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Dokument 32011R0488

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 488/2011 der Kommission vom 19. Mai 2011 zur Aufhebung der Aussetzung der Einreichung von Anträgen auf Einfuhrlizenzen für Zuckererzeugnisse im Rahmen bestimmter Zollkontingente

IO L 133, 20.5.2011, S. 12–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2011/488/oj

20.5.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 133/12


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 488/2011 DER KOMMISSION

vom 19. Mai 2011

zur Aufhebung der Aussetzung der Einreichung von Anträgen auf Einfuhrlizenzen für Zuckererzeugnisse im Rahmen bestimmter Zollkontingente

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1),

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 891/2009 der Kommission vom 25. September 2009 zur Eröffnung und Verwaltung bestimmter gemeinschaftlicher Zollkontingente im Zuckersektor (2), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Einreichung von Anträgen auf Einfuhrlizenzen für die laufende Nummer 09.4320 wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 279/2011 der Kommission vom 21. März 2011 zur Festsetzung der Zuteilungskoeffizienten für die Erteilung der vom 1. bis 7. März 2011 beantragten Einfuhrlizenzen für Zuckererzeugnisse im Rahmen bestimmter Zollkontingente und zur Aussetzung der Einreichung von Anträgen auf solche Lizenzen (3) im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 891/2009 ab dem 22. März 2011 ausgesetzt.

(2)

Nach Mitteilung der nicht oder nur teilweise ausgeschöpften Lizenzen standen wieder Mengen für die genannte laufende Nummer zur Verfügung. Die Aussetzung der Einreichung von Anträgen sollte daher aufgehoben werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 279/2011 vorgesehene Aussetzung der Einreichung von Anträgen auf Einfuhrlizenzen für die laufende Nummer 09.4320 ab dem 22. März 2011 wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 19. Mai 2011

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

José Manuel SILVA RODRÍGUEZ

Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung


(1)  ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

(2)  ABl. L 254 vom 26.9.2009, S. 82.

(3)  ABl. L 76 vom 22.3.2011, S. 48.


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