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Document 32003L0127R(01)
Berichtigung der Richtlinie 2003/127/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge ( ABl. L 10 vom 16.1.2004 )
Berichtigung der Richtlinie 2003/127/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge ( ABl. L 10 vom 16.1.2004 )
Ú. v. EÚ L 77, 21.3.2015, p. 18–19
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2003/127/corrigendum/2015-03-21/oj
21.3.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 77/18 |
Berichtigung der Richtlinie 2003/127/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge
( Amtsblatt der Europäischen Union L 10 vom 16. Januar 2004 )
Seite 31, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs I der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer II.5 (C.4):
anstatt:
„Wenn die Zulassungsbescheinigung die Daten gemäß Abschnitt II.6 Code C.2 nicht enthält, die Angabe, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung
a) |
der Fahrzeughalter ist; |
b) |
nicht der Fahrzeughalter ist; |
c) |
in der Zulassungsbescheinigung nicht als Fahrzeughalter ausgewiesen wird.“ |
muss es heißen:
„Wenn die Zulassungsbescheinigung die Daten gemäß Abschnitt II.6 Code C.2 nicht enthält, die Angabe, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung
a) |
der Fahrzeugeigentümer ist; |
b) |
nicht der Fahrzeugeigentümer ist; |
c) |
in der Zulassungsbescheinigung nicht als Fahrzeugeigentümer ausgewiesen wird.“ |
Seite 31, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs I der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer II.6 (C.2):
anstatt:
„Fahrzeughalter (entsprechend der Anzahl der Fahrzeughalter zu wiederholen):“
muss es heißen:
„Fahrzeugeigentümer (entsprechend der Anzahl der Fahrzeugeigentümer zu wiederholen):“
.
Seite 32, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs I der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer II.6 (C.3):
anstatt:
„Natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines anderen Rechtstitels denn als Halter über das Fahrzeug verfügen kann:“
muss es heißen:
„Natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines anderen Rechtstitels denn als Eigentümer über das Fahrzeug verfügen kann:“
.
Seite 34, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs I der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer III.1 Abschnitt B (Personalisierungsdruck) Buchstabe d (C.4):
anstatt:
„Wenn der unter Buchstaben A und B definierte Aufdruck der Zulassungsbescheinigung die Daten gemäß Kapitel II.6 Code C.2 nicht enthält, die Angabe, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung
a) |
der Fahrzeughalter ist; |
b) |
nicht der Fahrzeughalter ist; |
c) |
in der Zulassungsbescheinigung nicht als Fahrzeughalter ausgewiesen wird.“ |
muss es heißen:
„Wenn der unter Buchstaben A und B definierte Aufdruck der Zulassungsbescheinigung die Daten gemäß Kapitel II.6 Code C.2 nicht enthält, die Angabe, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung
a) |
der Fahrzeugeigentümer ist; |
b) |
nicht der Fahrzeugeigentümer ist; |
c) |
in der Zulassungsbescheinigung nicht als Fahrzeugeigentümer ausgewiesen wird.“ |
Seite 40, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs I der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer III.11 (Datenstruktur) Tabelle 2 Tag „86“:
anstatt:
„‚00‘ |
: |
ist der Fahrzeughalter |
‚01‘ |
: |
ist nicht der Fahrzeughalter |
‚02‘ |
: |
ist nicht als Fahrzeughalter identifiziert“ |
muss es heißen:
„‚00‘ |
: |
ist der Fahrzeugeigentümer |
‚01‘ |
: |
ist nicht der Fahrzeugeigentümer |
‚02‘ |
: |
ist nicht als Fahrzeugeigentümer identifiziert“ |
.
Seite 41, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs I der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer III.11 (Datenstruktur) Tabelle 3 Tags „A7“, „A8“ und „A9“:
anstatt:
„‚A7‘ |
Fahrzeughalter, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘ |
‚A8‘ |
Zweiter Fahrzeughalter, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘ |
‚A9‘ |
Person, die aufgrund eines anderen Rechtstitels denn als Halter über das Fahrzeug verfügen kann, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘“ |
muss es heißen:
„‚A7‘ |
Fahrzeugeigentümer, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘ |
‚A8‘ |
Zweiter Fahrzeugeigentümer, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘ |
‚A9‘ |
Person, die aufgrund eines anderen Rechtstitels denn als Eigentümer über das Fahrzeug verfügen kann, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘“ |
.
Seite 45, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs II der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer II.6 (C.3):
anstatt:
„Natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines anderen Rechtstitels denn als Halter über das Fahrzeug verfügen kann:“
muss es heißen:
„Natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines anderen Rechtstitels denn als Eigentümer über das Fahrzeug verfügen kann:“
.
Seite 52, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs II der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer III.11 (Datenstruktur) Tabelle 3, Tag „A7“:
anstatt:
„‚A7‘ |
Fahrzeughalter, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘“ |
muss es heißen:
„‚A7‘ |
Fahrzeugeigentümer, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘“ |
.
Seite 52, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs II der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer III.11 (Datenstruktur) Tabelle 3, Tag „A8“:
anstatt:
„‚A8‘ |
Zweiter Fahrzeughalter, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘“ |
muss es heißen:
„‚A8‘ |
Zweiter Fahrzeugeigentümer, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘“ |
.
Seite 53, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs II der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer III.11 (Datenstruktur) Tabelle 3, Tag „A9“:
anstatt:
„‚A9‘ |
Person, die aufgrund eines anderen Rechtstitels denn als Halter über das Fahrzeug verfügen kann, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘“ |
muss es heißen:
„‚A9‘ |
Person, die aufgrund eines anderen Rechtstitels denn als Eigentümer über das Fahrzeug verfügen kann, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘“ |
.