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Document 62020TJ0442

    Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 5. Mai 2021.
    Isaline Grangé und Alizée Van Strydonck gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke âme – Ältere internationale Bildmarke AMEN – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) 2017/1001 – Neutralisierung der visuellen und phonetischen Ähnlichkeit durch begriffliche Unterschiede – Voraussetzungen für die Neutralisierung.
    Rechtssache T-442/20.

    Court reports – general

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2021:237

     Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 5. Mai 2021 –
    Grangé und Van Strydonck/EUIPO – Nema (âme)

    (Rechtssache T-442/20)

    „Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke âme – Ältere internationale Bildmarke AMEN – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) 2017/1001 – Neutralisierung der visuellen und phonetischen Ähnlichkeit durch begriffliche Unterschiede – Voraussetzungen für die Neutralisierung“

    1. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 19, 20, 74)

    2. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Zurückweisung der Anmeldung bereits bei einem relativen Eintragungshindernis, das nur für einen Teil der Union vorliegt

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 21)

    3. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise – Grad der Aufmerksamkeit des Publikums

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 23)

    4. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 29, 30)

    5. 

    Unionsmarke – Entscheidungen des Amtes – Vorherige Entscheidungspraxis des Amtes – Gebot rechtmäßigen Handelns – Erforderlichkeit einer strengen und umfassenden Prüfung in jedem Einzelfall

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates)

    (vgl. Rn. 41, 42)

    6. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Eignung von Bedeutungsunterschieden, optische oder klangliche Ähnlichkeiten zu neutralisieren – Voraussetzungen

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 66)

    7. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarke âme und Bildmarke AMEN

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 73, 78, 79)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 4. Juni 2020 (Sache R 2960/2019‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Nema einerseits sowie Frau Grangé und Frau Van Strydonck andererseits

    Tenor

    1. 

    Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 4. Juni 2020 (Sache R 2960/2019‑4) wird aufgehoben.

    2. 

    Das EUIPO trägt neben seinen eigenen Kosten die Frau Isaline Grangé und Frau Alizée Van Strydonck entstandenen Kosten einschließlich der Aufwendungen von Frau Isaline Grangé und Frau Alizée Van Strydonck, die für das Verfahren vor der Beschwerdekammer notwendig waren.

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