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Document 62007TJ0296
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Gemeinschaftsmarke
–
Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke
–
Absolute Eintragungshindernisse
–
Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 31, 41, 53)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Juni 2007 (Sache R 358/2007‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens PharmaCheck als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Korsch AG trägt die Kosten.