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Dokument 52006AB0008
Opinion of the European Central Bank of 21 February 2006 at the request of the Council of the European Union on a proposal for a Council regulation repealing Council Regulation (EEC) No 3181/78 and Council Regulation (EEC) No 1736/79 in the area of Monetary Policy (CON/2006/8)
Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 21. Februar 2006 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3181/78 des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 1736/79 des Rates aus dem Bereich der Währungspolitik (CON/2006/8)
Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 21. Februar 2006 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3181/78 des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 1736/79 des Rates aus dem Bereich der Währungspolitik (CON/2006/8)
ĠU C 49, 28.2.2006, S. 35–36
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
28.2.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 49/35 |
STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 21. Februar 2006
auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3181/78 des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 1736/79 des Rates aus dem Bereich der Währungspolitik
(CON/2006/8)
(2006/C 49/11)
Am 1. Februar 2006 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3181/78 des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 1736/79 des Rates aus dem Bereich der Währungspolitik (KOM(2005) 611 endgültig) (nachfolgend der „Verordnungsvorschlag“) ersucht. Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 105 Absatz 4 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, da der Verordnungsvorschlag Bestimmungen enthält, die das Europäische Währungssystem (EWS) und die Aufgaben des ehemaligen Europäischen Währungsinstituts betreffen, die die EZB gemäß Artikel 44 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank übernommen hat. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.
1. Spezifische Anmerkungen
Die EZB möchte zwei spezifische Anmerkungen zum Verordnungsvorschlag machen.
1.1. Titel des Verordnungsvorschlags
Die EZB schlägt eine Änderung des Titels des Verordnungsvorschlags vor, um den Gegenstand der beiden überholten, aufzuhebenden Verordnungen besser wiederzugeben, da beide Verordnungen nicht den weiteren Bereich der Währungspolitik, sondern vielmehr das Funktionieren des EWS betreffen.
1.2. Bezugnahme auf die Stellungnahme der EZB
Gemäß Artikel 253 des Vertrags müssen vom Rat verabschiedete Verordnungen auf die Stellungnahmen Bezug nehmen, die nach dem Vertrag eingeholt werden müssen. Die EZB schlägt deshalb vor, dass in den Bezugsvermerken des Verordnungsvorschlags auf die vorliegende Stellungnahme Bezug genommen werden sollte.
2. Redaktionsvorschläge
Im Anhang sind Redaktionsvorschläge für die Fälle aufgeführt, in denen diese Stellungnahme zu Änderungen des Verordnungsvorschlags führen würde.
Geschehen zu Frankfurt am Main am 21. Februar 2006.
Der Präsident der EZB
Jean-Claude TRICHET
ANHANG
Redaktionsvorschläge
Kommissionsvorschlag (1) |
Änderungsvorschläge der EZB (2) |
Änderung 1 Titel des Verordnungsvorschlags |
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VERORDNUNG DES RATES zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3181/78 des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 1736/79 des Rates aus dem Bereich der Währungspolitik |
VERORDNUNG DES RATES zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3181/78 und der Verordnung (EWG) Nr. 1736/79 über das Europäische Währungssystem |
Begründung — Siehe Nummer 1.1 der Stellungnahme |
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Änderung 2 Bezugsvermerke des Verordnungsvorschlags |
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[Gegenwärtig kein Vorschlag] |
nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank [3], [3] ABl. C […] vom […], S. […]. |
Begründung — Siehe Nummer 1.2 der Stellungnahme |
(1) Der Wortlaut, der nach den Änderungsvorschlägen der EZB gestrichen werden soll, erscheint in Kursivschrift.
(2) Der neue Wortlaut, der nach den Änderungsvorschlägen der EZB eingefügt werden soll, erscheint in Fettschrift.