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Document 62020TJ0201

Urteil des Gerichts (Zehnte Kammer) vom 14. April 2021.
Berebene Srl gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke GHISU – Ältere nationale Kollektivbildmarke CHIANTI CLASSICO – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 5 der Verordnung [EU] 2017/1001) – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke.
Rechtssache T-201/20.

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2021:192

 Urteil des Gerichts (Zehnte Kammer) vom 14. April 2021 –
Berebene/EUIPO – Consorzio vino Chianti Classico (GHISU)

(Rechtssache T-201/20)

„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke GHISU – Ältere nationale Kollektivbildmarke CHIANTI CLASSICO – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 5 der Verordnung [EU] 2017/1001) – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke“

1. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nicht ähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen

(Verordnung 2017/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 5)

(vgl. Rn. 18)

2. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nicht ähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Erforderlicher Grad der Ähnlichkeit

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5)

(vgl. Rn. 22, 23)

3. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nicht ähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Zusammenhang zwischen den Marken – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5)

(vgl. Rn. 32, 39, 40, 44, 50)

4. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nicht ähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Bildmarken GHISU und CHIANTI CLASSICO

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5)

(vgl. Rn. 38, 51, 54, 57, 69)

5. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nicht ähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5)

(vgl. Rn. 58)

6. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nicht ähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Vom Inhaber zu erbringende Nachweise – Nicht nur hypothetische Gefahr einer künftigen unlauteren Ausnutzung oder Beeinträchtigung

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5)

(vgl. Rn. 63)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 23. Januar 2020 (Sache R 592/2019‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Consorzio vino Chianti Classico und Berebene

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

Die Berebene Srl trägt die Kosten.

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