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Document 32018R0985R(01)
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/985 der Kommission vom 12. Februar 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge und ihrer Motoren und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/96 der Kommission (ABl. L 182 vom 18.7.2018)
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/985 der Kommission vom 12. Februar 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge und ihrer Motoren und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/96 der Kommission (ABl. L 182 vom 18.7.2018)
C/2018/8920
EUT L 325, 20.12.2018, p. 53–53
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2018/985/corrigendum/2018-12-20/oj
20.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 325/53 |
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/985 der Kommission vom 12. Februar 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge und ihrer Motoren und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/96 der Kommission
( Amtsblatt der Europäischen Union L 182 vom 18. Juli 2018 )
Auf Seite 7, Artikel 11 Absatz 2:
Anstatt:
„Eine nach Artikel 31 der Verordnung (EU) 2016/1628 ausgestellte Konformitätserklärung wird von den nationalen Behörden für die Zwecke der EU-Typgenehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, die mit Motoren mit dieser Konformitätserklärung ausgestattet sind, nach der vorliegenden Verordnung akzeptiert.“,
muss es heißen:
„Eine nach Artikel 31 der Verordnung (EU) 2016/1628 ausgestellte Übereinstimmungserklärung wird von den nationalen Behörden für die Zwecke der EU-Typgenehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, die mit Motoren mit dieser Übereinstimmungserklärung ausgestattet sind, nach der vorliegenden Verordnung akzeptiert.“