Rates in der durch den Beschluss [GASP] 2022/429 geänderten Fassung; Verordnungen Nr. 269/2014 und 2022/427 des Rates)

    (vgl. Rn. 35-38)

    3. 

    Europäische Union – Gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Handlungen der Organe – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine – Umfang der Kontrolle – Beweis für die Rechtmäßigkeit der Maßnahme – Tatsachengrundlage – Konkrete, präzise und übereinstimmende Informationen

    (Verordnungen Nr. 269/2014 und 2022/427 des Rates)

    (vgl. Rn. 47)

    4. 

    Europäische Union – Gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Handlungen der Organe – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine – Umfang der Kontrolle – Beweis für die Rechtmäßigkeit der Maßnahme – Pflicht der zuständigen Unionsbehörde, im Streitfall die Stichhaltigkeit der gegen die betroffenen Personen oder Organisationen angeführten Begründung nachzuweisen

    (Verordnungen Nr. 269/2014 und 2022/427 des Rates)

    (vgl. Rn. 48-50)

    5. 

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine – Einfrieren von Geldern bestimmter Personen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine – Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – Fehlen

    (Beschluss 2014/145/GASP des Rates in der durch den Beschluss [GASP] 2022/429 geänderten Fassung; Verordnungen Nr. 269/2014 und 2022/427 des Rates)

    (vgl. Rn. 62-67)

    Tenor

    1. 

    Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

    2. 

    Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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