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Document 62004TJ0382
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften
–
Erstattung oder Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben (Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Artikel 239) (vgl. Randnrn. 44-46, 70, 73-74, 92-94)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung REM 19/2002 der Kommission vom 17. Juni 2004, mit der festgestellt wird, dass der Erlass der Einfuhrabgaben in einem konkreten Fall nicht gerechtfertigt ist
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.