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Document 61994CJ0063
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
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Freier Warenverkehr ° Mengenmässige Beschränkungen ° Maßnahmen gleicher Wirkung ° Hemmnisse, die sich aus nationalen Vorschriften ergeben, die die Verkaufsmodalitäten in nicht diskriminierender Weise regeln ° Unanwendbarkeit des Artikels 30 des Vertrages ° Rechtsvorschriften, die den Verkauf mit einer äusserst geringen Gewinnspanne verbieten
(EG-Vertrag, Artikel 30)
Die Anwendung nationaler Bestimmungen, die bestimmte Verkaufsmodalitäten beschränken oder verbieten, auf Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten ist nicht geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, sofern diese Bestimmungen für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und sofern sie den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berühren. Sind diese Voraussetzungen nämlich erfuellt, so ist die Anwendung derartiger Regelungen auf den Verkauf von Erzeugnissen aus einem anderen Mitgliedstaat, die den von diesem Staat aufgestellten Bestimmungen entsprechen, nicht geeignet, den Marktzugang für diese Erzeugnisse zu versperren oder stärker zu behindern, als sie dies für inländische Erzeugnisse tut. Diese Regelungen fallen daher nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 30 des Vertrages.
Artikel 30 des Vertrages ist folglich dahin auszulegen, daß er nicht für den Fall gilt, daß ein Mitgliedstaat durch Gesetz Verkäufe verbietet, die nur eine äusserst niedrige Gewinnspanne mit sich bringen.