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Document 62020TO0079

Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 14. Juli 2021.
AI gegen Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten.
Anfechtungs- und Schadensersatzklage – Öffentlicher Dienst – Personal des ECDC – Mobbing – Art. 12a des Statuts – Rufschädigung – Antrag auf Beistand – Art. 24 des Statuts – Ablehnung des Antrags – Anspruch auf rechtliches Gehör – Kein Anscheinsbeweis – Fürsorgepflicht – Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage.
Rechtssache T-79/20.

Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2021:478

 Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 14. Juli 2021 –
AI/ECDC

(Rechtssache T‑79/20)

„Anfechtungs- und Schadensersatzklage – Öffentlicher Dienst – Personal des ECDC – Mobbing – Art. 12a des Statuts – Rufschädigung – Antrag auf Beistand – Art. 24 des Statuts – Ablehnung des Antrags – Anspruch auf rechtliches Gehör – Kein Anscheinsbeweis – Fürsorgepflicht – Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage“

1. 

Beamte – Wahrnehmung der Aufgaben – Berufliche Ehrenhaftigkeit – Schwere Beschuldigungen – Beistandspflicht der Verwaltung – Umfang

(Beamtenstatut, Art. 24)

(vgl. Rn. 59, 60)

2. 

Beamte – Beistandspflicht der Verwaltung – Umfang – Pflicht der Verwaltung, Beschwerden über Mobbing zu prüfen und den Beschwerdeführer über die Behandlung seiner Beschwerde zu informieren – Voraussetzung

(Beamtenstatut, Art. 12a und 24)

(vgl. Rn. 61, 62)

3. 

Beamte – Mobbing – Beweislast – Verpflichtung des Betroffenen, einen Anfangsbeweis zu erbringen

(Beamtenstatut, Art. 12a und 24)

(vgl. Rn. 63, 64)

4. 

Beamte – Beistandspflicht der Verwaltung – Durchführung im Bereich Mobbing – Ermessen der Verwaltung – Entscheidung, einen Antrag auf Beistand ohne Verwaltungsuntersuchung abzulehnen – Berücksichtigung der vom Antragsteller vorgelegten und der der Verwaltung bekannten Nachweise – Zulässigkeit

(Beamtenstatut, Art. 12a und 24)

(vgl. Rn. 65)

5. 

Beamte – Rechte und Pflichten – Interne Untersuchung über Mobbingvorwürfe – Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör

(Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 41 Abs. 2 Buchst. a; Beamtenstatut, Art. 12a und 24)

(vgl. Rn. 69-73)

6. 

Beamte – Rechte und Pflichten – Interne Untersuchung über Mobbingvorwürfe – Recht des Beschwerdeführers auf Einsicht in die Untersuchungsakte – Grenzen – Vertraulichkeitspflicht der Verwaltung

(Beamtenstatut, Art. 12a und 24; Verordnung 2018/1725 des Parlaments und des Rates, Art. 9 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 79, 82-84)

7. 

Beamte – Fürsorgepflicht der Verwaltung – Umfang – Strengere Verpflichtung bei Beeinträchtigung der Gesundheit des Beamten

(Beamtenstatut, Art. 24)

(vgl. Rn. 101, 102)

8. 

Beamtenklage – Klage auf Ersatz des Schadens, der durch ein Verhalten verursacht worden ist, das keinen Entscheidungscharakter hat – Keine Durchführung eines Vorverfahrens nach dem Statut – Unzulässigkeit

(Beamtenstatut, Art. 90 und 91)

(vgl. Rn. 114, 118, 119)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung des ECDC vom 5. April 2019, mit der der vom Kläger am 10. April 2018 gestellte Antrag auf Beistand abgelehnt wurde, und, soweit erforderlich, der Entscheidung des ECDC vom 4. November 2019, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung vom 5. April 2019 zurückgewiesen wurde, sowie zum anderen auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

AI trägt die Kosten.

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