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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 52006AB0008

    Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 21. Februar 2006 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3181/78 des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 1736/79 des Rates aus dem Bereich der Währungspolitik (CON/2006/8)

    ĠU C 49, 28.2.2006, S. 35–36 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    28.2.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 49/35


    STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

    vom 21. Februar 2006

    auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3181/78 des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 1736/79 des Rates aus dem Bereich der Währungspolitik

    (CON/2006/8)

    (2006/C 49/11)

    Am 1. Februar 2006 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3181/78 des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 1736/79 des Rates aus dem Bereich der Währungspolitik (KOM(2005) 611 endgültig) (nachfolgend der „Verordnungsvorschlag“) ersucht. Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 105 Absatz 4 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, da der Verordnungsvorschlag Bestimmungen enthält, die das Europäische Währungssystem (EWS) und die Aufgaben des ehemaligen Europäischen Währungsinstituts betreffen, die die EZB gemäß Artikel 44 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank übernommen hat. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.

    1.   Spezifische Anmerkungen

    Die EZB möchte zwei spezifische Anmerkungen zum Verordnungsvorschlag machen.

    1.1.   Titel des Verordnungsvorschlags

    Die EZB schlägt eine Änderung des Titels des Verordnungsvorschlags vor, um den Gegenstand der beiden überholten, aufzuhebenden Verordnungen besser wiederzugeben, da beide Verordnungen nicht den weiteren Bereich der Währungspolitik, sondern vielmehr das Funktionieren des EWS betreffen.

    1.2.   Bezugnahme auf die Stellungnahme der EZB

    Gemäß Artikel 253 des Vertrags müssen vom Rat verabschiedete Verordnungen auf die Stellungnahmen Bezug nehmen, die nach dem Vertrag eingeholt werden müssen. Die EZB schlägt deshalb vor, dass in den Bezugsvermerken des Verordnungsvorschlags auf die vorliegende Stellungnahme Bezug genommen werden sollte.

    2.   Redaktionsvorschläge

    Im Anhang sind Redaktionsvorschläge für die Fälle aufgeführt, in denen diese Stellungnahme zu Änderungen des Verordnungsvorschlags führen würde.

    Geschehen zu Frankfurt am Main am 21. Februar 2006.

    Der Präsident der EZB

    Jean-Claude TRICHET


    ANHANG

    Redaktionsvorschläge

    Kommissionsvorschlag (1)

    Änderungsvorschläge der EZB (2)

    Änderung 1

    Titel des Verordnungsvorschlags

    VERORDNUNG DES RATES

    zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3181/78 des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 1736/79 des Rates aus dem Bereich der Währungspolitik

    VERORDNUNG DES RATES

    zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3181/78 und der Verordnung (EWG) Nr. 1736/79 über das Europäische Währungssystem

    Begründung — Siehe Nummer 1.1 der Stellungnahme

    Änderung 2

    Bezugsvermerke des Verordnungsvorschlags

    [Gegenwärtig kein Vorschlag]

    nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank [3],

    [3] ABl. C […] vom […], S. […].

    Begründung — Siehe Nummer 1.2 der Stellungnahme


    (1)  Der Wortlaut, der nach den Änderungsvorschlägen der EZB gestrichen werden soll, erscheint in Kursivschrift.

    (2)  Der neue Wortlaut, der nach den Änderungsvorschlägen der EZB eingefügt werden soll, erscheint in Fettschrift.


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