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Document 32007R1441R(04)
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1441/2007 der Kommission vom 5. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel ( ABl. L 322 vom 7.12.2007 )
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1441/2007 der Kommission vom 5. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel ( ABl. L 322 vom 7.12.2007 )
EUVL L 209, 4.8.2012, p. 19–20
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2007/1441/corrigendum/2012-08-04/oj
4.8.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 209/19 |
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1441/2007 der Kommission vom 5. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
( Amtsblatt der Europäischen Union L 322 vom 7. Dezember 2007 )
Auf Seite 19, Absatz 9 („Histamin in Fischereierzeugnissen …“), erster Gedankenstrich, Nr. 2:
anstatt:
„2. |
möglichst viele gemessene c/n-Werte liegen zwischen m und M,“ |
muss es heißen:
„2. |
die Höchstzahl der gemessenen c/n-Werte liegt zwischen m und M,“ |
Auf Seite 20, Kapitel 2, Überschrift:
anstatt:
„Kapitel 2 Fleisch- und Fleischerzeugnisse“
muss es heißen:
„Kapitel 2 Prozesshygienekriterien“
Auf Seite 22, Absatz 6 („E. coli und aerobe mesophile Keimzahl …“), zweiter Gedankenstrich:
anstatt:
„akzeptabel, sofern möglichst viele c/n-Werte zwischen m und M liegen und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“
muss es heißen:
„akzeptabel, sofern die Höchstzahl der c/n-Werte zwischen m und M liegt und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“
Auf Seite 25, Absatz 4 („E. coli, Enterobacteriaceae …“), zweiter Gedankenstrich:
anstatt:
„akzeptabel, sofern möglichst viele c/n-Werte zwischen m und M liegen und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“
muss es heißen:
„akzeptabel, sofern die Höchstzahl der c/n-Werte zwischen m und M liegt und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“
Auf Seite 25, Absatz 5 („Präsumptiver Bacillus cereus in getrockneter Säuglingsanfangsnahrung …“), zweiter Gedankenstrich:
anstatt:
„akzeptabel, sofern möglichst viele c/n-Werte zwischen m und M liegen und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“
muss es heißen:
„akzeptabel, sofern die Höchstzahl der c/n-Werte zwischen m und M liegt und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“
Auf Seite 26, Titel „Interpretation der Untersuchungsergebnisse“, Absatz 3 („Enterobacteriaceae in Eiprodukten“), zweiter Gedankenstrich:
anstatt:
„akzeptabel, sofern möglichst viele c/n-Werte zwischen m und M liegen und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“
muss es heißen:
„akzeptabel, sofern die Höchstzahl der c/n-Werte zwischen m und M liegt und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“
Auf Seite 27, Titel „Interpretation der Untersuchungsergebnisse“, Absatz 3 („E. coli in Erzeugnissen …“), zweiter Gedankenstrich:
anstatt:
„akzeptabel, sofern möglichst viele c/n-Werte zwischen m und M liegen und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“
muss es heißen:
„akzeptabel, sofern die Höchstzahl der c/n-Werte zwischen m und M liegt und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“
Auf Seite 27, Titel „Interpretation der Untersuchungsergebnisse“, Absatz 4 („Koagulasepositive Staphylokokken …“), zweiter Gedankenstrich:
anstatt:
„akzeptabel, sofern möglichst viele c/n-Werte zwischen m und M liegen und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“
muss es heißen:
„akzeptabel, sofern die Höchstzahl der c/n-Werte zwischen m und M liegt und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“
Auf Seite 28, Titel „Interpretation der Untersuchungsergebnisse“, Absatz 3 („E. coli in vorzerkleinertem Obst …“), zweiter Gedankenstrich:
anstatt:
„akzeptabel, sofern möglichst viele c/n-Werte zwischen m und M liegen und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“
muss es heißen:
„akzeptabel, sofern die Höchstzahl der c/n-Werte zwischen m und M liegt und die übrigen gemessenen Werte ≤ m sind,“.