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Document 32005R1184R(01)

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1184/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 über die Verhängung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen, die im Konflikt in der Region Darfur in Sudan den Friedensprozess behindern und gegen das Völkerrecht verstoßen ( ABl. L 193 vom 23.9.2005 )

JO L 163, 15.6.2006, p. 19–19 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/1184/corrigendum/2006-06-15/oj

15.6.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 163/19


Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1184/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 über die Verhängung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen, die im Konflikt in der Region Darfur in Sudan den Friedensprozess behindern und gegen das Völkerrecht verstoßen

( Amtsblatt der Europäischen Union L 193 vom 23. September 2005 )

Seite 10, Artikel 3 Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstabe a:

anstatt:

„(1)   Alle Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die den in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören oder die deren direkter oder indirekter Kontrolle unterliegen, werden eingefroren.

a)

Für oder zu Gunsten der in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen werden weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitgestellt.“

muss es heißen:

„(1)   Abweichend von Artikel 2 können die in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die Freigabe oder Bereitstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, wenn sie festgestellt haben, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen

a)

für Grundausgaben, wie die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen erforderlich sind;“.

Seite 10, Artikel 4 Buchstabe a:

anstatt:

„a)

Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen waren bereits vor dem 29. März 2005 Gegenstand eines Pfandrechts oder einer Entscheidung eines Geriches, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts;“

muss es heißen:

„a)

Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen waren bereits vor dem 29. März 2005 Gegenstand eines Pfandrechts oder einer Entscheidung eines Gerichtes, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts;“.


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