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Document 62004TJ0230

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Verfahrensgegenstand
    Tenor

    Schlüsselwörter

    Landwirtschaft – EAGFL – Rechnungsabschluss (vgl. Randnrn. 52, 159-161, 186-191)

    2. Handlungen der Organe – Begründung – Verpflichtung – Umfang (Art. 253 EG) (vgl. Randnr. 184)

    Verfahrensgegenstand

    Gegenstand

    Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/136/EG der Kommission vom 4. Februar 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 40, S. 31), soweit in der Entscheidung bestimmte Ausgaben der Republik Finnland für Flächenbeihilfen in bestimmten Regionen wegen der Unzulänglichkeit der angewandten Überprüfungsregelung ausgeschlossen worden sind

    Tenor

    Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.

    2. Die Republik Finnland trägt die Kosten.

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