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Document 32015R1998R(04)
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (ABl. L 299 vom 14.11.2015)
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (ABl. L 299 vom 14.11.2015)
C/2017/1355
JO L 49 du 25.2.2017, p. 52–53
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2015/1998/corrigendum/2017-02-25/oj
25.2.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 49/52 |
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit
( Amtsblatt der Europäischen Union L 299 vom 14. November 2015 )
Auf Seite 44, Anhang, Anlage 6-C Teil 3 Satz 1:
Anstatt:
„Zweck: Es soll sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiter (unbefristet und befristet Beschäftigte, Leiharbeitnehmer, Fahrer) mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/Luftpost einer angemessenen beschäftigungsbezogenen Überprüfung und/oder Zuverlässigkeitsprüfung gemäß Nummer 11.2.7 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 unterzogen und geschult wurden.“
muss es heißen:
„Zweck: Es soll sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiter (unbefristet und befristet Beschäftigte, Leiharbeitnehmer, Fahrer) mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/Luftpost einer angemessenen beschäftigungsbezogenen Überprüfung und/oder Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen und gemäß Nummer 11.2.7 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 geschult wurden.“
Auf Seite 74, Anhang, Anlage 6-C3 Teil 4 Anmerkung zweiter Gedankenstrich:
Anstatt:
„die Erfassung von Lücken bei Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten sowie sonstigen Lücken mindestens während der letzten fünf Jahre“
muss es heißen:
„die Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und jeglicher Lücken mindestens während der letzten fünf Jahre“.
Auf Seite 119, Anhang, Nummer 11.1.4. Buchstabe b:
Anstatt:
„die Erfassung von Lücken bei Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten sowie sonstigen Lücken mindestens während der letzten 5 Jahre und“
muss es heißen:
„die Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und jeglicher Lücken mindestens während der letzten fünf Jahre und“.