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Document 62022TJ0773

Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 25. Oktober 2023.
Contorno Textil, SL gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke GILBERT TECKEL, die einen Dackel im Profil darstellt – Ältere Unionsbildmarke, die einen Dackel im Profil darstellt – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 – Gleichbehandlung – Rechtssicherheit.
Rechtssache T-773/22.

Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2023:674

 Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 25. Oktober 2023 –
Contorno Textil/EUIPO – Harmont & Blaine (GILBERT TECKEL)

(Rechtssache T‑773/22) ( 1 )

„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke GILBERT TECKEL, die einen Dackel im Profil darstellt – Ältere Unionsbildmarke, die einen Dackel im Profil darstellt – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 – Gleichbehandlung – Rechtssicherheit“

1. 

Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage bei den Unionsgerichten – Befugnisse des Gerichts – Abänderung einer Entscheidung des Amtes – Beurteilung im Hinblick auf die der Beschwerdekammer übertragenen Befugnisse

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 72 Abs. 3)

(vgl. Rn. 15, 16)

2. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 22, 23, 73)

3. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 26, 27, 38, 41, 56, 57)

4. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke GILBERT TECKEL, die einen Dackel im Profil darstellt, und Bildmarke, die einen Dackel im Profil darstellt

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 34, 35, 38, 39, 58, 59, 71, 79)

5. 

Unionsmarke – Verfahrensvorschriften – Begründung von Entscheidungen – Art. 94 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung 2017/1001 – Gleiche Tragweite wie Art. 296 AEUV – Implizite Begründung durch die Beschwerdekammer – Zulässigkeit – Voraussetzungen

(Art. 296 AEUV; Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 94 Abs. 1 Satz 1)

(vgl. Rn. 47, 50, 51)

6. 

Unionsmarke – Entscheidungen des Amtes – Rechtmäßigkeit – Prüfung durch die Unionsgerichte – Kriterien

(Art. 296 AEUV; Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates)

(vgl. Rn. 83)

7. 

Unionsmarke – Entscheidungen des Amtes – Grundsatz der Gleichbehandlung – Grundsatz der guten Verwaltung – Vorherige Entscheidungspraxis des Amtes – Gebot rechtmäßigen Handelns – Erforderlichkeit einer strengen und umfassenden Prüfung in jedem Einzelfall

(Art. 296 AEUV; Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 84-86)

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

Die Contorno Textil, SL trägt über ihre eigenen Kosten hinaus die Kosten der Harmont & Blaine SpA.

3. 

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) trägt seine eigenen Kosten.


( 1 ) ABl. C 45 vom 6.2.2023.

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