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Document 32002G0124(01)

    Entschließung des Rates vom 6. Dezember 2001 betreffend ein Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen

    ABl. C 22 vom 24/01/2002, p. 1–25 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    32002G0124(01)

    Entschließung des Rates vom 6. Dezember 2001 betreffend ein Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen

    Amtsblatt Nr. C 022 vom 24/01/2002 S. 0001 - 0025


    Entschliessung des Rates

    vom 6. Dezember 2001

    betreffend ein Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen

    (2002/C 22/01)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Es ist unter anderem Ziel der Europäischen Union, den Bürgern innerhalb eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts durch ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten.

    (2) Im Rahmen des Europarates wurde das Übereinkommen vom 19. August 1985 zur Verringerung von Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen geschlossen.

    (3) Der Rat hat am 21. Juni 1999 eine Entschließung betreffend ein Handbuch für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit internationalen Fußballspielen(1) angenommen.

    (4) In der genannten Entschließung wurde empfohlen, unter Berücksichtigung der jüngsten Erfahrungen Änderungen zu dem Handbuch vorzuschlagen.

    (5) Im Lichte der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren, beispielsweise bei der Fußballeuropameisterschaft 2000 sowie der im Rahmen dieser Meisterschaft von Polizeiexperten vorgenommenen Evaluierung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit wurde das Handbuch im Anhang der genannten Entschließung überprüft und aktualisiert.

    (6) Ein Gemeinschaftsrahmen in Bezug auf Inhalt und Reichweite der polizeilichen Zusammenarbeit, die Kontakte der Polizei zu den Medien, die Zusammenarbeit mit den Begleitern der Fans und die Rolle der Veranstalter ist für die Polizeidienststellen in den Mitgliedstaaten von großer Bedeutung.

    (7) Diese Formen der polizeilichen Zusammenarbeit bei Fußballspielen mit internationaler Dimension können mit den jeweils erforderlichen Abänderungen auch für andere Sportveranstaltungen mit internationaler Dimension dienen, sofern die betreffenden Mitgliedstaaten dies beschließen.

    (8) Diese Entschließung gilt unbeschadet geltender nationaler Bestimmungen, insbesondere der Aufteilung der Zuständigkeiten auf die verschiedenen Behörden und Dienststellen im jeweiligen Mitgliedstaat und der Ausübung der der Kommission durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften zugewiesenen Befugnisse -

    NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN:

    1. Der Rat ersucht die Mitgliedstaaten, ihre Zusammenarbeit zu verstärken, insbesondere die praktische Zusammenarbeit zwischen den für die Kontrolle der Veranstaltung zuständigen Behörden und Dienststellen und zwischen den Polizeibehörden, namentlich um Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen mit internationaler Dimension zu verhindern und ihnen entgegenzuwirken.

    2. Zu diesem Zweck wird für die Polizeidienststellen ein Handbuch mit Beispielen von Arbeitsmethoden erstellt, dessen Text im Anhang wiedergegeben ist.

    3. Diese Entschließung ersetzt die Entschließung des Rates vom 21. Juni 1999.

    (1) ABl. C 196 vom 13.7.1999, S. 1.

    ANHANG

    Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen

    Inhaltsverzeichnis des Handbuchs:

    1. Informationsmanagement durch die Polizeidienststellen

    Die mit der Organisation betrauten Behörden und die Polizeidienststellen berücksichtigen mögliche Kriterien für das Informationsmanagement.

    2. Vorbereitungen der Polizeidienststellen

    Die mit der Organisation betrauten Behörden und Polizeidienststellen beziehen die Polizeidienststellen der teilnehmenden Länder bereits zu einem frühen Zeitpunkt in die Vorbereitungen mit ein.

    3. Organisation der Zusammenarbeit zwischen den Polizeidienststellen

    Die mit der Organisation betrauten Behörden und Polizeidienststellen berücksichtigen mögliche Kriterien für die Gestaltung der internationalen Zusammenarbeit der Polizei.

    4. Zusammenarbeit zwischen den Polizeidienststellen und den Ordnern

    Die mit der Organisation betrauten Behörden und Polizeidienststellen beziehen die Begleiter der Fans des jeweiligen teilnehmenden Fußballbundes in die Ausführung ihrer Aufgaben mit ein und streben eine optimale Zusammenarbeit an.

    5. Checkliste "Medienpolitik und Kommunikationsstrategie" für Polizei/Behörden bei großen (internationalen) Meisterschaften und Fußballspielen

    Die Polizeidienststellen benutzen die Checkliste "Medienpolitik".

    6. Rolle der Veranstalter

    Die mit der Organisation betrauten Behörden berücksichtigen den Katalog möglicher Anforderungen an Veranstalter in verschiedenen Bereichen.

    7. Übersicht der bereits früher vom Rat der Europäischen Union verabschiedeten Dokumente

    Eine Übersicht der bereits früher vom Rat verabschiedeten Dokumente gibt Einblick in die bisher getroffenen Maßnahmen.

    KAPITEL 1

    Informationsmanagement durch die Polizeidienststellen

    ABSCHNITT 1

    Mögliche Kriterien für das Informationsmanagement

    I. EINLEITUNG

    - Die wachsende Zahl internationaler und europäischer Spiele hat dazu geführt, dass das Phänomen "Fußball" eine internationale Dimension erhalten hat.

    - Im Hinblick auf ein effizientes Management der Fußballspiele und insbesondere zur Vorbeugung und Bekämpfung des Fußballrowdytums ist der Informationsaustausch von wesentlicher Bedeutung. Für diesen Informationsaustausch wird nachdrücklich empfohlen, in jedem Mitgliedstaat eine ständige nationale (polizeiliche) Fußballinformationsstelle zu schaffen.

    - Die nationale Fußballinformationsstelle fungiert im Idealfall als zentrale und einzige Kontaktstelle für den Austausch einschlägiger Informationen über Fußballspiele mit internationaler Dimension und für den Ausbau der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit im Rahmen von Fußballspielen. Ein Mitgliedstaat kann beschließen, bei fußballbezogenen Aspekten bestimmte Kontakte über die speziell für diese Aspekte zuständigen Dienststellen laufen zu lassen, wobei allerdings die nationale Fußballinformationsstelle hiervon zumindest unterrichtet werden muss und die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit hierdurch nicht gefährdet werden darf.

    - Die Beziehungen zwischen der nationalen Fußballinformationsstelle und den zuständigen nationalen Behörden richten sich nach den geltenden einzelstaatlichen Rechtsvorschriften. Die Mitgliedstaaten können alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um zu gewährleisten, dass die nationale Fußballinformationsstelle ihre Aufgaben effizient und sachgerecht ausführen kann. Die Stelle erhält die notwendige technische Ausstattung, damit sie ihre Aufgaben wirksam und schnell erfuellen kann. Es wird gewährleistet, dass das Personal der nationalen Fußballinformationsstelle über die notwendigen polizeilichen Sachkenntnisse in Bezug auf die Probleme im Zusammenhang mit Fußballspielen verfügt.

    - Die nationalen Fußballinformationsstellen arbeiten im internationalen Rahmen als gleichberechtigte Partner zusammen.

    II. ZIELE

    - Die nationale Fußballinformationsstelle kann durch die Koordinierung des Austausches von Informationen über Fußballspiele zur öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit beitragen und strebt somit eine effiziente Verwendung der verfügbaren Ressourcen an.

    - Die nationale Fußballinformationsstelle kann darüber hinaus das Ziel verfolgen, die internationale polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen des polizeilichen Vorgehens in Bezug auf das Phänomen "Fußball" zu erleichtern und den Informationsaustausch zwischen den Polizeidienststellen der verschiedenen Länder zu fördern.

    III. AUFGABEN MIT EINER INTERNATIONALEN DIMENSION

    - Die nationale Fußballinformationsstelle kann die Unterstützung der zuständigen nationalen Behörden übernehmen. Auf der Grundlage analysierter und ausgewerteter Informationen können den zuständigen nationalen Behörden die erforderlichen Vorschläge oder Ratschläge für ihre Politik hinsichtlich der mit Fußball zusammenhängenden Probleme unterbreitet werden.

    - Die nationale Fußballinformationsstelle sollte im Rahmen von Spielen mit internationaler Dimension für die nationalen Informationsstellen anderer Länder eine aktuelle Risikoanalyse der eigenen Vereine und der eigenen Nationalmannschaft durchführen.

    - Die nationale Fußballinformationsstelle kann gemäß den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften für die Verwaltung der personenbezogenen Daten von Risikofans sorgen.

    - Die nationale Fußballinformationsstelle kann die Koordinierung des polizeilichen Informationsaustausches im Rahmen von Fußballspielen gewährleisten. Dieser Informationsaustausch ist auch mit anderen Strafverfolgungsbehörden, die zur Sicherheit oder öffentlichen Ordnung beitragen, möglich.

    IV. POLIZEILICHER INFORMATIONSAUSTAUSCH

    1. Kategorien von Informationen

    Es kann zwischen allgemeinen und personenbezogenen Informationen unterschieden werden.

    a) Allgemeine Informationen

    Die allgemeinen Informationen lassen sich in drei Kategorien einteilen:

    - strategische Informationen: Daten, die die Veranstaltung in all ihren Dimensionen darstellen, wobei den mit der Veranstaltung verbundenen Sicherheitsrisiken besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;

    - operative Informationen: Daten, anhand deren die Ereignisse im Rahmen der Veranstaltung richtig eingeschätzt werden können;

    - taktische Informationen: Daten, die es den für den operativen Bereich Verantwortlichen ermöglichen, im Rahmen der Veranstaltung angemessene Maßnahmen zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu ergreifen.

    b) Personenbezogene Informationen

    Personenbezogene Informationen sind in diesem Zusammenhang Informationen über Einzelpersonen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit im Rahmen der Veranstaltung darstellen können oder die an Zwischenfällen beteiligt waren; anhand dieser Informationen können angemessene Maßnahmen vorbereitet oder ergriffen werden (z. B. Listen von Stadionverboten, Bildmaterial der betreffenden Personen usw.).

    Zweck dieses Informationsaustausches ist es, zur erfolgreichen Durchführung eines gezielten Auftrags beizutragen. Die Nutzung der übermittelten Informationen ist zeitlich und räumlich beschränkt.

    Die Informationen dienen sowohl örtlichen als auch überörtlichen Belangen der zuständigen Behörden und der Polizeidienststellen. Die Behörden und Polizeichefs können die Informationen dazu nutzen, ihre Verantwortung auf allen Ebenen in Kenntnis der Sache wahrzunehmen.

    Der Austausch personenbezogener Informationen erfolgt gemäß den geltenden nationalen und internationalen Rechtsvorschriften.

    2. Zeitlicher Ablauf des Informationsaustausches

    Es können drei Phasen unterschieden werden: vor, während und nach der Veranstaltung:

    - vor der Veranstaltung: sobald bekannt ist, dass ein bestimmtes Spiel stattfindet oder eine Meisterschaft/ein Turnier usw. geplant ist;

    - während der Veranstaltung: Zeitraum vom ersten bis zum letzten Vorgang, der sich auf die öffentliche Ordnung auswirkt oder auswirken kann;

    - nach der Veranstaltung: Endphase, in der die Nachbesprechung und die Auswertung stattfinden.

    Diese drei Phasen lassen sich nicht immer strikt trennen.

    Unter Veranstaltung ist ein bestimmtes Spiel oder eine bestimmte Serie von Spielen in all ihren Dimensionen zu verstehen.

    a) Aufgabe der nationalen Fußballinformationsstelle des ausrichtenden Landes

    1. Vor der Veranstaltung

    Strategische Ebene: Es kann der Informationsbedarf definiert werden, d. h. die nationale Fußballinformationsstelle des anderen Landes oder der anderen Länder kann um Informationen ersucht werden. Dieses Ersuchen kann auch Themen wie die Risikoanalyse der Fans der jeweiligen Mannschaft, Informationen über die Mannschaft selbst und deren Begleitung (im Falle einer Bedrohung) und Informationen über szenekundige Beamte usw. umfassen.

    Darüber hinaus erteilt die nationale Fußballinformationsstelle des ausrichtenden Landes soweit möglich bereits Informationen etwa über die geltenden Rechtsvorschriften, die Politik der Behörden, den Ablauf der Veranstaltung sowie über die zuständigen Behörden und Polizeichefs usw.

    Ferner können die einschlägigen Informationen an die anderen betroffenen nationalen Fußballinformationsstellen weitergeleitet werden.

    Operative Ebene: An die nationale Fußballinformationsstelle des anderen Landes oder der anderen Länder kann ein Ersuchen um Informationen über Reisebewegungen von normalen und Risikofans der teilnehmenden Mannschaft und von deren Begleitung (im Falle einer Bedrohung) und den Kartenverkauf, gegebenenfalls ein Ersuchen um Beteiligung von Mitarbeitern der Polizei, wie z. B. szenekundigen Beamten und Fanbetreuern, sowie ein etwaiges Ersuchen um Informationen über allgemeine Kriminalität einschließlich Terrorismus gerichtet werden.

    Darüber hinaus kann die nationale Fußballinformationsstelle des ausrichtenden Landes die Aufgabe übernehmen, der nationalen Fußballinformationsstelle des unterstützenden Landes oder der unterstützenden Länder Informationen über die Organisation der Ordnungsdienste und insbesondere über die Einbeziehung von szenekundigen Beamten in den lokalen Ordnungsdienst sowie über die Leitlinien für die Fans usw. zu übermitteln. Ferner können alle einschlägigen Informationen an andere betroffene nationale Fußballinformationsstellen übermittelt werden.

    2. Während der Veranstaltung

    Operative Ebene: Die nationale Fußballinformationsstelle des ausrichtenden Landes kann dafür sorgen, dass die übermittelten Informationen bestätigt werden, einschließlich Aktualisierung der Risikoanalyse. Sind Verbindungsbeamte vorgesehen, so wird diese Anfrage an letztere gerichtet und auch über sie beantwortet.

    Taktische Ebene: Die nationale Fußballinformationsstelle des ausrichtenden Landes kann dafür sorgen, dass die übermittelten Informationen bestätigt werden, indem sie vor Ort von den beteiligten Akteuren überprüft werden. Gegebenenfalls kann eine Anpassung der Maßnahmen vorgeschlagen werden. Darüber hinaus können allgemeine Informationen über die etwaige Rückkehr zurückgewiesener und/oder abgeschobener Fans an die nationale Fußballinformationsstelle des Herkunftslandes und der Durchreiseländer weitergeleitet werden.

    Ferner kann die nationale Fußballinformationsstelle des ausrichtenden Landes die notwendigen Informationen über die Rückkehr von Fans an die nationale Fußballinformationsstelle des Herkunftslandes und der Durchreiseländer weiterleiten.

    3. Nach der Veranstaltung

    Strategische Ebene: Die Fußballinformationsstelle des ausrichtenden Landes kann auch eine Bewertung des Verhaltens der Fans vornehmen, auf deren Grundlage die Risikoanalyse der Besucher von der nationalen Fußballinformationsstelle des unterstützenden Landes aktualisiert werden kann. Ferner kann auch das Verfahren des Informationsaustausches bewertet werden.

    Operative Ebene: Es kann der operative Nutzen der von der nationalen Fußballinformationsstelle des anderen Landes oder der anderen Länder erhaltenen und der vom Land der Gastmannschaft bereitgestellten Unterstützung bewertet werden. Von der nationalen Fußballinformationsstelle des ausrichtenden Landes können die Sachinformationen über die angekündigten Besucher sowie die Beschreibung der Zwischenfälle übermittelt werden. Ferner können unter Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeiten Informationen über etwaige Festnahmen ausgetauscht werden. Darüber hinaus kann die ausländische Unterstützung bewertet werden.

    b) Aufgabe der nationalen Fußballinformationsstelle des unterstützenden Landes

    1. Vor der Veranstaltung

    Strategische Ebene: Die nationale Fußballinformationsstelle des unterstützenden Landes kann von sich aus den anderen betroffenen nationalen Fußballinformationsstellen alle einschlägigen Informationen erteilen. Darüber hinaus kann die nationale Fußballinformationsstelle des unterstützenden Landes für die nationale Fußballinformationsstelle des ausrichtenden Landes die gestellten Fragen beantworten und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Liste der Stadionverbote berücksichtigen.

    Operative Ebene: Die gestellten Fragen können beantwortet werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Fragen über die Reisebewegungen der Fans und die Mitwirkung der Polizei, wie z. B. von szenekundigen Beamten, und die Bereitstellung von Fanbetreuern.

    Taktische Ebene: Die Einbeziehung der Polizei kann vorbereitet werden.

    2. Während der Veranstaltung

    Operative Ebene: Die übermittelten Informationen können aktualisiert und die Reisebewegungen und der Aufenthalt der Fans verfolgt werden. Ferner können nützliche Informationen über das Verhalten der Fans im eigenen Land während der Meisterschaftsspiele oder Turniere übermittelt werden.

    Taktische Ebene: Es können Maßnahmen zur Verfolgung der Reisebewegungen der Fans getroffen werden.

    3. Nach der Veranstaltung

    Strategische Ebene: Die Risikoanalyse kann angepasst werden.

    Operative Ebene: Folgende Aspekte können bewertet werden:

    - Informationsaustausch auf der Grundlage der von der nationalen Fußballinformationsstelle des ausrichtenden Landes übermittelten Sachinformationen;

    - Informationsaustausch unter dem Gesichtspunkt des operativen Nutzens;

    - strategische und operative Informationen, die von der nationalen Fußballinformationsstelle des ausrichtenden Landes vorher übermittelt wurden;

    - Einsatz von szenekundigen Beamten.

    3. Unterrichtung

    - Die Behandlung von Informationen im Zusammenhang mit Fußballspielen mit internationaler Dimension sollte über die nationale Fußballinformationsstelle koordiniert werden. Die taktischen, strategischen und operativen Informationen werden dabei an die betreffenden nationalen Fußballinformationsstellen weitergeleitet. Nach der Verarbeitung können die Informationen von der Fußballinformationsstelle selbst verwendet oder den interessierten Behörden oder Polizeidienststellen übermittelt werden. Sind bei einer Veranstaltung mehrere Länder betroffen, so sollten die Kontakte zwischen ihren Behörden und Polizeidienststellen von den nationalen Fußballinformationsstellen koordiniert und gegebenenfalls organisiert werden.

    - Die Polizeidienststellen des ausrichtenden Landes tragen dafür Sorge, dass die unterstützenden ausländischen Polizeidienststellen Einblick in die Informationswege und Informationsstrukturen erhalten, wobei die Art der Information zu berücksichtigen ist.

    - Die nationale Fußballinformationsstelle oder die Polizeidienststelle des ausrichtenden Landes steht während der gesamten Meisterschaft und/oder des gesamten Spiels mit den/der nationalen Polizeidienststelle(n) der/des betreffenden Landes/Länder über den von diesem Land benannten und bereitgestellten Verbindungsbeamten in Kontakt, sofern ein derartiges System für die Entsendung von Verbindungsbeamten eingerichtet wird. Dieser Verbindungsbeamte ist der Ansprechpartner in den Aufgabenbereichen öffentliche Ordnung, gewalttätiges Fußballrowdytum und allgemeine Kriminalität, einschließlich Terrorismus, sofern ein Zusammenhang mit einem speziellen Fußballspiel oder -turnier besteht.

    - Sofern auch eine örtliche Fußballinformationsstelle vorgesehen wird, sollte diese Stelle mit der nationalen Fußballinformationsstelle zusammenarbeiten, die für das Management der Veranstaltung zuständig ist, sofern der Mitgliedstaat nicht anders beschließt. Dabei kann die nationale Fußballinformationsstelle die Mindestanforderungen festlegen, die bei dieser Zusammenarbeit zu erfuellen sind. Die örtliche Fußballinformationsstelle unterrichtet die nationale Informationsstelle und umgekehrt. Bei dieser gegenseitigen Unterrichtung werden die Informationen berücksichtigt, die der Verbindungsbeamte des unterstützenden Landes bereitstellt.

    - Die Kommunikation zwischen den verschiedenen nationalen Fußballinformationsstellen sollte in der jeweiligen Landessprache erfolgen - mit einer Kopie in einer gemeinsamen Arbeitssprache der betreffenden Parteien, sofern zwischen diesen diesbezüglich keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.

    - Bei der Kommunikation stellen die nationalen Fußballinformationsstellen sicher, dass die Vertraulichkeit der Informationen gewahrt bleibt. Die ausgetauschten Berichte können archiviert und anschließend von anderen interessierten nationalen Fußballinformationsstellen eingesehen werden, sofern die nationale Fußballinformationsstelle, die diese Information bereitstellt, zuvor Gelegenheit erhält, zur Weitergabe der Informationen Stellung zu nehmen.

    4. Allgemeine Regeln

    - Die Polizeidienststelle des ausrichtenden Landes trägt dafür Sorge, dass der Verbindungsbeamte der unterstützenden ausländischen Polizeidienststelle, falls er dies wünscht, keine Medienkontakte zu pflegen hat.

    - Der Verbindungsbeamte befindet sich bei mehrtägigen Meisterschaften in der nationalen Fußballinformationsstelle und bei einzelnen Spielen in der örtlichen Fußballinformationsstelle des betreffenden Gastgeberlandes.

    - Die nationale Fußballinformationsstelle des ausrichtenden Landes trifft Vorkehrungen, um die von der ausländischen Polizeieinheit erhaltenen Informationen rechtzeitig an die richtigen Stellen innerhalb ihrer eigenen Polizeiorganisation weiterzuleiten. Die nationale Fußballinformationsstelle des ausrichtenden Landes benennt eine Informationsperson, die der Unterstützungseinheit, die mit der Aufklärung und der Beobachtung betraut ist, beigegeben wird. Diese Person ist der Ansprechpartner für den Leiter der Einheit; sie ist für die ordnungsgemäße Weiterleitung der Informationen verantwortlich.

    - Die Polizeidienststellen des ausrichtenden Landes sorgen dafür, dass zwischen den vor Ort und den auf nationaler Ebene verfügbaren Informationen keine Qualitätsunterschiede bestehen.

    ABSCHNITT 2

    Zusätzliche Empfehlungen für das Informationsmanagement durch die Polizeidienststellen

    - Die nationale Fußballinformationsstelle kann den zuständigen nationalen Behörden Beistand leisten. Sie kann für die Unterstützung der örtlichen Polizeidienststellen bei nationalen oder internationalen Spielen sorgen.

    - Die nationale Fußballinformationsstelle kann für die Koordinierung des Informationsaustauschs in Bezug auf nationale Fußballspiele sowie für die Koordinierung und Organisation der Arbeit der szenekundigen Beamten vor Ort sorgen.

    - Die ständige Risikoanalyse ermöglicht unter anderem einen Einblick in die Zusammensetzung der Fan-Gruppen, ihren harten Kern, ihre Vorgehensweisen, ihre Beziehungen untereinander und mit anderen harten Kernen, ihre Beziehungen ins Ausland, das breite Publikum (die verschiedenen ortsansässigen Bevölkerungsgruppen) usw.

    - Die nationale Fußballinformationsstelle kann auch als Studienzentrum und für den Informationsaustausch über bestimmte Themen genutzt werden, beispielsweise über die Mittel und Methoden, die von den Veranstaltern angewandt werden, um die Sicherheit zu erhöhen (Ordnungsdienst, Kartenverkauf, Akkreditierung), über die Mittel und Methoden der Polizeidienststellen, über eventuelle Projekte, die entwickelt werden, um das Verhalten der Fans zu beeinflussen, über Einzelheiten der Tätigkeiten der szenekundigen Beamten und das Verhalten der Fans im In- und Ausland usw. Neben den Polizeidienststellen können unter anderem auch Beamte und Wissenschaftler zur Studientätigkeit der Fußballinformationsstelle beitragen.

    - Die nationalen Fußballinformationsstellen können für den Informationsaustausch mit Drittstaaten sorgen. Gibt es in diesen Ländern keine nationalen Fußballinformationsstellen, so kann das betreffende Drittland gebeten werden, eine einzige zentrale Kontaktstelle zu benennen. Die Angaben über diese Kontaktstelle in dem betreffenden Drittland werden an die anderen nationalen Fußballinformationsstellen weitergegeben.

    - Die nationalen Informationsstellen sollten über ein gesichertes Datenübertragungssystem in Verbindung stehen, in das die zu speichernden Informationen zumindest in einer Arbeitssprache der Gemeinschaft eingegeben werden.

    - Der Informationsaustausch zwischen den nationalen Fußballinformationsstellen kann sich auf die in Anhang 1 genannten Themen beziehen.

    - Die nationale Fußballinformationsstelle kann gegebenenfalls, je nach Lage in dem betreffenden Land, auch als Kontaktstelle für den Informationsaustausch in Bezug auf andere Sportarten als Fußball und/oder andere Themen als Sportveranstaltungen genutzt werden.

    KAPITEL 2

    Vorbereitungen der Polizeidienststellen

    - Der förmliche Antrag auf Unterstützung wird von dem zuständigen Minister des ausrichtenden Landes gestellt, der von den zuständigen Polizeidienststellen unterrichtet wird. Im Antrag werden unter Berücksichtigung der spezifischen Ziele der Zusammenarbeit Umfang und Zusammensetzung der Unterstützung angegeben.

    - Der Antrag wird den ausländischen Polizeidienststellen rechtzeitig vor der Fußballmeisterschaft und/oder dem Fußballspiel übermittelt. Die unterstützende ausländische Polizeieinheit benötigt eine gewisse Vorbereitungszeit. Handelt es sich um ein einzelnes Spiel, so wird nach Bekanntgabe des Spieltermins so schnell wie möglich ein Antrag auf Unterstützung eingereicht. Bei internationalen Turnieren benötigt die unterstützende ausländische Polizeieinheit eine Vorbereitungszeit von mindestens 16 Wochen.

    - Der Antrag auf Unterstützung der Polizeidienststellen des ausrichtenden Landes durch ausländisches Polizeipersonal ist nur bei Ländern sinnvoll, deren Mitarbeit einen zusätzlichen Nutzen erbringen kann. Für diesen zusätzlichen Nutzen sind eine Reihe von Faktoren ausschlaggebend, wie Berufserfahrung mit fußballbezogener Gewalt, Kenntnisse über die Risikofans sowie die Fähigkeit, Informationen bereitzustellen, mit denen sich Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verhindern lassen. Betroffene Länder, die künftig einen Beitrag im Sinne dieses zusätzlichen Nutzens leisten möchten, können die Möglichkeit erhalten, Erfahrungen zu sammeln.

    - Die internationale polizeiliche Zusammenarbeit ist auf die Sicherheit während der Sportveranstaltung ausgerichtet und umfasst insbesondere

    1. Informationsaustausch,

    2. Aufklärung,

    3. Tätigkeit der szenekundigen Beamten,

    4. Polizeibegleitung.

    - Die Polizeidienststellen der unterstützenden Länder müssen zuvor eine Risikoanalyse vornehmen. Diese Risikoanalyse wird dem ausrichtenden Land mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung übermittelt. Bei internationalen Turnieren wird diese Risikoanalyse dem ausrichtenden Land mindestens acht Wochen vor Beginn des Turniers übermittelt.

    - Eine Risikoanalyse der Fan-Gruppe des betreffenden Landes bestimmt in erster Linie, auf welchem der vier genannten Gebiete die polizeiliche Zusammenarbeit von der Polizeidienststelle des ausrichtenden Landes beantragt wird. In dem Maße, wie die Gefahr einer Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zunimmt, wird die polizeiliche Zusammenarbeit, angefangen von der Intelligence-Arbeit bis zur Polizeibegleitung, intensiviert und mehr Personal eingesetzt.

    - Die Begleitung der Risikofans erfolgt möglichst weitgehend durch szenekundige Beamte, die mit diesen vertraut sind. Ausschlaggebend für die Zusammenstellung der szenekundigen Beamten sind die Kenntnisse über die harten Kerne, mit denen zu rechnen ist. Dabei muss maßgeblich sein, ob bei den harten Kernen zuverlässige Erkenntnisse über ihre Absichten bei den betreffenden Ereignissen gewonnen werden können.

    - Die ausländische Polizeidienststelle teilt so schnell wie möglich mit, in welchem Maße sie in der Lage ist, dem Antrag der Polizei des ausrichtenden Landes um Unterstützung zu entsprechen. Auf dieser Grundlage wird der Umfang des ausländischen Polizeiteams einvernehmlich festgesetzt.

    - Die Größe der Polizeieinheit ist daher nicht bei allen Ländern identisch, sondern hängt in gewissem Umfang von der Gefahr und dem Risiko, die von den Fans aus dem betreffenden Land ausgehen, und der jeweiligen Aufgabenstellung ab.

    - In einer ausländischen Polizeieinheit lassen sich je nach Art der Unterstützung und der Größe der Einheit folgende Aufgaben unterscheiden:

    1. ausführende Polizeibeamte mit Aufklärungs-, Beobachtungs- oder Betreuungsaufgaben;

    2. ein operativer Koordinator, der mit der Koordination der Tätigkeiten der ausführenden Polizeibeamten sowie mit der Weiterleitung von Informationen betraut ist;

    3. ein (Presse-)Sprecher;

    4. ein Verbindungsbeamter, der insbesondere für den Informationsaustausch zwischen dem Heimatland und dem Gastgeberland zuständig ist. Unter Berücksichtigung der spezifischen Sachkenntnisse für die Aufgabenbereiche öffentliche Ordnung und gewalttätiges Fußballrowdytum kann der zentrale nationale Verbindungsbeamte dem Gastgeberland vorschlagen, dass ein zweiter Verbindungsbeamter für die Zentralstelle des Gastgeberlandes benannt wird;

    5. ein Leiter, der praktisch und hierarchisch für seine Einheit verantwortlich ist. Wird jedoch eine nationale polizeiliche Koordinationsstelle eingerichtet, so trägt er für den Verbindungsbeamten nur hierarchisch die Verantwortung; die praktische Verantwortung für den Verbindungsbeamten obliegt dann dem Leiter der Koordinationsstelle.

    - Die Polizeidienststelle(n) des ausrichtenden Landes ermöglichen es der (den) ausländischen Polizeidienststelle(n), sich über die Vorgehensweise der Polizei im Gastgeberland und/oder in der (den) betreffenden Stadt (Städten) sowie die Lage des Stadions zu informieren und die Einsatzleiter der Städte am Spieltag (an den Spieltagen) kennen zu lernen. Bei internationalen Turnieren erfolgt dies mindestens einen Monat im Voraus; bei internationalen Spielen kann dies einige Tage zuvor geschehen.

    KAPITEL 3

    Organisation der Zusammenarbeit zwischen den Polizeidienststellen

    - Voraussetzung für eine erfolgreiche Vorbereitung der Polizeieinsätze des Gastgeberlandes ist ein effizienter Informationsaustausch entsprechend den Grundsätzen in Kapitel 1 dieses Handbuchs. Die Polizeidienststellen des Gastgeberlandes können effizienter vorgehen, wenn vor Ort die polizeiliche Unterstützung zumindest der Länder zur Verfügung steht, aus denen gewalttätige Fußballfans stammen.

    - Die Unterstützung seitens der ausländischen Polizeidienststellen sollte optimal genutzt werden und gehört zum taktischen Konzept der unterstützten Polizeiorganisation. Das bedeutet, dass die ausländischen Polizeidienststellen in einer ihnen verständlichen Sprache von dem taktischen Konzept der unterstützten Polizeiorganisation zu unterrichten sind, dass ihnen ermöglicht wird, gegebenenfalls an Vor- und Nachbesprechungen teilzunehmen, dass sie uneingeschränkt in den bestehenden Informationskreislauf eingebunden werden (damit sie informieren und informiert werden können) und dass sie aktiv in den Polizeieinsatz vor Ort einbezogen werden. In Bezug auf die Sprache(n) treffen die beteiligten Länder vorab die erforderlichen Vereinbarungen.

    - Dem Leiter der Polizeieinheit des unterstützenden Landes steht auf Wunsch ein eigener Sprecher zur Verfügung. Der Leiter der Polizeieinheit bestimmt die Funktion des Sprechers.

    - Der Sprecher, der in eine Unterstützungseinheit aufgenommen wird, schirmt deren Mitglieder gegebenenfalls von den Medien ab.

    - Die unterstützte Polizeiorganisation sorgt für die physische Sicherheit der unterstützenden ausländischen Polizeibeamten; zu diesem Zweck muss die unterstützte Polizeiorganisation den ausländischen Polizeibeamten begleiten. Bei der Begleitung der Teams der szenekundigen Beamten ist dafür zu sorgen, dass die Verständigung mit der Leitung der örtlichen Ordnungsdienste und dem nationalen Koordinierungszentrum stets reibungslos funktioniert. Der ausländische Polizeibeamte muss jederzeit darauf achten, dass er nicht durch sein Verhalten seine in- und ausländischen Kollegen unnötig in Gefahr bringt oder unvertretbare Risiken eingeht.

    - Die Polizeidienststelle des ausrichtenden Landes trägt in Absprache mit dem Veranstalter dafür Sorge, dass die ausländische polizeiliche Unterstützungseinheit eine ausreichende Akkreditierung (ein Sitzplatz ist nicht obligatorisch) erhält, die es der Einheit ermöglicht, ihre Aufgabe im und beim Stadion bei Spielen, bei denen die Mitglieder der betreffenden Polizeieinheit eine Rolle spielen können, ordnungsgemäß auszuführen. Die Ordner sind hiervon bei der Besprechung vor dem Spiel zu unterrichten.

    - Die Polizeidienststellen des Landes, aus dem die Fans stammen, beaufsichtigen die Risikofans vom Antritt der Reise an bis an die Grenze des Austragungslandes. An den Landesgrenzen erfolgt eine ordnungsgemäße Übergabe zwischen den Polizeidienststellen (einschließlich Verkehrs- und Bahnpolizei). Über die Anreise der Risikofans werden dem ausrichtenden Land die erforderlichen Informationen übermittelt, damit dieses im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten die Einreise der Risikofans gegebenenfalls unterbinden kann. Länder, in denen es rechtlich zulässig ist, Risikofans an der Ausreise zu hindern, treffen die hierfür erforderlichen Vorkehrungen und setzen das ausrichtende Land davon in Kenntnis. Jedes Land trifft alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass die eigenen Staatsangehörigen sich an Störungen der öffentlichen Ordnung in einem anderen Land beteiligen können bzw. dass sie solche Störungen verursachen können.

    - Der Polizeieinheit des unterstützenden Landes wird von der unterstützten Polizeiorganisation mindestens ein Polizeibegleiter beigegeben, der über ausreichende Sprachkenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um auf operativer Ebene Kontakt mit der Einheit zu halten und Bericht zu erstatten. Dieser Polizeibegleiter sollte vorzugsweise mit Fußballrowdytum und den Aufgaben der szenekundigen Beamten sowie mit Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ausreichend vertraut sein. Der Polizeibegleiter wird in seine Aufgabe, die Aufgabe der unterstützenden Polizeieinheit und das taktische Konzept der unterstützten Polizeiorganisation gründlich eingewiesen.

    - Die Polizeidienststellen des ausrichtenden Landes müssen über eine ausreichende Anzahl von Dolmetschern für die Sprachen der Fans der Gastmannschaft(en) verfügen. Dadurch wird vermieden, dass die unterstützenden Polizeieinheiten der verschiedenen Länder zu viel Dolmetscheraufgaben übernehmen müssen und dadurch von den eigentlichen operativen Aufgaben abgehalten werden. Die Dolmetscher erleichtern auch die Verständigung zwischen den Polizeidienststellen des ausrichtenden Landes und der unterstützenden Polizeieinheit.

    - Die unterstützte Polizeiorganisation stellt für die Polizeieinheit des unterstützten Landes die von dieser benötigten Kommunikationsmittel bereit.

    - Die Polizeieinheit des unterstützenden Landes berät sich mit der Polizeidienststelle des ausrichtenden Landes darüber, welche Geräte sie mitnimmt und wie sie diese einsetzen wird.

    KAPITEL 4

    Zusammenarbeit zwischen den Polizeidienststellen und den Ordnern

    - Die Polizeidienststellen und die Ordnerorganisation arbeiten unbeschadet der eigenen Verantwortung und Aufgaben zusammen und ergänzen einander.

    - Die Polizeidienststellen arbeiten mit den Leitern der Ordnerorganisation zusammen.

    - Die Polizeidienststellen erwägen die Aufnahme eines Leiters der Ordnerorganisation in ihre eigene Einsatzzentrale.

    - Die Polizeidienststellen sorgen dafür, dass die von der Ordnerorganisation stammenden Informationen innerhalb der Polizeiorganisation des ausrichtenden Landes den richtigen Stellen zugeleitet werden.

    - Die Polizeidienststellen tragen dafür Sorge, dass die Leiter der Ordnerorganisation über die für die Ausführung ihrer Aufgabe erforderlichen Informationen verfügen.

    - Die Polizeidienststellen des unterstützenden Landes halten Kontakt zu den Leitern der aus ihrem Land stammenden Ordner, die das ausrichtende Land unterstützen.

    KAPITEL 5

    Checkliste "Medienpolitik und Kommunikationsstrategie" für Polizei/Behörden bei großen (internationalen) Meisterschaften und Spielen

    I. MEDIENPOLITIK

    1. Festlegung des strategischen Ziels

    In erster Linie geht es darum, dass die Polizei/Behörde auf nationaler und internationaler Ebene die Bevölkerung in Zusammenarbeit mit den Medien über bevorstehende Meisterschaften und die Vorbereitungen darauf informiert sowie den Besuchern der Spiele angemessene Sicherheitsratschläge erteilt.

    Die Medienpolitik ist Teil der Kommunikationsstrategie. Polizei und Behörden übernehmen dabei die Aufgabe, die Meisterschaften als festliches Ereignis zu schützen.

    Erläuterung:

    Eine ausgewogene Medienpolitik setzt voraus, dass zuvor das strategische Ziel festgelegt wird. Die weitere Entwicklung der Politik ist auf dieses Ziel ausgerichtet. Es muss berücksichtigt werden, dass bestimmte Informationen, z. B. über die Reaktion der Polizei/Behörden auf Fußballrowdytum und Gewalt, für die Medien von besonderem Interesse sind. Dabei müssen die Grenzen der Toleranz deutlich aufgezeigt werden.

    2. Angestrebte Ergebnisse der Medienpolitik

    Eine aktive Medienpolitik sollte zu folgenden Ergebnissen führen:

    - positives Image der Polizei und der Behörden in der Öffentlichkeit;

    - verbesserter Zuschauerkomfort und Förderung des sportlichen Verhaltens der Zuschauer;

    - Einsicht bei den Zuschauern, dass Fehlverhalten sich nicht lohnt;

    - Vermittlung eines Sicherheitsgefühls;

    - Unterrichtung der Öffentlichkeit über die polizeilichen Maßnahmen und das Vorgehen bei Störungen.

    Erläuterung:

    Im Rahmen der Medienpolitik darf niemals der Eindruck entstehen, es könne nichts geschehen. Wohl aber muss zum Ausdruck gebracht werden, dass für eine gute Vorbereitung gesorgt worden ist und dass es keinen Grund zur Panik gibt.

    3. Art der Medienpolitik

    - Sie sollte die Gewissheit vermitteln, dass die Situation beherrscht wird.

    - Sie sollte ein Gefühl der Sicherheit vermitteln und Vertrauen schaffen.

    - Sie sollte davon überzeugen, dass Fußballrowdytum schwerwiegende Konsequenzen nach sich zieht.

    - Sie sollte auf Offenheit und Transparenz ausgerichtet sein.

    II. KOMMUNIKATIONSSTRATEGIE

    1. Methode

    - Weit im Voraus werden Beziehungen zu den Medien aufgebaut, die über das Sportereignis berichten;

    - Zusammenarbeit zwischen den Pressestellen von Polizei, Kommunen, nationalen Behörden, Fußballorganisationen, UEFA, FIFA usw. bei klarer Abgrenzung der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche;

    - Vorkehrungen dafür treffen, dass die Polizeiinformationen an alle Beteiligten, einschließlich des Fußballbundes, der Fanklubs, der Fremdenverkehrsbüros, der Beförderungsunternehmen und anderer Unternehmen, weitergegeben werden;

    - Merkblatt für ausländische Besucher, das eventuell anderem touristischen Informationsmaterial beigefügt werden kann;

    - ein ausgewiesenes Pressebüro, das während der gesamten Veranstaltungen mit Pressesprechern und Medienvertretern besetzt ist;

    - tägliche Pressekonferenzen sowie gegebenenfalls Interviews und andere geeignete Informationsmöglichkeiten während der Veranstaltungen;

    - vor Beginn der Veranstaltungen Abhaltung von Pressekonferenzen, in denen dargelegt wird, wie man sich die Zusammenarbeit mit der Presse vorstellt.

    2. Maßnahmen/Erfolgsbarometer

    - Einstellung fachlich versierter Pressekorrespondenten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene;

    - mehrsprachige Pressesprecher der Polizei im Pressezentrum, die den Medien zur Verfügung stehen;

    - Herstellung eines nationalen bzw. binationalen Informationsblattes;

    - Lieferung von Lokalinformationen;

    - Aufnahme von Berichten über Sicherheit und Zuschauerkomfort in Veröffentlichungen der örtlichen Fremdenverkehrsämter und andere lokale Zeitungen und Publikationen;

    - Bekanntgabe der Anzahl von Personen, die wegen Störung der öffentlichen Ordnung wie Waffenbesitz, gefälschte Eintrittskarten, illegale Kartenverkäufe und Trunkenheit usw. festgenommen wurden;

    - Evaluierung der internationalen, nationalen und lokalen Presseberichte über die Vorbereitung und den Verlauf des Sportereignisses;

    - Einsetzung einer nationalen Arbeitsgruppe über die Zusammenarbeit in der Medienpolitik.

    3. Wichtige zu beachtende Punkte

    1. Den wesentlichen Inhalt der Botschaft festlegen

    Erläuterung:

    Der wesentliche Inhalt der Botschaft sollte zuvor festgelegt werden. Der/die Journalist(en) muss/müssen vor dem Interview davon in Kenntnis gesetzt werden.

    2. Der wesentliche Inhalt der Botschaft muss realistisch sein.

    Erläuterung:

    Es dürfen keine Standpunkte vertreten werden, die sich nicht umsetzen lassen. Geschieht dies doch, so verlieren die Medien als Instrument zur Verhaltensbeeinflussung an Wert. Die von der Polizei bekannt gegebene Linie muss also eingehalten werden.

    3. Rechtzeitige Vorbereitung

    Erläuterung:

    Die Zeit zwischen den Bewerbungen und den Veranstaltungen sollte für eine gründliche Vorbereitung einer Medienpolitik genutzt werden, die der Darstellung der Rolle und der Aufgaben von Polizei/Behörden dient.

    4. Planung

    Erläuterung:

    Die Medienpolitik sollte während der gesamten Planungsphase berücksichtigt werden, und die Polizei/Behörden sollten selbst bestimmen, wann die Medien aktiv informiert werden.

    5. Kontinuität und Frequenz der Medienkontakte

    Erläuterung:

    Ständiger Informationsaustausch und regelmäßige Presse-/Medienbriefings sind sehr wichtig. Das Interesse der Medien an schnellen Informationen sollte berücksichtigt werden.

    6. Medienprojekte

    Polizei und Behörden sollten durch spezifische Medienprojekte sicherstellen, dass den Aufklärungsmaßnahmen der Polizei genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird.

    7. Auf Zwischenfälle vorbereitet sein

    Erläuterung:

    Sobald es auch nur einen Zwischenfall gibt, verlagert sich das Interesse der Medien rasch von dem sportlichen Ereignis auf diese Störung. Es sollte berücksichtigt werden, dass ein Sportreporter aus einer anderen Sicht berichtet als ein Polizeiberichterstatter.

    8. Medien entfalten eigene Initiative

    Erläuterung:

    Es sollte berücksichtigt werden, dass die Medien sich ihre Informationen nicht nur bei der Polizei holen. Besondere Aufmerksamkeit sollte polizeilichen Planungen und Maßnahmen gewidmet werden.

    9. Offenheit, Vollständigkeit und Aktualität

    Erläuterung:

    Den Medien sollte gezeigt werden, wie die Polizei/Behörde erforderlichenfalls vorgeht. Wenn die Polizei richtig plant und gut vorbereitet ist, brauchen die Medien nicht gefürchtet zu werden. Die Polizei sollte vollständige Informationen liefern. Die Informationen sollten nachprüfbar und aktuell sein.

    10. Sicherheit ausstrahlen

    Erläuterung:

    Es ist wichtig, Vertrauen in die eigene polizeiliche Vorbereitungsarbeit zu haben und dieses Vertrauen den Medien gegenüber zum Ausdruck zu bringen. Polizei und Behörden sollten voll hinter ihren Sicherheitsvorkehrungen stehen.

    11. Interviews

    Erläuterung:

    Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Polizeibehörden auf ihre Kontakte mit den Medien vorzubereiten. Es sollte dafür gesorgt werden, dass der Polizeibeamte seine Kontakte von einem geeigneten Arbeitsplatz aus wahrnehmen kann. Der Kontakt zu den Medien sollte vorzugsweise mündlich und persönlich erfolgen.

    12. Begrenzung/Abgrenzung

    Mitteilungen über die eigene politische Verantwortung und das eigene Handeln

    Erläuterung:

    Zwischen den verschiedenen behördlichen Stellen sollte klar geregelt sein, von wem und worüber die Medien informiert werden. Polizei und Behörden sollten sich bei ihren Medienkontakten auf ihre eigenen Verantwortungsbereiche und Maßnahmen konzentrieren.

    13. Fehlleistungen/Beschuldigungen

    Erläuterung:

    Die Partner sollten vermeiden, ihre Diskussionen in den Medien auszutragen oder gegenseitige Schuldzuweisungen über die Medien zu verbreiten.

    14. Zusammenarbeit

    Erläuterung:

    Medienpolitik sollte nicht ohne Rücksprache mit den anderen Partnern betrieben werden. Auch in der Medienpolitik muss zusammengearbeitet werden.

    15. Vereinbarungen mit ausländischen Polizeieinheiten über Kontakte mit den Medien

    Erläuterung:

    Wenn die Polizei des Gastlandes Unterstützung durch Polizeieinheiten anderer Länder erhält, empfiehlt es sich, mit diesen Einheiten zu vereinbaren, dass sie Medien, die sich direkt an sie wenden, an die Pressesprecher der Polizei des Gastlandes verweisen.

    Von dieser Vereinbarung kann abgewichen werden, wenn eine unterstützende Polizeieinheit mit Zustimmung des Gastlandes von einem eigenen entsprechend ausgebildeten Pressesprecher begleitet wird.

    16. Einschaltung der Polizeikollegen aus dem Land, aus dem Fußballfans anreisen

    Erläuterung:

    Interviews/Pressekonferenzen in dem Land, aus dem die Fußballfans anreisen, sollten mit Hilfe der Kollegen aus diesem Land organisiert werden. Diese verfügen über die entsprechenden Fazilitäten und Pressekontakte und kennen die lokalen und nationalen Berichterstatter wie auch die Ausrichtung der Presseagentur, für die sie arbeiten.

    17. Erstellung eines Verzeichnisses der nationalen Pressedienste für die Polizei des ausrichtenden Landes

    Erläuterung:

    Die Polizeidienststellen der einzelnen Länder sollten für die Polizei des ausrichtenden Landes ein Verzeichnis der wichtigsten Pressedienste und von deren Zielgruppen erstellen. Anhand dieses Verzeichnisses kann die Polizei des ausrichtenden Landes sich mit ihren Informationen direkt an diese Pressedienste wenden.

    18. Berücksichtigung der Art des Pressedienstes

    Erläuterung:

    Bei Sicherheitsfragen müssten Art und Zielgruppe des jeweiligen Pressedienstes berücksichtigt werden. Ein Sportreporter hat weniger Erfahrung mit der Berichterstattung über Sicherheitsthemen. Dies sollte bei der Erstellung von Presseberichten und bei Mitteilungen an die Presse berücksichtigt werden.

    19. Einsetzung einer gemeinsamen nationalen Arbeitsgruppe

    Erläuterung:

    Es empfiehlt sich, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzusetzen, in der alle Parteien vertreten sind: die Polizei der Austragungsstätten, die zentrale Informationsstelle "Fußballrowdytum", die Fußballorganisation und die nationalen Behörden.

    20. Sachinformationen

    Erläuterung:

    Alle Vertreter von Polizei und Behörden sollten sich gegenüber den Medien auf dieselben Hintergrundinformationen stützen und sich mit großer Präzision äußern. Zur Abstimmung der Sachinformationen kann es sinnvoll sein, gemeinsame Formulare für Briefings und Standardantworten auf ständig wiederkehrende Fragen auszuarbeiten. Es ist ratsam, sich jeden Tag über die von den Medien gestellten Fragen auszutauschen.

    21. Schriftliches Kommuniqué

    Erläuterung:

    Die Pressekonferenzen sollten durch ein schriftliches Kommuniqué ergänzt werden. Dies hat folgende Vorteile:

    - Der Wortlaut kann gründlich überdacht werden;

    - Texte können amtlich genehmigt werden;

    - die Aussage ist eindeutig (keine Diskussion im Nachhinein über "Missverständnisse").

    22. Merkblatt

    Die Fußballfans sollten ein Merkblatt erhalten, in dem mitgeteilt wird, welches Verhalten im Gastland angemessen und welches nicht angemessen ist und welche Handlungen einen zu ahndenden Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen darstellen.

    Es sollten auch allgemeinere Informationen aufgenommen werden, damit sich der Fan willkommen fühlt.

    Das Merkblatt sollte beim Kartenverkauf ausgehändigt werden.

    23. Einbeziehung der Öffentlichkeit

    Erläuterung:

    Die Öffentlichkeit kann gebeten werden, der Polizei zu helfen, indem sie verdächtige Vorfälle meldet.

    24. Strategie für die Endphase

    Zum Ende des Sportereignisses kann das Pressebüro geschlossen werden, aber auch danach sollte die Einsatzzentrale der Polizei Auskünfte erteilen. Es sollte angegeben werden, bis zu welchem Zeitpunkt der Pressesprecher der Polizei für eine Nachbesprechung und das Endgespräch mit der Presse zur Verfügung steht.

    25. Evaluierung der Medienpolitik

    Erläuterung:

    Nach Ende des Sportereignisses sollte ein Evaluierungsbericht über die Medienpolitik und die Erfahrungen mit den Medien erstellt werden. Darin sollte dargelegt werden, welche Lehren für die Zukunft gezogen werden können. Auch die Polizeidienststellen anderer Länder, die Unterstützung gewährt haben, sollten dabei einbezogen werden.

    26. Evaluierung der Checkliste "Medienpolitik" zur polizeilichen Zusammenarbeit der Europäischen Union

    Die Polizei des ausrichtenden Landes prüft anhand der nationalen Evaluierung der Medienpolitik, ob Teile der Checkliste der Europäischen Union ergänzt oder angepasst werden müssen.

    KAPITEL 6

    Rolle der Veranstalter(1)

    ABSCHNITT 1

    Mögliche Anforderungen an die Veranstalter

    - Mit lückenlosen Vorkehrungen schaffen die Veranstalter von nationalen oder internationalen Fußballspielen die Voraussetzungen für einen friedlichen Verlauf der Ereignisse.

    - Nationale oder internationale Fußballveranstaltungen können mit Hilfe eines umfassenden Ansatzes effizient durchgeführt werden, bei dem alle betroffenen Akteure einbezogen werden. Dabei sollten der Veranstalter, die betreffenden privaten Akteure, Behörde und Polizeidienststellen optimal zusammenarbeiten.

    - Jeder Mitgliedstaat kann festlegen, wer der verantwortliche Veranstalter eines Fußballspiels ist, oder, falls die Verantwortung auf zwei oder mehr Einrichtungen verteilt ist, wer für welche Aufgaben verantwortlich ist.

    - Im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit können den Veranstaltern von den betreffenden Behörden und Polizeidienststellen Auflagen für die Durchführung von nationalen oder internationalen Fußballspielen gemacht werden. Diese Auflagen tragen dazu bei, dass der Veranstalter und die übrigen betroffenen Dienste ihre Verantwortung wahrnehmen, damit die Polizeidienststellen sich auf ihre Hauptaufgaben als Ordnungshüter konzentrieren können.

    - Der Veranstalter eines nationalen oder internationalen Fußballspiels trifft alle notwendigen Vorkehrungen, um Schaden von Personen und Sachen abzuwenden, einschließlich aller praktischen Maßnahmen zur Verhütung von Fehlverhalten der Zuschauer.

    ABSCHNITT 2

    Zusätzliche Empfehlungen in Form einer Checkliste von möglichen Auflagen für die Veranstalter

    - Der Veranstalter eines nationalen oder internationalen Fußballspiels muss alles unternehmen, um die Ordnung und Sicherheit innerhalb sowie im Umkreis des Stadions zu gewährleisten, und zwar vor, während und nach dem Spiel, um einen möglichst ökonomischen Einsatz der Polizeikräfte zu ermöglichen.

    - Hierbei kann die in Anhang 2 beigefügte Checkliste von Auflagen der Behörden und Polizeidienststellen für die Veranstalter von Fußballspielen als Richtschnur dienen. Es wird empfohlen, diese Vorgaben durch einzelstaatliche Gesetze zu stützen.

    KAPITEL 7

    Übersicht der bereits früher vom Rat der Europäischen Union verabschiedeten Dokumente

    1. Empfehlung des Rates vom 30. November 1993 über die Verantwortung der Organisatoren von Sportveranstaltungen.

    2. Empfehlung des Rates vom 1. Dezember 1994 über den direkten informellen Informationsaustausch mit den MOEL im Bereich internationaler Sportveranstaltungen (Korrespondentennetz).

    3. Empfehlung des Rates vom 1. Dezember 1994 über den Informationsaustausch bei Großveranstaltungen und Versammlungen (Korrespondentennetz).

    4. Empfehlung des Rates vom 22. April 1996 über Leitlinien zur Verhinderung von Störungen der öffentlichen Ordnung bei Fußballspielen und zur Eindämmung dieser Störungen. Mit einheitlichem Formblatt für den Austausch polizeilicher Erkenntnisse über Fußballrowdies (ABl. C 131 vom 3.5.1996, S. 1).

    5. Gemeinsame Maßnahme vom 26. Mai 1997 betreffend die Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit (ABl. L 147 vom 5.6.1997, S. 1).

    6. Entschließung des Rates vom 9. Juni 1997 zur Verhinderung und Eindämmung des Fußballrowdytums durch Erfahrungsaustausch, Stadionverbote und Medienpolitik (ABl. C 193 vom 24.6.1997, S. 1).

    7. Entschließung des Rates vom 21. Juni 1999 betreffend ein Handbuch für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit internationalen Fußballspielen (ABl. C 196 vom 13.7.1999, S. 1).

    8. Übersicht über die nationalen Ansprechpartner "Fußballrowdytum".

    (1) Unter Veranstalter ist die natürliche oder juristische Person zu verstehen, die eine nationale oder internationale Fußballveranstaltung ganz oder teilweise von sich aus oder im Auftrag eines Dritten organisiert oder organisieren lässt.

    Anhang 1

    STRATEGISCHE INFORMATIONEN ÜBER FUSSBALLSPIELE MIT INTERNATIONALER DIMENSION

    1. VEREIN

    Name: ...

    Anschrift: ...

    Klubfarben: ...

    Emblem: ...

    E-Mail: ...

    Website: ...

    Fanbetreuungsprojekt: ja/nein

    Ordnungsdienst: ja/nein

    Ordnungsdienst während An- und Abreise: ja/nein - in welchem Umfang: ...

    Zahl der anerkannten Fanklubs: ...

    Stadion: ...

    Name: ...

    Anschrift: ...

    Tel.: ... Fax: ...

    Kapazität: ...

    Anzahl der Plätze für die Anhänger der Gastmannschaft: ...

    Anlagen:

    Anlage 1: Liste der Fanklubs mit Angaben über die Beförderung zu Auswärtsspielen in Europa

    Anlage 2: Stadionplan, auf dem der Fanblock der Gastmannschaft und der Eingang eingezeichnet sind

    Anlage 3: Plan des Stadions und seiner Umgebung, auf dem die gesonderten Parkplätze und die wichtigsten Verbindungen zur Autobahn eingezeichnet sind

    Anlage 4: Stadtplan

    2. SPIELPLAN

    Heimspiele

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Auswärtsspiele

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3. ÖRTLICHE POLIZEIDIENSTSTELLE

    Anschrift: ...

    Telefon: ... Fax: ...

    E-Mail: ...

    Website: ...

    Sachbearbeiter: ...

    Telefon: ... Fax: ...

    E-Mail: ...

    Mobiltelefon: ...

    Informationsbeamter: ...

    Telefon: ... Fax: ...

    E-Mail: ...

    Mobiltelefon: ...

    Szenekundige Beamte: ...

    Telefon: ... Fax: ...

    E-Mail: ...

    Name: ... Mobiltelefon: ...

    Name: ... Mobiltelefon: ...

    Name: ... Mobiltelefon: ...

    Name: ... Mobiltelefon ...

    Name: ... Mobiltelefon: ...

    Name: ... Mobiltelefon: ...

    4. SONSTIGE POLIZEIDIENSTSTELLEN

    Koordinator: ...

    Anschrift: ...

    Telefon: ... Mobiltelefon: ... Fax: ...

    E-Mail: ...

    Website: ...

    5. NATIONALE FUSSBALLINFORMATIONSSTELLE

    Name der Dienststelle: ...

    Anschrift: ...

    Name: ...

    Telefon: ...

    Telefonbereitschaft: ...

    Fax: ...

    E-Mail: ...

    6. ANGABEN ZU DEN FANS - GEWÖHNLICHE FANS

    Anzahl der Fans

    - die Auswärtsspiele (mit internationaler Dimension) besuchen: ...

    - die Heimspiele (mit internationaler Dimension) besuchen: ...

    Kennzeichen

    - Kleidung: ...

    - Fahnen: ...

    - Spruchbänder: ...

    Verhaltensweisen

    - Vorverkauf: ...

    - Alkoholkonsum: ...

    - Bengalisches Feuer: ...

    - Sonstige: ...

    Beförderung

    - Anzahl der Fans, die von Sammeltransporten Gebrauch machen: ...

    - Anzahl der Fans, die einzeln anreisen: ...

    Aufenthalt

    ...

    ...

    7. ANGABEN ZU DEN FANS - RISIKOFANS

    Anzahl der Fans

    - die Auswärtsspiele (mit internationaler Dimension) besuchen: ... Kat. B/Kat. C

    - die Heimspiele (mit internationaler Dimension) besuchen: ... Kat. B/Kat. C

    Fan-Gruppierung(en)

    - Name: ...

    - Sammelpunkte: ...

    - Anzahl der Mitglieder: ...

    - Durchschnittliches Alter: ...

    - Mindestanzahl der Personen, die in der letzten Saison Heimspielen (mit internationaler Dimension) beigewohnt haben: ...

    - Mindestanzahl der Personen, die in der letzten Saison Auswärtsspielen (mit internationaler Dimension) beigewohnt haben: ...

    - Hoechstzahl der Personen, die in der letzten Saison Heimspielen (mit internationaler Dimension) beigewohnt haben: ...

    - Hoechstzahl der Personen, die in der letzten Saison Auswärtsspielen (mit internationaler Dimension) beigewohnt haben: ...

    Kennzeichen

    - Kleidung: ...

    - Besondere Embleme: ...

    - Tätowierungen: ...

    - Fahnen: ...

    - Spruchbänder: ...

    Beförderung

    - Anzahl der Fans, die von Sammeltransporten Gebrauch machen: ...

    - Anzahl der Fans, die einzeln anreisen: ...

    Aufenthalt

    ...

    ...

    Verhalten gegenüber anderen Klubs

    - Freundschaftlich: ...

    - Neutral: ...

    - Feindlich: ...

    Internationale Kontakte

    - Freundschaftlich: ...

    - Neutral: ...

    - Feindlich: ...

    Anwesenheit bei sonstigen Spielen

    - Im Inland: ...

    - Im Ausland: ...

    Beziehung zur Nationalmannschaft: ...

    (Mutmaßliche) politische Tendenz: ...

    Beziehungen zu kriminellen Kreisen: ...

    Reaktionen auf Polizeipräsenz: ...

    Reaktionen gegenüber Ordnern: ...

    Verhaltensweisen vor dem Spiel

    - Vorverkauf: ...

    - Alkoholkonsum: ...

    - Bengalisches Feuer: ...

    - Sonstige: ...

    Verhaltensweisen während des Spiels

    - Alkoholkonsum: ...

    - Bengalisches Feuer: ...

    - Reaktion auf Führung der eigenen Mannschaft: ...

    - Reaktion auf Rückstand der eigenen Mannschaft: ...

    - Reaktion auf zweifelhafte Entscheidungen: ...

    - Reaktion auf Provokationen: ...

    - Sonstige: ...

    Verhaltensweisen nach dem Spiel

    - Alkoholkonsum: ...

    - Bengalisches Feuer: ...

    - Reaktion auf Sieg: ...

    - Reaktion auf Niederlage: ...

    - Reaktion auf Provokationen: ...

    - Sonstige: ...

    Beschreibung von Vorfällen

    - Art der Vorfälle

    - Wandalismus: ...

    - Diebstahl oder Plünderung: ...

    - Auseinandersetzungen: ...

    - Auslöser der Vorfälle ...

    - Art der Gewaltanwendung: ...

    - Art der Aggression: ...

    - Waffengebrauch: ...

    Besonderheiten

    - Taktiken bei internationalen Heimspielen: ...

    - Taktiken bei internationalen Auswärtsspielen: ...

    Beobachtete Entwicklung

    ...

    ...

    Ratschläge für den Polizeieinsatz

    ...

    ...

    Anhang 2

    CHECKLISTE VON MÖGLICHEN AUFLAGEN FÜR DIE VERANSTALTER

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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