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Document 32008E0851R(01)

    Berichtigung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates vom 10. November 2008 über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias ( ABl. L 301 vom 12.11.2008 )

    UL L 10, 15.1.2009, p. 35–35 (DE, NL)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/joint_action/2008/851/corrigendum/2009-01-15/oj

    15.1.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 10/35


    Berichtigung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates vom 10. November 2008 über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 301 vom 12. November 2008 )

    Seite 35, Artikel 2 Buchstabe e:

    Statt:

    „e)

    Aufgriff, Festnahme und Überstellung von Personen, die seeräuberische Handlungen oder bewaffnete Raubüberfälle begangen haben […]“

    muss es heißen:

    „e)

    Aufgriff, Festhalten und Überstellung von Personen, die seeräuberische Handlungen oder bewaffnete Raubüberfälle begangen haben […]“.

    Seite 36, Artikel 10 Absatz 6:

    Statt:

    „(6)   Die Bedingungen der Überstellung von aufgegriffenen und im Hinblick auf die Strafverfolgung durch die zuständigen Staaten festgenommenen Personen an einen Drittstaat, werden anlässlich des Abschlusses oder der Umsetzung der Beteiligungsübereinkünfte nach Absatz 3 festgelegt.“

    muss es heißen:

    „(6)   Die Bedingungen der Überstellung von aufgegriffenen und im Hinblick auf die Strafverfolgung durch die zuständigen Staaten festgehaltenen Personen an einen Drittstaat werden anlässlich des Abschlusses oder der Umsetzung der Beteiligungsübereinkünfte nach Absatz 3 festgelegt.“

    Seite 36, Artikel 12, Titel und Absatz 1:

    Statt:

    „Überstellung der aufgegriffenen und festgenommenen Personen zwecks Wahrnehmung der gerichtlichen Zuständigkeiten

    (1)   Personen, die seeräuberische Handlungen oder bewaffnete Raubüberfälle begangen haben oder im Verdacht stehen, diese Taten begangen zu haben, und die in den Hoheitsgewässern Somalias oder auf Hoher See aufgegriffen und im Hinblick auf die Strafverfolgung durch die zuständigen Staaten festgenommen wurden, […]“

    muss es heißen:

    „Überstellung der aufgegriffenen und festgehaltenen Personen zwecks Wahrnehmung der gerichtlichen Zuständigkeiten

    (1)   Personen, die seeräuberische Handlungen oder bewaffnete Raubüberfälle begangen haben oder im Verdacht stehen, diese Taten begangen zu haben, und die in den Hoheitsgewässern Somalias oder auf Hoher See aufgegriffen worden sind und im Hinblick auf die Strafverfolgung durch die zuständigen Staaten festgehalten werden, […]“.


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