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Document 62015CJ0094

Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 16. Februar 2017.
Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen KG gegen Europäische Kommission.
Rechtsmittel – Kartelle – Europäischer Markt für Paraffinwachse und deutscher Markt für Paraffingatsch – Festsetzung der Preise und Aufteilung der Märkte – Begründungspflicht – Nachweis der Zuwiderhandlung – Verfälschung von Beweisen.
Rechtssache C-94/15 P.

Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section

Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 16. Februar 2017 –
Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen/Kommission

(Rechtssache C–94/15 P) ( 1 )

„Rechtsmittel – Kartelle – Europäischer Markt für Paraffinwachse und deutscher Markt für Paraffingatsch – Festsetzung der Preise und Aufteilung der Märkte – Begründungspflicht – Nachweis der Zuwiderhandlung – Verfälschung von Beweisen“

1. 

Rechtsmittel–Gründe–Fehlende konkrete Beanstandung eines Punktes der Argumentation des Gerichts und fehlendes rechtliches Vorbringen zur Stützung des Rechtsmittels–Unzulässigkeit

(Art. 256 Abs. 1 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 168 Abs. 1 Buchst. d und Art. 169 Abs. 2)

(vgl. Rn. 18, 19)

2. 

Rechtsmittel–Gründe–Unzureichende Begründung–Rückgriff des Gerichts auf eine implizite Begründung–Zulässigkeit–Voraussetzungen

(Satzung des Gerichtshofs, Art. 36 und Art. 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 81)

(vgl. Rn. 20, 21)

3. 

Wettbewerb–Verwaltungsverfahren–Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird–Gerichtliche Überprüfung–Verfahren vor den Gerichten der Union ist ein streitiges Verfahren–Obliegenheiten des die Entscheidung der Kommission anfechtenden Unternehmens

(Art. 81 Abs. 1 EG)

(vgl. Rn. 22, 26)

4. 

Wettbewerb–Regeln der Union–Zuwiderhandlungen–Zurechnung–Zurechenbarkeit des Verhaltens seiner Organe an ein Unternehmen–Voraussetzungen–Handlung einer Person, die berechtigt ist, für das Unternehmen tätig zu werden

(Art. 81 EG)

(vgl. Rn. 28-30)

5. 

Handlungen der Organe–Begründungspflicht–Zweck–Umfang

(Art. 253 EG)

(vgl. Rn. 40)

6. 

Rechtsmittel–Gründe–Fehlerhafte Tatsachenwürdigung–Unzulässigkeit–Überprüfung der Tatsachen–und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof–Ausschluss außer bei Verfälschung

(Art. 256 Abs. 1 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1)

(vgl. Rn. 45-48)

7. 

Wettbewerb–Verwaltungsverfahren–Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird–Beweislast der Kommission für die Zuwiderhandlung und ihre Dauer–Umfang der Beweislast–Nachweis durch eine Reihe von Indizien und Koinzidenzen, die das Vorliegen und die Dauer einer fortgesetzten wettbewerbswidrigen Verhaltensweise belegen–Zulässigkeit

(Art. 81 EG)

(vgl. Rn. 51, 52)

Tenor

1. 

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. 

Die Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen KG trägt die Kosten.


( 1 ) ABl. C 127 vom 20.4.2015.

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