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Document 62005TJ0462
Judgment of the Court of First Instance (Seventh Chamber) of 10 December 2008. # JTEKT Corp. v Office for Harmonisation in the Internal Market (Trade Marks and Designs) (OHIM). # Community trade mark - Application for a Community word mark IFS - Absolute grounds for refusal - Not descriptive - Article 7(1)(c) of Regulation (EC) No 40/94. # Case T-462/05.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 10. Dezember 2008.
JTEKT Corp. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Veröffentlichung einer Zusammenfassung - Keine spürbare Beeinträchtigung der Wettbewerbsstellung - Unzulässigkeit - Eigenschaft als Beteiligter - Zulässigkeit - Unterbliebene Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens - Keine ernsthaften Schwierigkeiten.
Rechtssache T-462/05.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 10. Dezember 2008.
JTEKT Corp. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Veröffentlichung einer Zusammenfassung - Keine spürbare Beeinträchtigung der Wettbewerbsstellung - Unzulässigkeit - Eigenschaft als Beteiligter - Zulässigkeit - Unterbliebene Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens - Keine ernsthaften Schwierigkeiten.
Rechtssache T-462/05.
Sammlung der Rechtsprechung 2008 II-00307*
ECLI identifier: ECLI:EU:T:2008:557
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 10. Dezember 2008 – JTEKT/HABM (IFS)
(Rechtssache T-462/05)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke IFS – Absolutes Eintragungshindernis – Kein beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 25, 31, 39-40)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. September 2005 (Sache R 1157/2004‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens IFS als Gemeinschaftsmarke |
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: |
JTEKT Corp. |
Betroffene Gemeinschaftsmarke: |
Wortmarke IFS für Waren in Klasse 12 – Anmeldung Nr. 3157492 |
Entscheidung des Prüfers: |
Zurückweisung der Anmeldung |
Entscheidung der Beschwerdekammer: |
Zurückweisung der Beschwerde |
Tenor
1. |
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 14. September 2005 (Sache R 1157/2004‑1) wird aufgehoben. |
2. |
Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der JTEKT Corp. |