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Document 52011PC0715
Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL repealing Council Regulation (EC) No 1342/2007 on administering certain restrictions on imports of certain steel products from the Russian Federation
Vorschlag für VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation
Vorschlag für VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation
/* KOM/2011/0715 endgültig - 2011/0315 (COD) */
Vorschlag für VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation /* KOM/2011/0715 endgültig - 2011/0315 (COD) */
BEGRÜNDUNG Der Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen
zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation ist durch ein
Abkommen geregelt, in dem auch Kontingente für Einfuhren von Stahl mit Ursprung
in der Russischen Föderation in die Europäische Union festgelegt wurden. Wie in
Artikel 10 Absatz 4 des Abkommens vorgesehen, muss das Abkommen mit
dem Beitritt der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation beendet und
die Kontingente abgeschafft werden. Dieser Vorschlag sieht daher die Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 des Rates zur Durchführung des Abkommens in
der Europäischen Union vor, die zu dem Zeitpunkt wirksam würde, zu dem die
Russische Föderation Mitglied der Welthandelsorganisation wird. 2011/0315 (COD) Vorschlag für VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES zur Aufhebung der Verordnung (EG)
Nr. 1342/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über
Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der
Russischen Föderation DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des
Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen
Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen
Föderation andererseits[1]
(„PKA“) trat am 1. Dezember 1997 in Kraft. (2) Gemäß Artikel 21
Absatz 1 des PKA unterliegt der Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen
den Bestimmungen des Titels III dieses Abkommens, mit Ausnahme des
Artikels 15, sowie den Bestimmungen eines Abkommens über mengenmäßige
Beschränkungen. (3) Die Europäische Gemeinschaft
und die Regierung der Russischen Föderation schlossen am 26. Oktober 2007
ein solches Abkommen über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen
(„Abkommen“)[2]. (4) Am 22. Oktober 2007 nahm
der Rat zur Durchführung des Abkommens die Verordnung (EG) Nr. 1342/2007
über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Stahlerzeugnisse aus der Russischen
Föderation[3] an. (5) In dem Abkommen ist
festgehalten, dass das Abkommen beendet wird, falls die Russische Föderation
noch vor dessen Ablauf der Welthandelsorganisation beitritt und infolgedessen
die mengenmäßigen Beschränkungen zum Zeitpunkt des Beitritts abgeschafft
werden. (6) Ab dem Zeitpunkt des
Beitritts der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation ist die
Verordnung zur Durchführung des Abkommens nicht mehr erforderlich. Die
Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 sollte daher mit Wirkung vom selben Tag
aufgehoben werden – HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 wird
aufgehoben. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie wird am Tag des Beitritts der Russischen
Föderation zur Welthandelsorganisation wirksam. Die Kommission wird eine entsprechende
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen. Diese Verordnung ist in allen ihren
Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der
Präsident Der Präsident [1] ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. 3. [2] ABl. L 300 vom 17.11.2007, S. 52. [3] ABl. L 300 vom 17.11.2007, S. 1.