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Document 62018TJ0477

Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 11. April 2019.
Užstato sistemos administratorius VšĮ gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Unionsbildmarke, die eine Flasche mit einem Pfeil darstellt – Ältere Unionsbildmarke, die eine Getränkedose, eine Flasche und einen Pfeil darstellt – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001.
Rechtssache T-477/18.

Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 11. April 2019 – Užstato sistemos administratorius/EUIPO – DPG Deutsche Pfandsystem (Darstellung einer Flasche mit einem Pfeil)

(Rechtssache T‑477/18)

„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Unionsbildmarke, die eine Flasche mit einem Pfeil darstellt – Ältere Unionsbildmarke, die eine Getränkedose, eine Flasche und einen Pfeil darstellt – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001“

1. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 16, 17)

2. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 27-29)

3. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Bestandteile einer Marke, die beschreibend sind

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 30)

4. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke, die eine Flasche mit einem Pfeil darstellt – Bildmarke, die eine Getränkedose, eine Flasche und einen Pfeil darstellt

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 49, 53-55)

5. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Geringe Unterscheidungskraft der älteren Marke – Auswirkung

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 52)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 22. Mai 2018 (Sache R 2203/2017‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen DPG Deutsche Pfandsystem und Užstato sistemos administratorius

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

Die Užstato sistemos administratorius VšĮ trägt die Kosten.

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