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Document 62020TJ0171
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 14. Juli 2021.
Robert Rochefort gegen Europäisches Parlament.
Institutionelles Recht – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Parlaments – Zulage für parlamentarische Assistenz – Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge – Beweislast – Begründungspflicht – Verteidigungsrechte – Rechtsfehler – Beurteilungsfehler – Verhältnismäßigkeit.
Rechtssache T-171/20.
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 14. Juli 2021.
Robert Rochefort gegen Europäisches Parlament.
Institutionelles Recht – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Parlaments – Zulage für parlamentarische Assistenz – Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge – Beweislast – Begründungspflicht – Verteidigungsrechte – Rechtsfehler – Beurteilungsfehler – Verhältnismäßigkeit.
Rechtssache T-171/20.
ECLI identifier: ECLI:EU:T:2021:438
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 14. Juli 2021 – Rochefort/Parlament
(Rechtssache T‑171/20)
„Institutionelles Recht – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Parlaments – Zulage für parlamentarische Assistenz – Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge – Beweislast – Begründungspflicht – Verteidigungsrechte – Rechtsfehler – Beurteilungsfehler – Verhältnismäßigkeit“
1. |
Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Beschluss des Parlaments, mit dem ein rechtsgrundlos gezahlter Betrag für parlamentarische Assistenz zurückgefordert wird (Art. 296 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn 23, 31-35) |
2. |
Europäisches Parlament – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder – Zulage für parlamentarische Assistenz – Kontrolle der Verwendung von Kosten für parlamentarische Assistenz – Beweislast (Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 33 Abs. 1 und 2 und Art. 68) (vgl. Rn. 41-50, 60, 61) |
3. |
Europäisches Parlament – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder – Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge – Pflicht zur Anhörung des betroffenen Abgeordneten vor Erlass einer Entscheidung – Fehlen – Pflicht zur Anhörung von Personen, die am Rückforderungsverfahren unbeteiligt sind – Fehlen (Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 68 Abs. 2) (vgl. Rn. 67-69, 72) |
4. |
Europäisches Parlament – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder – Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge – Zurückzufordernder Betrag – Kein Ermessen des Parlaments – Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch den betroffenen Abgeordneten – Zurückweisung (Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 68 Abs. 1) (vgl. Rn. 77, 78) |
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Generalsekretärs des Parlaments vom 17. Dezember 2019, vom Kläger einen zu Unrecht für parlamentarische Assistenz ausgezahlten Betrag von 27241 Euro zurückzufordern, und der entsprechenden Belastungsanzeige vom 22. Januar 2020
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Herr Robert Rochefort trägt die Kosten. |