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Document 32017R0575R(01)

    Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/575 der Kommission vom 8. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Daten, die Ausführungsplätze zur Qualität der Ausführung von Geschäften veröffentlichen müssen (ABl. L 87 vom 31.3.2017)

    C/2017/6153

    GU L 267 del 18.10.2017, p. 6–6 (ES, CS)
    GU L 267 del 18.10.2017, p. 6–17 (DE)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2017/575/corrigendum/2017-10-18/oj

    18.10.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 267/6


    Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/575 der Kommission vom 8. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Daten, die Ausführungsplätze zur Qualität der Ausführung von Geschäften veröffentlichen müssen

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 87 vom 31. März 2017 )

    Seite 152, Erwägungsgrund 5 Satz 2:

    Anstatt:

    „die im freien Verkehr gehandelt und dem Handelsplatz gemeldet wurden.“

    muss es heißen:

    „die außerbörslich gehandelt und dem Handelsplatz gemeldet wurden.“

    Seite 152, Erwägungsgrund 6:

    Anstatt:

    „wenn die Order im freien Verkehr angeboten oder ausgeführt bzw. nach den Artikeln 4 und 9 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ausgeführt werden;“

    muss es heißen:

    „wenn die Order außerbörslich quotiert oder ausgeführt bzw. nach den Artikeln 4 und 9 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ausgeführt werden;“

    Seite 154, Artikel 1 Satz 2:

    Anstatt:

    „Marktmacher“

    muss es heißen:

    „Market-Maker“

    Seite 154, Artikel 2 Buchstabe a:

    Anstatt:

    „a)

    ‚Handelssystem‘ die Art und Weise, auf die ein Ausführungsplatz Order als Orderbücher basierend auf fortlaufenden Auktionen, fortlaufende quotengetriebene Angebotsanfragen, periodisch anfallende Auktionen oder Hybridsysteme ausführt, die unter zwei oder mehrere dieser Kategorien bzw. unter ein System fallen, bei dem die Preise anders festgelegt werden als bei den oben genannten Systemarten;“

    muss es heißen:

    „a)

    ‚Handelssystem‘ die Art und Weise, auf die ein Ausführungsplatz Aufträge durch ein Orderbuchsystem basierend auf einer fortlaufenden Auktion, ein System fortlaufender Kursofferten, ein Preisanfragesystem, ein auf periodischen Auktionen basierendes System oder ein Hybridsystem, das unter zwei oder mehrere dieser Kategorien bzw. unter ein System fällt, bei dem die Preise anders festgelegt werden als bei den oben genannten Systemarten, ausführt;“

    Seite 154, Artikel 2 Buchstabe b:

    Anstatt:

    „b)

    ‚für das Finanzinstrument spezifische Größe‘ die spezifische Größe einer Schuldverschreibung, eines strukturierten Finanzprodukts, eines Emissionszertifikats oder eines Finanzderivats, die bzw. das an einem Handelsplatz gehandelt wird und für die bzw. das es keinen liquiden Markt gibt, sofern das Geschäft mit diesen Instrumenten einer späteren Veröffentlichung gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 unterworfen ist;“

    muss es heißen:

    „b)

    ‚für das Finanzinstrument typischer Umfang‘ den typischen Umfang einer Schuldverschreibung, eines strukturierten Finanzprodukts, eines Emissionszertifikats oder eines Derivats, die bzw. das an einem Handelsplatz gehandelt wird, für die es keinen liquiden Markt gibt, sofern das Geschäft mit diesen Instrumenten einer späteren Veröffentlichung gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 unterworfen ist;“

    Seite 154, Artikel 2 Buchstabe c:

    Anstatt:

    „c)

    ‚großes Volumen‘ eine Order großen Volumens gemäß Artikel 7 und 11 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014;“

    muss es heißen:

    „c)

    ‚großes Volumen‘ einen Auftrag großen Volumens gemäß Artikel 7 und 11 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014;“

    Seite 154, Artikel 2 Buchstabe e:

    Anstatt:

    „e)

    ‚Preismultiplikator‘ die Anzahl an Einheiten des zugrunde liegenden Instruments, das von einem einzigen Derivatvertrag vertreten wird;“

    muss es heißen:

    „e)

    ‚Preismultiplikator‘ die Anzahl an Einheiten des zugrunde liegenden Instruments, das von einem einzelnen Derivatkontrakt vertreten wird;“

    Seite 154, Artikel 2 Buchstabe h:

    Anstatt:

    „h)

    ‚Zustellart‘ eine Angabe dahingehend, ob das Finanzinstrument physisch oder in bar abgewickelt wird, einschließlich der Fälle, in denen die Gegenpartei wählen kann oder diese durch Dritte festgelegt wird;“

    muss es heißen:

    „h)

    ‚Art der Lieferung‘ eine Angabe dahingehend, ob das Finanzinstrument physisch oder in bar abgewickelt wird, einschließlich der Fälle, in denen die Gegenpartei wählen kann oder diese durch Dritte festgelegt wird;“

    Seite 154, Artikel 2 Buchstabe i:

    Anstatt:

    „i)

    ‚Handelsmodus‘ die terminierte Auktion zur Eröffnung, Schließung oder im Laufe des Tages, die nicht terminierte Auktion, das Handeln zu Börsenschluss oder außerhalb der Hauptsitzung oder Trade Reporting;“

    muss es heißen:

    „i)

    ‚Handelsmodus‘ die terminierte Auktion zur Eröffnung, Schließung oder im Laufe des Handelstages, die nicht terminierte Auktion, das Handeln zu Börsenschluss oder außerhalb der Hauptsitzung oder Trade Reporting;“

    Seite 155, Artikel 2 Buchstabe k:

    Anstatt:

    „k)

    ‚Buchtiefe‘ die verfügbare Liquiditätssumme, die als Ergebnis des Preises und Volumens aller Gebote und Angebote für eine spezifische Anzahl an Preiserhöhungen ab Mitte des besten Gebots und Angebots ausgedrückt wird;“

    muss es heißen:

    „k)

    ‚Buchtiefe‘ die verfügbare Liquiditätssumme, die als Ergebnis des Preises und Volumens aller Kauf- und Verkaufsofferten für eine spezifische Anzahl an Preiserhöhungen ab Mitte der besten Kauf- und Verkaufsofferte ausgedrückt wird;“

    Seite 155, Artikel 2 Buchstabe l:

    Anstatt:

    „l)

    ‚durchschnittliche effektive Bandbreite‘ den Durchschnitt der doppelten Differenz aus dem tatsächlichen Ausführungspreis im Verhältnis zur Mitte des besten Gebots und Angebots zum Zeitpunkt der Annahme, für Bestens-Aufträge oder vermarktungsfähige limitierte Order;“

    muss es heißen:

    „l)

    ‚durchschnittlicher effektiver Spread‘ den Durchschnitt der doppelten Differenz aus dem tatsächlichen Ausführungspreis im Verhältnis zur Mitte der besten Kauf- und Verkaufsofferte zum Zeitpunkt der Annahme, für Bestens-Aufträge oder vermarktungsfähige limitierte Aufträge;“

    Seite 155, Artikel 2 Buchstabe m:

    Anstatt:

    „m)

    ‚Durchschnittsgeschwindigkeit bei der Ausführung nicht abgeänderter passiver Order bei bestem Gebot und Angebot‘ die verstrichene Durchschnittszeit zwischen einer limitierten Order, die dem vom Ausführungsplatz angenommenen, besten Gebot und Angebot entspricht, und der anschließenden Ausführung dieser Order;“

    muss es heißen:

    „m)

    ‚Durchschnittsgeschwindigkeit bei der Ausführung nicht abgeänderter passiver Aufträge bei bester Kauf- und Verkaufsofferte‘ die verstrichene Durchschnittszeit zwischen einem limitierten Auftrag, der der vom Ausführungsplatz angenommenen, besten Kauf- und Verkaufsofferte entspricht, und der anschließenden Ausführung dieses Auftrags;“

    Seite 155, Artikel 2 Buchstabe n:

    Anstatt:

    „n)

    ‚aggressive Order‘ eine in das Orderbuch aufgenommene Order, die Liquidität beansprucht hat;“

    muss es heißen:

    „n)

    ‚aggressiver Auftrag‘ einen in das Orderbuch aufgenommener Auftrag, der Liquidität beansprucht hat;“

    Seite 155, Artikel 2 Buchstabe o:

    Anstatt:

    „o)

    ‚passive Order‘ eine in das Orderbuch aufgenommene Order, die Liquidität eingebracht hat;“

    muss es heißen:

    „o)

    ‚passiver Auftrag‘ einen in das Orderbuch aufgenommener Auftrag, der Liquidität eingebracht hat;“

    Seite 155, Artikel 2 Buchstabe p:

    Anstatt:

    „p)

    ‚unverzügliche oder stornierte Order‘ eine Order, die bei ihrer Aufnahme in das Orderbuch ausgeführt wird und die für verbleibende, nicht ausgeführten Mengen nicht im Orderbuch verbleibt;“

    muss es heißen:

    „p)

    ‚Immediate-or-Cancel-Auftrag‘ einen Auftrag, der bei seiner Aufnahme in das Orderbuch ausgeführt wird und der für verbleibende, nicht ausgeführten Mengen nicht im Orderbuch verbleibt;“

    Seite 155, Artikel 2 Buchstabe q:

    Anstatt:

    „q)

    ‚Fill-or-Kill-Auftrag‘ eine Order, die bei ihrer Aufnahme in das Orderbuch ausgeführt wird, vorausgesetzt, dass sie komplett erfüllt werden kann. Kann die Order nur teilweise ausgeführt werden, wird sie automatisch abgelehnt und nicht ausgeführt.“

    muss es heißen:

    „q)

    ‚Fill-or-Kill-Auftrag‘ einen Auftrag, der bei seiner Aufnahme in das Orderbuch ausgeführt wird, vorausgesetzt, dass er komplett erfüllt werden kann. Kann der Auftrag nur teilweise ausgeführt werden, wird er automatisch abgelehnt und nicht ausgeführt.“

    Seite 156, Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i:

    Anstatt:

    „i)

    Bezeichnung und eine schriftliche Beschreibung des Instruments, einschließlich Währung des/der zugrunde liegenden Instruments, Preismultiplikators, Preis- und Mengennotierung sowie Zustellart;“

    muss es heißen:

    „i)

    Bezeichnung und eine schriftliche Beschreibung des Instruments, einschließlich Währung des zugrunde liegenden Instruments, Preismultiplikator, Preis- und Mengennotierung sowie Art der Lieferung;“

    Seite 156, Artikel 4 Absatz 1:

    Anstatt:

    „Handelsplätze und systematische Internalisierer veröffentlichen für jedes von ihnen betriebene Marktsegment und jedes Finanzinstrument, das der Handelspflicht der Artikel 23 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 unterliegt, die in den Absätzen 3 und 4 genannten Informationen zum Preis für jeden Handelstag, an dem Order am Finanzinstrument ausgeführt wurden.“

    muss es heißen:

    „Handelsplätze und systematische Internalisierer veröffentlichen für jedes von ihnen betriebene Marktsegment und jedes Finanzinstrument, das der Handelspflicht der Artikel 23 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 unterliegt, die in den Absätzen 3 und 4 genannten Informationen zum Preis für jeden Handelstag, an dem Aufträge am Finanzinstrument ausgeführt wurden.“

    Seite 156, Artikel 4 Absatz 2:

    Anstatt:

    „Ausführungsplätze veröffentlichen für jedes von ihnen betriebene Marktsegment und jedes Finanzinstrument, das nicht der Handelspflicht der Artikel 23 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 unterliegt, die in den Absätzen 3 und 4 genannten Informationen zum Preis für jeden Handelstag, an dem Order am Finanzinstrument ausgeführt wurden.“

    muss es heißen:

    „Ausführungsplätze veröffentlichen für jedes von ihnen betriebene Marktsegment und jedes Finanzinstrument, das nicht der Handelspflicht der Artikel 23 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 unterliegt, die in den Absätzen 3 und 4 genannten Informationen zum Preis für jeden Handelstag, an dem Aufträge am Finanzinstrument ausgeführt wurden.“

    Seite 156, Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer ii:

    Anstatt:

    „Marktmacher“

    muss es heißen:

    „Market-Maker“

    Seite 156, Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer v:

    Anstatt:

    „Marktmacher“

    muss es heißen:

    „Market-Maker“

    Seite 156, Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer vii:

    Anstatt:

    „vii)

    Geschäftsgröße in Sachen des Werts für jedes durchgeführte Geschäft, auf das unter den Ziffern iv und v Bezug genommen wird;“

    muss es heißen:

    „vii)

    Geschäftsgröße im Sinne des Werts für jedes durchgeführte Geschäft, auf das unter den Ziffern iv und v Bezug genommen wird;“

    Seite 156, Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer x:

    Anstatt:

    „x)

    bestes Gebot und Angebot oder geeigneter Referenzpreis zur Zeit der Ausführung für jedes durchgeführte Geschäft, auf das unter den Ziffern iv und v Bezug genommen wird;“

    muss es heißen:

    „x)

    beste Kauf- und Verkaufsofferte oder geeigneter Referenzpreis zur Zeit der Ausführung für jedes durchgeführte Geschäft, auf das unter den Ziffern iv und v Bezug genommen wird;“

    Seite 157, Artikel 4 Buchstabe b:

    Anstatt:

    „b)

    Tagesinformationen:

    i)

    einfacher, durchschnittlicher und volumengewichteter Geschäftspreis, wenn mehr als ein Geschäft stattgefunden hat;

    ii)

    ausgeführter Höchstpreis, wenn mehr als zwei Geschäfte stattgefunden haben;

    iii)

    ausgeführter Niedrigstpreis, wenn mehr als zwei Geschäfte stattgefunden haben.“

    muss es heißen:

    „b)

    tägliche Informationen:

    i)

    einfacher und volumengewichteter durchschnittlicher Geschäftswert, wenn mehr als ein Geschäft stattgefunden hat;

    ii)

    höchster ausgeführter Preis, wenn mehr als zwei Geschäfte stattgefunden haben;

    iii)

    niedrigster ausgeführter Preis, wenn mehr als zwei Geschäfte stattgefunden haben.“

    Seite 157, Artikel 4 letzter Absatz:

    Anstatt:

    „Die Tagesinformationen werden im Format der Tabelle 4 des Anhangs veröffentlicht.“

    muss es heißen:

    „Die täglichen Informationen werden im Format der Tabelle 4 des Anhangs veröffentlicht.“

    Seite 157, Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a einleitender Satz:

    Anstatt:

    „eine Beschreibung von Art und Niveau aller Kostenkomponenten, die durch den Ausführungsplatz vor dem Veranschlagen von Rabatten oder Preisnachlässen angewandt werden,“

    muss es heißen:

    „eine Beschreibung von Art und Höhe aller Kostenkomponenten, die durch den Ausführungsplatz vor dem Veranschlagen von Rabatten oder Preisnachlässen angewandt werden,“

    Seite 157, Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer ii:

    Anstatt:

    „ii)

    Gebühren für die Zustellung, Abänderung oder Stornierung von Ordern oder Angebotsrücknahmen;“

    muss es heißen:

    „ii)

    Gebühren für die Zustellung, Abänderung oder Stornierung von Aufträgen oder Angebotsrücknahmen;“

    Seite 157, Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer iv:

    Anstatt:

    „iv)

    jegliche Clearing- und Abwicklungsgebühren und andere Gebühren, die an Dritte entrichtet wurden, welche an der Orderausführung beteiligt waren;“

    muss es heißen:

    „iv)

    jegliche Clearing- und Abwicklungsgebühren und andere Gebühren, die an Dritte entrichtet wurden, welche an der Auftragsausführung beteiligt waren;“

    Seite 157, Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe b:

    Anstatt:

    „eine Beschreibung von Art und Niveau jeglicher Rabatte, Preisnachlässe oder anderer Zahlungen, die Nutzern des Ausführungsplatzes angeboten wurden,“

    muss es heißen:

    „eine Beschreibung von Art und Höhe jeglicher Rabatte, Preisnachlässe oder anderer Zahlungen, die Nutzern des Ausführungsplatzes angeboten wurden,“

    Seite 157, Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c:

    Anstatt:

    „eine Beschreibung von Art und Höhe jeglicher nicht monetärer Leistungen, die Nutzern des Ausführungsplatzes angeboten wurden,“

    muss es heißen:

    „eine Beschreibung von Art und Umfang jeglicher nicht monetärer Leistungen, die Nutzern des Ausführungsplatzes angeboten wurden,“

    Seite 157, Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe d:

    Anstatt:

    „d)

    eine Beschreibung von Art und Niveau jeglicher Steuern und Abgaben, die dem Ausführungsplatz im Auftrag der Mitglieder oder Nutzer des Platzes in Rechnung gestellt oder durch diesen getragen werden;“

    muss es heißen:

    „d)

    eine Beschreibung von Art und Höhe jeglicher Steuern und Abgaben, die dem Ausführungsplatz im Auftrag der Mitglieder oder Nutzer des Platzes in Rechnung gestellt oder durch diesen getragen werden;“

    Seite 157, Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe f:

    Anstatt:

    „f)

    der Gesamtwert aller Rabatte, Preisnachlässe, nicht monetären Leistungen oder anderen Zahlungen, wie unter den Buchstaben b und c dargelegt, werden als Prozentsatz des Gesamthandelswerts während des Berichtszeitraums ausgedrückt;“

    muss es heißen:

    „f)

    der Gesamtwert aller Rabatte, Preisnachlässe, nicht monetären Leistungen oder anderen Zahlungen, wie unter den Buchstaben b und c dargelegt, ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamthandelswerts während des Berichtszeitraums;“

    Seite 157, Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe g:

    Anstatt:

    „g)

    der Gesamtwert aller Kosten, wie unter Buchstabe a dargelegt, ohne den Gesamtwert der Rabatte, Preisnachlässe, nicht monetären Leistungen oder anderen Zahlungen, wie unter den Buchstaben b und c dargelegt, werden als Prozentsatz des Gesamthandelswerts während des Berichtszeitraums ausgedrückt.“

    muss es heißen:

    „g)

    der Gesamtwert aller Kosten, wie unter Buchstabe a dargelegt, ohne den Gesamtwert der Rabatte, Preisnachlässe, nicht monetären Leistungen oder anderen Zahlungen, wie unter den Buchstaben b und c dargelegt, ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamthandelswerts während des Berichtszeitraums.“

    Seite 158, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a:

    Anstatt:

    „Order oder Angebotsanfragen;“

    muss es heißen:

    „Aufträge oder Preisanfragen;“

    Seite 158, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c:

    Anstatt:

    „Order oder Angebotsanfragen,“

    muss es heißen:

    „Aufträge oder Preisanfragen,“

    Seite 158, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d:

    Anstatt:

    „Order oder Angebotsanfragen,“

    muss es heißen:

    „Aufträge oder Preisanfragen,“

    Seite 158, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe e:

    Anstatt:

    „e)

    mediane Geschäftsgröße zu diesem Datum, wenn mehr als ein Geschäft stattgefunden hat;“

    muss es heißen:

    „e)

    Mediane zu Geschäftsgrößen an diesem Datum, wenn mehr als ein Geschäft stattgefunden hat;“

    Seite 158, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe f:

    Anstatt:

    „f)

    mediane Größe aller Order oder Angebotsanfragen zu diesem Datum, wenn mehr als eine Order oder Angebotsanfrage zugegangen ist;“

    muss es heißen:

    „f)

    Mediane zu Größen aller Aufträge oder Preisanfragen an diesem Datum, wenn mehr als ein Auftrag oder eine Preisanfrage zugegangen ist;“

    Seite 158, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe g:

    Anstatt:

    „Marktmacher.“

    muss es heißen:

    „Market-Maker.“

    Seite 158, Artikel 7 Überschrift:

    Anstatt:

    „Zusätzliche Information für Orderbücher basierend auf fortlaufenden Auktionen und fortlaufend quotengetriebene Ausführungsplätze“

    muss es heißen:

    „Zusätzliche Informationen für im Rahmen eines Orderbuchhandelssystems basierend auf einer fortlaufenden Auktion oder eines Systems fortlaufender Kursofferten betriebene Ausführungsplätze“

    Seite 158, Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1:

    Anstatt:

    „Handelsplätze und systematische Internalisierer, die im Rahmen eines Orderbuchs basierend auf fortlaufenden Auktionen, fortlaufend quotengetriebener Handelssysteme oder einer anderen Art des Handelssystems betrieben werden,“

    muss es heißen:

    „Handelsplätze und systematische Internalisierer, die im Rahmen eines Orderbuchhandelssystems basierend auf einer fortlaufenden Auktion, eines Systems fortlaufender Kursofferten oder einer anderen Art des Handelssystems betrieben werden,“

    Seite 158, Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 2:

    Anstatt:

    „Ausführungsplätze, die im Rahmen eines Orderbuchs basierend auf fortlaufenden Auktionen, fortlaufend quotengetriebener Handelssysteme oder einer anderen Art des Handelssystems betrieben werden,“

    muss es heißen:

    „Ausführungsplätze, die im Rahmen eines Orderbuchhandelssystems basierend auf einer fortlaufenden Auktion, eines Systems fortlaufender Kursofferten oder einer anderen Art des Handelssystems betrieben werden,“

    Seite 158, Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 3 Ziffer i:

    Anstatt:

    „i)

    bester Gebots- und Angebotspreis sowie entsprechende Volumina;“

    muss es heißen:

    „i)

    beste Kauf- und Verkaufsofferte sowie entsprechende Volumina;“

    Seite 158, Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 1:

    Anstatt:

    „Handelsplätze und systematische Internalisierer, die im Rahmen eines Orderbuchs basierend auf fortlaufenden Auktionen, fortlaufend quotengetriebener Handelssysteme oder einer anderen Art des Handelssystems betrieben werden, für die diese Informationen erhältlich sind,“

    muss es heißen:

    „Handelsplätze und systematische Internalisierer, die im Rahmen eines Orderbuchhandelssystems basierend auf einer fortlaufenden Auktion, eines Systems fortlaufender Kursofferten oder einer anderen Art des Handelssystems betrieben werden, für die diese Informationen erhältlich sind,“

    Seite 158, Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 2:

    Anstatt:

    „Ausführungsplätze, die im Rahmen eines Orderbuchs basierend auf fortlaufenden Auktionen, fortlaufend quotengetriebener Handelssysteme oder einer anderen Art von Handelssystem, bei dem diese Informationen zur Verfügung stehen, betrieben werden,“

    muss es heißen:

    „Ausführungsplätze, die im Rahmen eines Orderbuchhandelssystems basierend auf einer fortlaufenden Auktion, eines Systems fortlaufender Kursofferten oder einer anderen Art von Handelssystem, bei dem diese Informationen zur Verfügung stehen, betrieben werden,“

    Seite 158, Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe a:

    Anstatt:

    „a)

    durchschnittliche effektive Bandbreite;“

    muss es heißen:

    „a)

    durchschnittlicher effektiver Spread;“

    Seite 158, Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe b:

    Anstatt:

    „b)

    Durchschnittsvolumen bei bestem Gebot und Angebot;“

    muss es heißen:

    „b)

    Durchschnittsvolumen bei bestem Geld- und Briefkurs;“

    Seite 158, Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c:

    Anstatt:

    „c)

    durchschnittliche Bandbreite bei bestem Gebot und Angebot;“

    muss es heißen:

    „c)

    durchschnittlicher Spread bei bestem Geld- und Briefkurs;“

    Seite 158, Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe d:

    Anstatt:

    „d)

    Anzahl der Stornierungen bei bestem Gebot und Angebot;“

    muss es heißen:

    „d)

    Anzahl der Stornierungen bei bestem Geld- und Briefkurs;“

    Seite 158, Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe e:

    Anstatt:

    „e)

    Anzahl der Änderungen bei bestem Gebot und Angebot;“

    muss es heißen:

    „e)

    Anzahl der Änderungen bei bestem Geld- und Briefkurs;“

    Seite 159, Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe g:

    Anstatt:

    „g)

    verstrichene mittlere und mediane Zeit zwischen einer aggressiven Order oder Angebotsannahme, die dem Ausführungsplatz zugeht, und die anschließende Komplett- oder Teilausführung;“

    muss es heißen:

    „g)

    Durchschnitt und Median der zwischen dem Eingang eines aggressiven Auftrags oder einer aggressiven Kursofferten-Annahme beim Ausführungsplatz und der anschließenden Komplett- oder Teilausführung verstrichenen Zeiten;“

    Seite 159, Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe h:

    Anstatt:

    „h)

    Durchschnittsgeschwindigkeit bei der Ausführung nicht abgeänderter passiver Order bei bestem Gebot und Angebot;“

    muss es heißen:

    „h)

    Durchschnittsgeschwindigkeit bei der Ausführung nicht abgeänderter passiver Aufträge bei bestem Geld- und Briefkurs;“

    Seite 159, Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe j:

    Anstatt:

    „j)

    Anzahl der unverzüglichen oder stornierten Order mit Nullauffüllung;“

    muss es heißen:

    „j)

    Anzahl der Immediate-or-Cancel-Aufträge mit Nullauffüllung;“

    Seite 159, Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe l:

    Anstatt:

    „l)

    Anzahl und Wert der Geschäfte, die gemäß Artikel 4 oder 9 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 am Handelsplatz durchgeführt wurden, allerdings ohne Order, die bis zu ihrer Veröffentlichung in einem System für Ordermanagement des Handelsplatzes geführt werden und nicht in Buchstabe k enthalten sind;“

    muss es heißen:

    „l)

    Anzahl und Wert der Geschäfte, die gemäß Artikel 4 oder 9 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 am Handelsplatz durchgeführt wurden, allerdings ohne Aufträge, die mit einem Auftragsverwaltungssystem des Handelsplatzes getätigt werden, solange die Veröffentlichung noch nicht erfolgt ist, und die nicht in Buchstabe k enthalten sind;“

    Seite 159, Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe m:

    Anstatt:

    „Volatilitätsunterbrechungen oder Abschaltungen,“

    muss es heißen:

    „Volatilitätsunterbrechungen oder Notfallsicherungen (‚circuit breakers‘),“

    Seite 159, Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe n:

    Anstatt:

    „n)

    Art, Anzahl und Durchschnittsdauer aller Handelsaufschübe, die infolge einer Entscheidung des Platzes innerhalb seines Handelszeitraums außerhalb der nach Artikel 3 Absatz 1 Ziffer v gemeldeten Aufschübe stattgefunden haben.“

    muss es heißen:

    „n)

    Art, Anzahl und Durchschnittsdauer aller Aussetzungen des Handels, die infolge einer Entscheidung des Platzes innerhalb seines Handelszeitraums außerhalb der nach Artikel 3 Absatz 1 Ziffer v gemeldeten Aussetzungen stattgefunden haben.“

    Seite 159, Artikel 7 Absatz 3 Unterabsatz 1:

    Anstatt:

    „Handelsplätze und systematische Internalisierer, die komplett oder teilweise im Rahmen eines fortlaufend quotengetriebenen Handelssystems betrieben werden,“

    muss es heißen:

    „Handelsplätze und systematische Internalisierer, die komplett oder teilweise im Rahmen eines Systems fortlaufender Kursofferten betrieben werden,“

    Seite 159, Artikel 7 Absatz 3 Unterabsatz 2:

    Anstatt:

    „Ausführungsplätze, die komplett oder teilweise im Rahmen eines fortlaufend quotengetriebenen Handelssystems betrieben werden,“

    muss es heißen:

    „Ausführungsplätze, die komplett oder teilweise im Rahmen eines Systems fortlaufender Kursofferten betrieben werden,“

    Seite 159, Artikel 7 Absatz 3 Unterabsatz 3 Buchstabe b:

    Anstatt:

    „b)

    durchschnittliche Angebotspräsenz, in Prozent des normalen Handelszeitraums des Platzes zu diesem Datum.“

    muss es heißen:

    „b)

    durchschnittliche Quotierungspräsenz, in Prozent des normalen Handelszeitraums des Platzes zu diesem Datum.“

    Seite 159, Artikel 8:

    Anstatt:

    „Zusätzliche Informationen für Angebotsanfragen von Ausführungsplätzen

    Handelsplätze und systematische Internalisierer, die im Rahmen eines Handelssystems für Angebotsanfragen oder einer anderen Art des Handelssystems betrieben werden, für die diese Informationen erhältlich sind, veröffentlichen für jedes von ihnen betriebene Marktsegment und jedes Finanzinstrument, das der Handelspflicht der Artikel 23 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 unterliegt, gemäß Absatz 3 zusätzliche Informationen für jeden Handelstag.

    Ausführungsplätze, die im Rahmen eines Handelssystems für Angebotsanfragen oder einer anderen Art des Handelssystems betrieben werden, für die diese Informationen erhältlich sind, veröffentlichen für jedes von ihnen betriebene Marktsegment und jedes Finanzinstrument, das nicht der Handelspflicht der Artikel 23 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 unterliegt, gemäß Absatz 3 zusätzliche Informationen für jeden Handelstag.

    Die folgenden Informationen werden im Format der Tabelle 9 des Anhangs veröffentlicht:

    a)

    der verstrichene mittlere und mediane Zeitumfang zwischen der Annahme eines Angebots und der Ausführung für alle Geschäfte innerhalb dieses Finanzinstruments sowie

    b)

    der verstrichene mittlere und mediane Zeitumfang zwischen der Angebotsanfrage und der Bereitstellung von Angeboten für alle Angebote innerhalb dieses Finanzinstruments.“

    muss es heißen:

    „Zusätzliche Informationen von Ausführungsplätzen mit Preisanfragesystem

    Handelsplätze und systematische Internalisierer, die im Rahmen eines Preisanfragesystems oder einer anderen Art des Handelssystems betrieben werden, für die diese Informationen erhältlich sind, veröffentlichen für jedes von ihnen betriebene Marktsegment und jedes Finanzinstrument, das der Handelspflicht der Artikel 23 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 unterliegt, gemäß Absatz 3 zusätzliche Informationen für jeden Handelstag.

    Ausführungsplätze, die im Rahmen eines Preisanfragesystems oder einer anderen Art des Handelssystems betrieben werden, für die diese Informationen erhältlich sind, veröffentlichen für jedes von ihnen betriebene Marktsegment und jedes Finanzinstrument, das nicht der Handelspflicht der Artikel 23 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 unterliegt, gemäß Absatz 3 zusätzliche Informationen für jeden Handelstag.

    Die folgenden Informationen werden im Format der Tabelle 9 des Anhangs veröffentlicht:

    a)

    der Durchschnitt und der Median der zwischen der Annahme einer Kursofferte und der Ausführung verstrichenen Zeiten für alle Geschäfte innerhalb dieses Finanzinstruments sowie

    b)

    der Durchschnitt und der Median zwischen der Anfrage einer Kursangabe (Quotierung) und der Bereitstellung von Quotierungen für alle Kursofferten innerhalb dieses Finanzinstruments.“

    Seite 160, Artikel 9 Buchstabe a:

    Anstatt:

    „a)

    für alle Finanzinstrumente, die sich von den Geldmarktpapieren unterscheiden:

    i)

    Bereich 1: größer als 0 EUR und kleiner gleich der Standardmarktgröße oder der für das Finanzinstrument spezifischen Größe;

    ii)

    Bereich 2: größer als die Standardmarktgröße oder die für das Finanzinstrument spezifische Größe und kleiner gleich dem großen Volumen;

    iii)

    Bereich 3: größer als das große Volumen;“

    muss es heißen:

    „a)

    für alle Finanzinstrumente außer Geldmarktinstrumenten:

    i)

    Bereich 1: größer als 0 EUR und kleiner gleich der Standardmarktgröße oder des für das Finanzinstrument typischen Umfangs;

    ii)

    Bereich 2: größer als die Standardmarktgröße oder der für das Finanzinstrument typische Umfang und kleiner gleich dem großen Volumen;

    iii)

    Bereich 3: größer als das große Volumen;“

    Seite 160, Artikel 9 Buchstabe c einleitende Worte:

    Anstatt:

    „für Geldmarktpapiere:“

    muss es heißen:

    „für Geldmarktinstrumente:“

    Seite 162, Anhang Tabelle 2 Reihe 2 Spalte 1:

    Anstatt:

    „Schriftliche Beschreibung des Finanzinstruments, wenn keine Kennung vorhanden (einschließlich Währung des/der zugrunde liegenden Instruments, Preismultiplikators, Preis- und Mengennotierung sowie Zustellart)“

    muss es heißen:

    „Schriftliche Beschreibung des Finanzinstruments, wenn keine Kennung vorhanden (einschließlich Währung des zugrunde liegenden Instruments, Preismultiplikator, Preis- und Mengennotierung sowie Art der Lieferung)“

    Seite 162, Anhang Tabelle 3 Reihe 2 Spalte 11:

    Anstatt:

    „Bestes Gebot und Angebot oder geeigneter Referenzwert zur Ausführungszeit“

    muss es heißen:

    „Beste Kauf- und Verkaufsofferte oder geeigneter Referenzwert zur Ausführungszeit“

    Seite 163, Anhang Tabelle 4 Reihe 3 Spalte 1:

    Anstatt:

    „Ausgeführter Höchstpreis“

    muss es heißen:

    „Höchster ausgeführter Preis“

    Seite 163, Anhang Tabelle 4 Reihe 4 Spalte 1:

    Anstatt:

    „Ausgeführter Niedrigstpreis“

    muss es heißen:

    „Niedrigster ausgeführter Preis“

    Seite 163, Anhang Tabelle 6: Gemäß Artikel 6 zu veröffentlichende Angaben zur Ausführungswahrscheinlichkeit erhält folgende Fassung:

    „Anzahl der zugegangenen Aufträge oder Kursofferten-Anfragen

     

    Anzahl durchgeführter Geschäfte

     

    Gesamtwert durchgeführter Geschäfte

     

    Anzahl der zugegangenen stornierten oder zurückgezogenen Aufträge oder Kursofferten-Anfragen

     

    Anzahl der zugegangenen abgeänderten Aufträge oder Kursofferten-Anfragen

     

    Median der Geschäftsgrößen

     

    Median der Größen aller Aufträge oder Kursofferten-Anfragen

     

    Anzahl der ausgewiesenen Market-Maker“

     

    Seite 164, Tabelle 8: Gemäß Artikel 7 Absätze 2 und 3 zu veröffentlichende Angaben erhält folgende Fassung:

    „Durchschnittlicher effektiver Spread

     

    Durchschnittsvolumen bei bester Kauf- und Verkaufsofferte

     

    Durchschnittlicher Spread bei bester Kauf- und Verkaufsofferte

     

    Anzahl der Stornierungen bei bester Kauf- und Verkaufsofferte

     

    Anzahl der Änderungen bei bester Kauf- und Verkaufsofferte

     

    Durchschnittliche Buchtiefe bei 3 Preiserhöhungen

     

    Durchschnitt der zwischen dem Eingang eines aggressiven Auftrags oder einer aggressiven Kursofferten-Annahme und der anschließenden Komplett- oder Teilausführung verstrichenen Zeiten (auf die Millisekunde genau)

     

    Median der zwischen dem Eingang eines Bestens-Auftrags und der anschließenden Komplett- oder Teilausführung verstrichenen Zeiten (auf die Millisekunde genau)

     

    Durchschnittsgeschwindigkeit bei der Ausführung nicht abgeänderter passiver Aufträge bei bester Kauf- und Verkaufsofferte

     

    Anzahl der fehlgeschlagenen Fill-or-Kill-Aufträge

     

    Anzahl der Immediate-or-Cancel-Aufträge mit Nullausführung

     

    Anzahl der am Handelsplatz durchgeführten Geschäfte, die laut Artikel 4 oder 9 der EU-Verordnung Nr. 600/2014 ein großes Volumen umfassen

     

    Wert der am Handelsplatz durchgeführten Geschäfte, die gemäß der Artikel 4 oder 9 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ein großes Volumen umfassen

     

    Anzahl der Geschäfte, die gemäß der Artikel 4 oder 9 MiFIR am Handelsplatz durchgeführt wurden, mit Ausnahme von Aufträgen, die mit einem Auftragsverwaltungssystem des Handelsplatzes getätigt werden, solange die Veröffentlichung noch nicht erfolgt ist, und die kein großes Volumen umfassen

     

    Wert der Geschäfte, die gemäß der Artikel 4 oder 9 MiFIR am Handelsplatz durchgeführt wurden, mit Ausnahme von Aufträgen, die mit einem Auftragsverwaltungssystem des Handelsplatzes getätigt werden, solange die Veröffentlichung noch nicht erfolgt ist, und die kein großes Volumen umfassen

     

    Anzahl der Handelsunterbrechungen

     

    Durchschnittsdauer der Handelsunterbrechungen

     

    Anzahl der Aussetzungen

     

    Art der Aussetzungen

     

    Durchschnittsdauer der Aussetzungen

     

    Für fortlaufende Kursofferten-Plätze: Anzahl der Zeiträume, während derer keine Verkaufsofferten bereitgestellt wurden

     

    Für fortlaufende Kursofferten-Plätze: Durchschnittsdauer der Zeiträume, während derer keine Verkaufsofferten bereitgestellt wurden

     

    Durchschnittliche Quotierungspräsenz“

     

    Seite 165, Tabelle 9: Gemäß Artikel 8 zu veröffentlichende Angaben erhält folgende Fassung:

    „Durchschnitt der zwischen Annahme und Ausführung verstrichenen Zeiten

     

    Median der zwischen Annahme und Ausführung verstrichenen Zeiten

     

    Durchschnitt der zwischen Anfrage und Bereitstellung entsprechender Verkaufsofferten verstrichenen Zeiten

     

    Median der zwischen Anfrage und Bereitstellung entsprechender Verkaufsofferten verstrichenen Zeiten“

     


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