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Document 32012R0748R(13)

    Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 der Kommission vom 3. August 2012 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnissen für Luftfahrzeuge und zugehörige Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile sowie für die Zulassung von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben (Amtsblatt der Europäischen Union L 224 vom 21. August 2012)

    C/2022/4769

    EUT L 181, 7.7.2022, p. 38–38 (DE)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/748/corrigendum/2022-07-07/oj

    7.7.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 181/38


    Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 der Kommission vom 3. August 2012 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnissen für Luftfahrzeuge und zugehörige Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile sowie für die Zulassung von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 224 vom 21. August 2012 )

    Seite 18, Anhang I Teil 21 Hauptabschnitt A Abschnitt B Punkt 21.A.19:

    Anstatt:

    „Natürliche oder juristische Personen, die an einem Produkt Reparaturen vorzunehmen beabsichtigen, müssen eine neue Musterzulassung beantragen, wenn die Änderungen in der Konstruktion, der Leistung, dem Schub oder der Masse nach Ansicht der Agentur so erheblich sind, dass eine praktisch vollständige Prüfung auf Einhaltung der einschlägigen Basis der Musterzulassung erforderlich ist.“

    muss es heißen:

    „Natürliche oder juristische Personen, die an einem Produkt Reparaturen vorzunehmen beabsichtigen, müssen eine neue Musterzulassung beantragen, wenn die Änderungen an Konstruktion, Leistung, Schub oder Masse nach Bewertung der Agentur so umfassend sind, dass eine substanziell vollständige Prüfung auf Einhaltung der anwendbaren Musterzulassungsgrundlage erforderlich ist.“

    Seite 48, Anhang I Teil 21 Hauptabschnitt A Abschnitt O Punkt 21.A.611 Buchstabe b Satz 1:

    Anstatt:

    „Alle Konstruktionsänderungen durch den Inhaber der ETSO-Zulassung, die aufgrund ihres Umfangs eine praktisch vollständige Untersuchung zur Prüfung auf Einhaltung einer ETSO erfordern, sind erhebliche Änderungen.“

    muss es heißen:

    „Alle Konstruktionsänderungen durch den Inhaber der ETSO-Zulassung, die aufgrund ihres Umfangs eine substanziell vollständige Untersuchung zur Prüfung auf Einhaltung einer ETSO erfordern, sind erhebliche Änderungen.“


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