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Document 62020TJ0201
Urteil des Gerichts (Zehnte Kammer) vom 14. April 2021.
Berebene Srl gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke GHISU – Ältere nationale Kollektivbildmarke CHIANTI CLASSICO – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 5 der Verordnung [EU] 2017/1001) – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke.
Rechtssache T-201/20.
Urteil des Gerichts (Zehnte Kammer) vom 14. April 2021.
Berebene Srl gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke GHISU – Ältere nationale Kollektivbildmarke CHIANTI CLASSICO – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 5 der Verordnung [EU] 2017/1001) – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke.
Rechtssache T-201/20.
ECLI identifier: ECLI:EU:T:2021:192
Urteil des Gerichts (Zehnte Kammer) vom 14. April 2021 –
Berebene/EUIPO – Consorzio vino Chianti Classico (GHISU)
(Rechtssache T-201/20)
„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke GHISU – Ältere nationale Kollektivbildmarke CHIANTI CLASSICO – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 5 der Verordnung [EU] 2017/1001) – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke“
1. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nicht ähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen (Verordnung 2017/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 18) |
2. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nicht ähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Erforderlicher Grad der Ähnlichkeit (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 22, 23) |
3. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nicht ähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Zusammenhang zwischen den Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 32, 39, 40, 44, 50) |
4. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nicht ähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Bildmarken GHISU und CHIANTI CLASSICO (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 38, 51, 54, 57, 69) |
5. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nicht ähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 58) |
6. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nicht ähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Vom Inhaber zu erbringende Nachweise – Nicht nur hypothetische Gefahr einer künftigen unlauteren Ausnutzung oder Beeinträchtigung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 63) |
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 23. Januar 2020 (Sache R 592/2019‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Consorzio vino Chianti Classico und Berebene
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Berebene Srl trägt die Kosten. |