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Document 32020R0461R(01)
Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/461 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zur finanziellen Unterstützung von Mitgliedstaaten und von Ländern, die ihren Beitritt zur Union verhandeln und die von einer Notlage größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit schwer betroffen sind (Amtsblatt der Europäischen Union L 99 vom 31. März 2020)
Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/461 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zur finanziellen Unterstützung von Mitgliedstaaten und von Ländern, die ihren Beitritt zur Union verhandeln und die von einer Notlage größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit schwer betroffen sind (Amtsblatt der Europäischen Union L 99 vom 31. März 2020)
ST/8309/2020/INIT
JO L 236 de 22.7.2020, p. 13–13
(DE, EL, GA)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/461/corrigendum/2020-07-22/oj
22.7.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 236/13 |
Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/461 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zur finanziellen Unterstützung von Mitgliedstaaten und von Ländern, die ihren Beitritt zur Union verhandeln und die von einer Notlage größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit schwer betroffen sind
Seite „Inhalt“ und Seite 9, Titel:
Anstatt:
„Verordnung (EU) 2020/461 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zur finanziellen Unterstützung von Mitgliedstaaten und von Ländern, die ihren Beitritt zur Union verhandeln und die von einer Notlage größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit schwer betroffen sind“
muss es heißen:
„Verordnung (EU) 2020/461 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zur finanziellen Unterstützung der von einer Notlage größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit schwer betroffenen Mitgliedstaaten und Länder, die ihren Beitritt zur Union verhandeln“.