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Document 62018TJ0535

    Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 13. Mai 2020.
    Peek & Cloppenburg KG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke Peek’s – Ältere nationale geschäftliche Bezeichnung Peek & Cloppenburg – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/1001 – Koexistenz der nationalen geschäftlichen Bezeichnung und der angemeldeten Marke – Abgrenzungsvereinbarung – Anwendung nationalen Rechts durch das EUIPO – Aussetzung des Verwaltungsverfahrens – Art. 70 der Verordnung 2017/1001 – Regel 20 Abs. 7 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 (jetzt Art. 71 Abs. 1 der Delegierten Verordnung [EU] 2018/625) – Offensichtlicher Beurteilungsfehler.
    Rechtssache T-535/18.

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2020:189

     Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 13. Mai 2020 –
    Peek & Cloppenburg/EUIPO – Peek & Cloppenburg (Peek’s)

    (Rechtssache T‑535/18)

    „Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke Peek’s – Ältere nationale geschäftliche Bezeichnung Peek & Cloppenburg – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/1001 – Koexistenz der nationalen geschäftlichen Bezeichnung und der angemeldeten Marke – Abgrenzungsvereinbarung – Anwendung nationalen Rechts durch das EUIPO – Aussetzung des Verwaltungsverfahrens – Art. 70 der Verordnung 2017/1001 – Regel 20 Abs. 7 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 (jetzt Art. 71 Abs. 1 der Delegierten Verordnung [EU] 2018/625) – Offensichtlicher Beurteilungsfehler“

    1. 

    Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – In der Klageschrift nicht dargestelltes rechtliches Vorbringen – Pauschale Verweisung auf andere Schriftstücke – Unzulässigkeit

    (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 177 Abs. 1 Buchst. d)

    (vgl. Rn. 27, 28)

    2. 

    Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnisse des Gerichts – Kontrolle der Rechtmäßigkeit der von den Beschwerdekammern erlassenen Entscheidungen – Erneute Prüfung tatsächlicher Umstände anhand von Beweisen, die nicht zuvor den Stellen des Amtes vorgelegt wurden – Ausschluss

    (Verordnung 2017/1001 des Parlaments und des Rates, Art. 72)

    (vgl. Rn. 37)

    3. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Zeichens – Voraussetzungen – Auslegung im Licht des Unionsrechts – Beurteilung nach den Kriterien des für das angeführte Zeichen geltenden nationalen Rechts

    (Verordnung 2017/1001 des Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 4)

    (vgl. Rn. 51-53)

    4. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Zeichens – Kennzeichen, das seinem Inhaber das Recht verleiht, die Benutzung einer jüngeren Marke zu untersagen – Beweislast

    (Verordnung 2017/1001 des Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 4 Buchst. b; Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1 Regel 37)

    (vgl. Rn. 67, 73, 75, 89)

    5. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Zeichens – Kontrolle hinsichtlich des anwendbaren nationalen Rechts durch die zuständigen Stellen des Amtes und durch das Gericht – Umfang

    (Verordnung 2017/1001 des Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 4 und Art. 72 Abs. 1 und 2)

    (vgl. Rn. 68-72, 87)

    6. 

    Unionsmarke – Verfahrensvorschriften – Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen – Widerspruchsverfahren – Auf das Vorbringen beschränkte Prüfung – Würdigung der angeführten Tatsachen und der Beweiskraft der vorgelegten Beweisstücke durch das Amt – Umfang

    (Verordnung 2017/1001 des Parlaments und des Rates, Art. 95)

    (vgl. Rn. 74)

    7. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Zeichens – Wortmarke Peek’s und geschäftliche Bezeichnung Peek & Cloppenburg

    (Verordnung 2017/1001 des Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 4)

    (vgl. Rn. 96-103, 106, 113)

    8. 

    Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Beschwerde bei den Beschwerdekammern – Aussetzung des Verfahrens – Voraussetzungen

    (Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1 Regel 20 Abs. 7 Buchst. c und Regel 50 Abs. 1)

    (vgl. Rn. 123-125)

    9. 

    Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Beschwerde bei den Beschwerdekammern – Aussetzung des Verfahrens – Ermessen der Beschwerdekammer – Prima-facie-Prüfung der Erfolgsaussichten einer Feststellungswiderklage – Umfang

    (Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1 Regel 20 Abs. 7 Buchst. c und Regel 50 Abs. 1)

    (vgl. Rn. 127, 129-132, 134)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 31. Mai 2018 (Sache R 60/2007‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Peek & Cloppenburg (Hamburg) und Peek & Cloppenburg (Düsseldorf)

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    Die Peek & Cloppenburg KG (Düsseldorf) trägt die Kosten.

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