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Document 32015R1998R(04)

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (ABl. L 299 vom 14.11.2015)

C/2017/1355

JO L 49 du 25.2.2017, p. 52–53 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2015/1998/corrigendum/2017-02-25/oj

25.2.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 49/52


Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit

( Amtsblatt der Europäischen Union L 299 vom 14. November 2015 )

Auf Seite 44, Anhang, Anlage 6-C Teil 3 Satz 1:

Anstatt:

Zweck: Es soll sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiter (unbefristet und befristet Beschäftigte, Leiharbeitnehmer, Fahrer) mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/Luftpost einer angemessenen beschäftigungsbezogenen Überprüfung und/oder Zuverlässigkeitsprüfung gemäß Nummer 11.2.7 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 unterzogen und geschult wurden.

muss es heißen:

Zweck: Es soll sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiter (unbefristet und befristet Beschäftigte, Leiharbeitnehmer, Fahrer) mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/Luftpost einer angemessenen beschäftigungsbezogenen Überprüfung und/oder Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen und gemäß Nummer 11.2.7 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 geschult wurden.

Auf Seite 74, Anhang, Anlage 6-C3 Teil 4 Anmerkung zweiter Gedankenstrich:

Anstatt:

„die Erfassung von Lücken bei Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten sowie sonstigen Lücken mindestens während der letzten fünf Jahre“

muss es heißen:

„die Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und jeglicher Lücken mindestens während der letzten fünf Jahre“.

Auf Seite 119, Anhang, Nummer 11.1.4. Buchstabe b:

Anstatt:

„die Erfassung von Lücken bei Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten sowie sonstigen Lücken mindestens während der letzten 5 Jahre und“

muss es heißen:

„die Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und jeglicher Lücken mindestens während der letzten fünf Jahre und“.


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