Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32007R0864R(01)

    Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ( „Rom II“ ) ( ABl. L 199 vom 31.7.2007 )

    PB L 310 van 9.11.2012, p. 52–52 (DE)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2007/864/corrigendum/2012-11-09/oj

    9.11.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 310/52


    Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“)

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 199 vom 31. Juli 2007 )

    Seite 41, Erwägungsgrund 17 zweiter Satz:

    anstatt:

    „Daher sollte auch bei Personen- oder Sachschäden als Staat, in dem der Schaden eintritt, der Staat gelten, in dem der Personen- oder Sachschaden tatsächlich eingetreten ist.“

    muss es heißen:

    „Daher sollte bei Personen- oder Sachschäden der Staat, in dem der Schaden eintritt, der Staat sein, in dem die Verletzung erlitten beziehungsweise die Sache beschädigt wurde.“


    Top