This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32010D0413R(02)
Berichtigung des Beschlusses 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP ( ABl. L 195 vom 27.7.2010 )
Berichtigung des Beschlusses 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP ( ABl. L 195 vom 27.7.2010 )
HL L 265., 2010.10.8, p. 18–18
(CS, DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/413/corrigendum/2010-10-08/oj
8.10.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 265/18 |
Berichtigung des Beschlusses 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP
( Amtsblatt der Europäischen Union L 195 vom 27. Juli 2010 )
Seite 43, Artikel 4 Absatz 1:
anstatt:
„… von wesentlichen Ausrüstungen oder Technologien …“
muss es heißen:
„… von Schlüsselausrüstungen und -technologien …“;
Seite 43, Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a:
anstatt:
„… in Bezug auf wesentliche Ausrüstungen und Technologien …“
muss es heißen:
„… in Bezug auf Schlüsselausrüstungen und -technologien …“;
Seite 43, Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b:
anstatt:
„… die Ausfuhr wesentlicher Ausrüstungen und Technologien …“
muss es heißen:
„… die Ausfuhr von Schlüsselausrüstungen und -technologien …“;
Seite 45, Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe c:
anstatt:
„… Die Genehmigung gilt als binnen vier Wochen erteilt, sofern nicht die zuständige Behörde innerhalb dieser Frist ablehnend beschieden hat. …“
muss es heißen:
„… Die Genehmigung gilt als binnen vier Wochen erteilt, sofern nicht die zuständige Behörde innerhalb dieser Frist widersprochen hat. …“.