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Document 62006TJ0294

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor

Schlüsselwörter

Gemeinschaftsmarke

Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke

Absolute Eintragungshindernisse

Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 28-30)

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 9. August 2006 (Sache R 746/2004‑4) über die Eintragung des Wortzeichens Vitality als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Nordmilch eG trägt die Kosten.

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