Case C-588/15 P, C-622/15 PCourt of Justice
Status:
In progress
Case C-588/15 P, C-622/15 P
DECISION
- Title
- Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 14. September 2017. LG Electronics, Inc. und Koninklijke Philips Electronics NV
gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel – Kartelle – Weltmarkt für Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme
– Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen bezüglich der Preisfestsetzung, der Markt- und Kundenaufteilung
sowie der Produktionsbeschränkung – Verteidigungsrechte – Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte ausschließlich an
die Muttergesellschaften eines gemeinsamen Unternehmens und nicht an dieses Unternehmen – Geldbuße – Leitlinien für das Verfahren
zur Festsetzung von Geldbußen (2006) – Ziff. 13 – Bestimmung des Umsatzes, der mit der Zuwiderhandlung in Zusammenhang steht
– Konzerninterne Verkäufe des betreffenden Produkts außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – Berücksichtigung der
im EWR getätigten Verkäufe der Endprodukte, in die das betreffende Produkt eingebaut ist – Gleichbehandlung. Verbundene Rechtssachen
C-588/15 P und C-622/15 P.
- ECLI identifier
- ECLI:EU:C:2017:679
- Applicant
- Einzelperson
- Defendant
- Europäische Kommission, EU-Institutionen und –Einrichtungen
- Judge-Rapporteur
- Vilaras
- Type of procedure
- Rechtsmittel - Unbegründet,Nichtigkeitsklage,Klage gegen Zwangsmaßnahmen
- Complementary documents:
-
14/09/2017
PROCEEDINGS
- Title
- Schlussanträge des Generalanwalts M. Szpunar vom 18. Mai 2017. LG Electronics, Inc. und Koninklijke Philips Electronics NV
gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel – Kartelle – Weltmarkt für Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme
– Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen bezüglich der Preisfestsetzung, der Markt- und Kundenaufteilung
sowie der Produktionsbeschränkung – Verteidigungsrechte – Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte ausschließlich an
die Muttergesellschaften eines gemeinsamen Unternehmens und nicht an dieses Unternehmen – Geldbuße – Leitlinien für das Verfahren
zur Festsetzung von Geldbußen (2006) – Ziff. 13 – Bestimmung des Umsatzes, der mit der Zuwiderhandlung in Zusammenhang steht
– Konzerninterne Verkäufe des betreffenden Produkts außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – Berücksichtigung der
im EWR getätigten Verkäufe der Endprodukte, in die das betreffende Produkt eingebaut ist – Gleichbehandlung. Verbundene Rechtssachen
C-588/15 P und C-622/15 P.
- ECLI identifier
- ECLI:EU:C:2017:393
- Advocate General
- Szpunar
18/05/2017