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Document 32012R0748R(08)
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 der Kommission vom 3. August 2012 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnissen für Luftfahrzeuge und zugehörige Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile sowie für die Zulassung von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben (ABl. L 224 vom 21.8.2012)
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 der Kommission vom 3. August 2012 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnissen für Luftfahrzeuge und zugehörige Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile sowie für die Zulassung von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben (ABl. L 224 vom 21.8.2012)
C/2017/1354
UL L 49, 25.2.2017, p. 51–52
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/748/corrigendum/2017-02-25/oj
25.2.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 49/51 |
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 der Kommission vom 3. August 2012 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnissen für Luftfahrzeuge und zugehörige Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile sowie für die Zulassung von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben
( Amtsblatt der Europäischen Union L 224 vom 21. August 2012 )
Seite 20, Anhang I, Hauptabschnitt A, Abschnitt B, Nummer 21.A.51 Buchstabe a Nummer 2:
Anstatt:
„2. |
die Zulassung zurückgegeben oder gemäß den einschlägigen Verwaltungsverfahren der Agentur widerrufen wird.“ |
muss es heißen:
„2. |
die Zulassung nicht zurückgegeben oder gemäß den einschlägigen Verwaltungsverfahren der Agentur widerrufen wird.“. |
Seite 34, Anhang I, Hauptabschnitt A, Abschnitt G, Nummer 21.A.159 Buchstabe a:
Anstatt:
„a) |
Genehmigungen als Herstellungsbetrieb werden für unbegrenzte Dauer ausgestellt. Sie bleiben gültig, solange:
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muss es heißen:
„a) |
Genehmigungen als Herstellungsbetrieb werden für unbegrenzte Dauer ausgestellt. Sie bleiben gültig, es sei denn, eine der folgenden Bedingungen trifft zu:
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Seite 41, Anhang I, Hauptabschnitt A, Abschnitt J, Nummer 21.A.259 Buchstabe a:
Anstatt:
„a) |
Genehmigungen als Entwicklungsbetrieb werden für unbegrenzte Dauer ausgestellt. Sie bleiben gültig, solange:
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muss es heißen:
„a) |
Genehmigungen als Entwicklungsbetrieb werden für unbegrenzte Dauer ausgestellt. Sie bleiben gültig, es sei denn, eine der folgenden Bedingungen trifft zu:
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