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Document 62020TO0510

    Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 22. Oktober 2021.
    Fachverband Spielhallen eV und LM gegen Europäische Kommission.
    Staatliche Beihilfen – Steuerliche Behandlung von Spielbanken in Deutschland – Beschwerde – Vorprüfungsphase – Beschluss der Kommission, mit dem festgestellt wird, dass keine staatliche Beihilfe vorliegt – Voraussetzungen für die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens – Ernsthafte Schwierigkeiten – Begriff ‚staatliche Beihilfe‘ – Gewinnabschöpfung – Vorteil – Selektiver Charakter – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt.
    Rechtssache T-510/20.

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2021:745