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Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 21. März 2024. Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy gegen B. sp.
z o.o., vormals B. sp.j. Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny. Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht
– Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten und der
Verbesserung der körperlichen Fitness – Durch eine Registrierkasse und Kassenbons nachgewiesener Verkauf von Mehrfacheintrittskarten
für den Zugang zu Dienstleistungen – Steuerbemessungsgrundlage – Irrtum über die Höhe des Steuersatzes – Grundsatz der steuerlichen
Neutralität – Berichtigung der Steuerschuld aufgrund einer Änderung der Steuerbemessungsgrundlage – Nationale Praxis, die
bei Fehlen einer Rechnung die Berichtigung des Mehrwertsteuerbetrags und die Erstattung der zu viel gezahlten Mehrwertsteuer
nicht zulässt – Keine Gefährdung des Steueraufkommens – Einwand der ungerechtfertigten Bereicherung. Rechtssache C-606/22.
Schlussanträge der Generalanwältin J. Kokott vom 16. November 2023. Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy gegen
B. sp. z o.o., vormals B. sp.j. Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny. Vorlage zur Vorabentscheidung
– Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten
und der Verbesserung der körperlichen Fitness – Durch eine Registrierkasse und Kassenbons nachgewiesener Verkauf von Mehrfacheintrittskarten
für den Zugang zu Dienstleistungen – Steuerbemessungsgrundlage – Irrtum über die Höhe des Steuersatzes – Grundsatz der steuerlichen
Neutralität – Berichtigung der Steuerschuld aufgrund einer Änderung der Steuerbemessungsgrundlage – Nationale Praxis, die
bei Fehlen einer Rechnung die Berichtigung des Mehrwertsteuerbetrags und die Erstattung der zu viel gezahlten Mehrwertsteuer
nicht zulässt – Keine Gefährdung des Steueraufkommens – Einwand der ungerechtfertigten Bereicherung. Rechtssache C-606/22.