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Document 62022TJ0436

    Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 29. März 2023.
    Veronika Machková gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke ALMARA SOAP – Ältere Unionswortmarke ALMENARA – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 – Nachweis der ernsthaften Benutzung der älteren Marke – Art. 47 Abs. 2 der Verordnung 2017/1001.
    Rechtssache T-436/22.

    Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2023:167

     Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 29. März 2023 – Machková/EUIPO – Aceites Almenara (ALMARA SOAP)

    (Rechtssache T‑436/22) ( 1 )

    „Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke ALMARA SOAP – Ältere Unionswortmarke ALMENARA – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 – Nachweis der ernsthaften Benutzung der älteren Marke – Art. 47 Abs. 2 der Verordnung 2017/1001“

    1. 

    Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage bei den Unionsgerichten – Befugnisse des Gerichts – Anordnung an das Amt – Ausschluss

    (Art. 263 AEUV; Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates 2017/1001, Art. 72 Abs. 6)

    (vgl. Rn. 12)

    2. 

    Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage bei den Unionsgerichten – Befugnisse des Gerichts – Kontrolle der Rechtmäßigkeit der von den Beschwerdekammern erlassenen Entscheidungen – Erneute Prüfung tatsächlicher Umstände anhand von Beweisen, die nicht zuvor den Stellen des Amtes vorgelegt wurden – Ausschluss

    (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates 2017/1001, Art. 72)

    (vgl. Rn. 14)

    3. 

    Unionsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Begriff – Beurteilungskriterien

    (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates 2017/1001, Art. 47 Abs. 2)

    (vgl. Rn. 20)

    4. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

    (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates 2017/1001, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 26-28, 95, 96)

    5. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise – Grad der Aufmerksamkeit des Publikums

    (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates 2017/1001, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 29)

    6. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen

    (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates 2017/1001, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 35, 36)

    7. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke ALMARA SOAP und Wortmarke ALMENARA

    (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates 2017/1001, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 51, 71, 80, 88, 94, 100, 101)

    8. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke – Beurteilung der Unterscheidungskraft eines Markenbestandteils

    (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates 2017/1001, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 56-59, 78, 84)

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    Frau Veronika Machková und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) tragen jeweils ihre eigenen Kosten.


    ( 1 ) ABl. C 340 vom 5.9.2022.

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