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Document 32007R1441R(04)

    Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1441/2007 der Kommission vom 5. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel ( ABl. L 322 vom 7.12.2007 )

    EUVL L 209, 4.8.2012, p. 19–20 (DE)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2007/1441/corrigendum/2012-08-04/oj

    4.8.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 209/19


    Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1441/2007 der Kommission vom 5. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 322 vom 7. Dezember 2007 )

    Auf Seite 19, Absatz 9 („Histamin in Fischereierzeugnissen …“), erster Gedankenstrich, Nr. 2:

    anstatt:

    „2.

    möglichst viele gemessene c/n-Werte liegen zwischen m und M,“

    muss es heißen:

    „2.

    die Höchstzahl der gemessenen c/n-Werte liegt zwischen m und M,“

    Auf Seite 20, Kapitel 2, Überschrift:

    anstatt:

    „Kapitel 2   Fleisch- und Fleischerzeugnisse“

    muss es heißen:

    „Kapitel 2   Prozesshygienekriterien“

    Auf Seite 22, Absatz 6 („E. coli und aerobe mesophile Keimzahl …“), zweiter Gedankenstrich:

    anstatt:

    „akzeptabel, sofern möglichst viele c/n-Werte zwischen m und M liegen und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“

    muss es heißen:

    „akzeptabel, sofern die Höchstzahl der c/n-Werte zwischen m und M liegt und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“

    Auf Seite 25, Absatz 4 („E. coli, Enterobacteriaceae …“), zweiter Gedankenstrich:

    anstatt:

    „akzeptabel, sofern möglichst viele c/n-Werte zwischen m und M liegen und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“

    muss es heißen:

    „akzeptabel, sofern die Höchstzahl der c/n-Werte zwischen m und M liegt und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“

    Auf Seite 25, Absatz 5 („Präsumptiver Bacillus cereus in getrockneter Säuglingsanfangsnahrung …“), zweiter Gedankenstrich:

    anstatt:

    „akzeptabel, sofern möglichst viele c/n-Werte zwischen m und M liegen und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“

    muss es heißen:

    „akzeptabel, sofern die Höchstzahl der c/n-Werte zwischen m und M liegt und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“

    Auf Seite 26, Titel „Interpretation der Untersuchungsergebnisse“, Absatz 3 („Enterobacteriaceae in Eiprodukten“), zweiter Gedankenstrich:

    anstatt:

    „akzeptabel, sofern möglichst viele c/n-Werte zwischen m und M liegen und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“

    muss es heißen:

    „akzeptabel, sofern die Höchstzahl der c/n-Werte zwischen m und M liegt und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“

    Auf Seite 27, Titel „Interpretation der Untersuchungsergebnisse“, Absatz 3 („E. coli in Erzeugnissen …“), zweiter Gedankenstrich:

    anstatt:

    „akzeptabel, sofern möglichst viele c/n-Werte zwischen m und M liegen und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“

    muss es heißen:

    „akzeptabel, sofern die Höchstzahl der c/n-Werte zwischen m und M liegt und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“

    Auf Seite 27, Titel „Interpretation der Untersuchungsergebnisse“, Absatz 4 („Koagulasepositive Staphylokokken …“), zweiter Gedankenstrich:

    anstatt:

    „akzeptabel, sofern möglichst viele c/n-Werte zwischen m und M liegen und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“

    muss es heißen:

    „akzeptabel, sofern die Höchstzahl der c/n-Werte zwischen m und M liegt und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“

    Auf Seite 28, Titel „Interpretation der Untersuchungsergebnisse“, Absatz 3 („E. coli in vorzerkleinertem Obst …“), zweiter Gedankenstrich:

    anstatt:

    „akzeptabel, sofern möglichst viele c/n-Werte zwischen m und M liegen und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“

    muss es heißen:

    „akzeptabel, sofern die Höchstzahl der c/n-Werte zwischen m und M liegt und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“.


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