Lai meklētu precīzu frāzi, ielieciet to pēdiņās. Lai atrastu meklējamā vārda variācijas, pievienojiet zvaigznīti (*). (Piemēri: transp*, 32019R*) Ar jautājuma zīmi (?) varat meklējamā vārdā aizstāt vienu rakstzīmi, lai atrastu arī tā variācijas (ja ierakstīsiet ca?e, sistēma atradīs case, cane, care).
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 5. September 2024. GM und ON gegen PR. Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts
Berlin. Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren – Verordnung (EU) Nr. 833/2014 – Art. 5n Abs. 2 und 6 – Verbot der
unmittelbaren oder mittelbaren Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung für die Regierung Russlands oder
für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen – Ausnahme betreffend die Erbringung
von Dienstleistungen, die zur Gewährleistung des Zugangs zu Gerichts‑, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren in einem Mitgliedstaat
unbedingt erforderlich sind – Beurkundung und Vollzug eines Immobilienkaufvertrags durch einen Notar – Unterstützung durch
einen Dolmetscher im Rahmen einer solchen Beurkundung. Rechtssache C-109/23.
Schlussanträge der Generalanwältin L. Medina vom 11. April 2024. GM und ON gegen PR. Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts
Berlin. Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren – Verordnung (EU) Nr. 833/2014 – Art. 5n Abs. 2 und 6 – Verbot der
unmittelbaren oder mittelbaren Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung für die Regierung Russlands oder
für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen – Ausnahme betreffend die Erbringung
von Dienstleistungen, die zur Gewährleistung des Zugangs zu Gerichts‑, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren in einem Mitgliedstaat
unbedingt erforderlich sind – Beurkundung und Vollzug eines Immobilienkaufvertrags durch einen Notar – Unterstützung durch
einen Dolmetscher im Rahmen einer solchen Beurkundung. Rechtssache C-109/23.