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Document 52011PC0715

    Vorschlag für VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation

    /* KOM/2011/0715 endgültig - 2011/0315 (COD) */

    52011PC0715

    Vorschlag für VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation /* KOM/2011/0715 endgültig - 2011/0315 (COD) */


    BEGRÜNDUNG

    Der Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation ist durch ein Abkommen geregelt, in dem auch Kontingente für Einfuhren von Stahl mit Ursprung in der Russischen Föderation in die Europäische Union festgelegt wurden. Wie in Artikel 10 Absatz 4 des Abkommens vorgesehen, muss das Abkommen mit dem Beitritt der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation beendet und die Kontingente abgeschafft werden.

    Dieser Vorschlag sieht daher die Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 des Rates zur Durchführung des Abkommens in der Europäischen Union vor, die zu dem Zeitpunkt wirksam würde, zu dem die Russische Föderation Mitglied der Welthandelsorganisation wird.

    2011/0315 (COD)

    Vorschlag für

    VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

    gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)       Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits[1] („PKA“) trat am 1. Dezember 1997 in Kraft.

    (2)       Gemäß Artikel 21 Absatz 1 des PKA unterliegt der Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen den Bestimmungen des Titels III dieses Abkommens, mit Ausnahme des Artikels 15, sowie den Bestimmungen eines Abkommens über mengenmäßige Beschränkungen.

    (3)       Die Europäische Gemeinschaft und die Regierung der Russischen Föderation schlossen am 26. Oktober 2007 ein solches Abkommen über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen („Abkommen“)[2].

    (4)       Am 22. Oktober 2007 nahm der Rat zur Durchführung des Abkommens die Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation[3] an.

    (5)       In dem Abkommen ist festgehalten, dass das Abkommen beendet wird, falls die Russische Föderation noch vor dessen Ablauf der Welthandelsorganisation beitritt und infolgedessen die mengenmäßigen Beschränkungen zum Zeitpunkt des Beitritts abgeschafft werden.

    (6)       Ab dem Zeitpunkt des Beitritts der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation ist die Verordnung zur Durchführung des Abkommens nicht mehr erforderlich. Die Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 sollte daher mit Wirkung vom selben Tag aufgehoben werden –

    HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 wird aufgehoben.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Sie wird am Tag des Beitritts der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation wirksam.

    Die Kommission wird eine entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu

    Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

    Der Präsident                                                Der Präsident

    [1]               ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. 3.

    [2]               ABl. L 300 vom 17.11.2007, S. 52.

    [3]               ABl. L 300 vom 17.11.2007, S. 1.

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