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Document 52016XG0223(01)R(01)
Berichtigung für Eine neue Regelung für das Vereinigte Königreich innerhalb der Europäischen Union (ABl. C 69 I vom 23.2.2016)
Berichtigung für Eine neue Regelung für das Vereinigte Königreich innerhalb der Europäischen Union (ABl. C 69 I vom 23.2.2016)
UL C 213, 14.6.2016, p. 6–6
(BG, DE, HR, LV, NL, RO, SV)
UL C 213, 14.6.2016, p. 6–15
(HU)
UL C 213, 14.6.2016, p. 1–1
(GA)
14.6.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 213/6 |
Berichtigung für Eine neue Regelung für das Vereinigte Königreich innerhalb der Europäischen Union
( Amtsblatt der Europäischen Union C 69 I vom 23. Februar 2016 )
(2016/C 213/02)
Seite 8, Abschnitt D „Sozialleistungen und Freizügigkeit“, „Änderung des Sekundärrechts der EU“, Nummer 2, einleitende Worte:
Anstatt:
„2. |
Nach Inkrafttreten dieses Beschlusses wird die Kommission Vorschläge zur Änderung des bestehenden Sekundärrechts der EU vorlegen, und zwar“ |
muss es heißen:
„2. |
Nach Wirksamwerden dieses Beschlusses wird die Kommission Vorschläge zur Änderung des bestehenden Sekundärrechts der EU vorlegen, und zwar“. |
Seite 16, Anlage VII „Erklärung der Europäischen Kommission zu Fragen im Zusammenhang mit dem Missbrauch der Freizügigkeit“, Absatz 2, letzter Satz:
Anstatt:
„Der Vorschlag wird vorgelegt, sobald der vorstehend genannte Beschluss in Kraft getreten ist.“
muss es heißen:
„Der Vorschlag wird vorgelegt, nachdem der vorstehend genannte Beschluss wirksam geworden ist.“