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Dokument 91997E004188

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4188/97 von den Abgeordneten Eolo PARODI , Guido VICECONTE an die Kommission. Zuweisung von Zeitnischen ("Slots") auf den Flughäfen in der Gemeinschaft

EÜT C 196, 22.6.1998, S. 95 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Website des Europäischen Parlaments.

91997E4188

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4188/97 von den Abgeordneten Eolo PARODI , Guido VICECONTE an die Kommission. Zuweisung von Zeitnischen ("Slots") auf den Flughäfen in der Gemeinschaft

Amtsblatt Nr. C 196 vom 22/06/1998 S. 0095


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4188/97 von Eolo Parodi (UPE) und Guido Viceconte (UPE) an die Kommission (21. Januar 1998)

Betrifft: Zuweisung von Zeitnischen ("Slots") auf den Flughäfen in der Gemeinschaft

Auf einigen Flughäfen in der Europäischen Union, insbesondere den am stärksten überlasteten, ist es einigen Luftverkehrsunternehmen aufgrund der unzureichenden Anzahl verfügbarer Zeitnischen nicht möglich, nach den Regeln eines gesunden und ausgewogenen Wettbewerbs tätig zu sein.

Sind der Kommission etwaige Fälle von Handel mit Zeitnischen ("slot trading") bekannt?

Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission zu ergreifen, damit die Zuweisung von Zeitnischen nach transparenten Kriterien unter Beachtung der Gemeinschaftsvorschriften im Wettbewerbsbereich gewährleistet ist?

Welche Instrumente stehen ihr zur Verfügung, um dafür zu sorgen, daß die Zeitnischen freigegeben und den Fluggesellschaften, die sie beantragen, gewährt werden?

Antwort von Herrn Kinnock im Namen der Kommission (23. Februar 1998)

Die Kommission betrachtet den Mangel an Zeitnischen auf überlasteten Flughäfen in der Gemeinschaft mit grosser Sorge. In der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft ((ABl. L 14 vom 22.1.1993. )) werden Regeln festgelegt, die von Flughafenkoordinatoren zur Gewährleistung einer unparteiischen, transparenten und nichtdiskriminierenden Zuweisung von Zeitnischen beachtet werden müssen.

Die Kommission überwacht die einwandfreie Anwendung der bestehenden Verordnung, um sicherzustellen, daß insbesondere Neueinsteiger in dem von der Verordnung vorgesehenen Umfang Zugang zu überlasteten Flughäfen haben. Die Kommission hat vor kurzem Kenntnis von bestimmten Transaktionen zwischen Luftverkehrsunternehmen erhalten, die Fragen bezueglich ihrer Vereinbarkeit mit der Verordnung aufwerfen, und die betreffenden Mitgliedstaaten um weitere Auskünfte ersucht. Die Kommission wird erforderlichenfalls nicht zögern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Verordnung zu gewährleisten.

Gleichwohl ist sich die Kommission bewusst, daß die bestehende Verordnung kein ausreichend wirksames Instrument ist, um den Erfordernissen aller Luftverkehrsunternehmen gerecht zu werden. Sie gewährleistet zwar die gerechte Verteilung der verfügbaren Zeitnischen, schafft aber keine neuen Möglichkeiten des Zugangs zu Flughäfen. Ferner werden in vielen Fällen Kapazitätssteigerungen auf Flughäfen entweder zur Lösung des Überlastungsproblems nicht ausreichen oder einfach ausbleiben.

Deshalb bereitet die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der bestehenden Verordnung vor, um die Nutzung der Zeitnischen zu optimieren und den Vor- und Nachteilen der Einführung eines fairen Mechanismus zur Vereinfachung von Zeitnischenbewegungen in besonderem Masse Rechnung zu tragen. Ferner werden verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Position von Neueinsteigern und zur besseren Durchsetzbarkeit der bestehenden Verordnung untersucht.

Die Kommission wird bemüht sein, in ihrem Vorschlag ein ausgewogenes Maßnahmenpaket zur Behebung der von den Herren Abgeordneten beschriebenen Situation zusammenzustellen. Selbstverständlich können, falls Luftverkehrsunternehmen in marktbeherrschender Stellung ihre Position auf überlasteten Flughäfen mißbrauchen, die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags stets als Grundlage für Maßnahmen herangezogen werden.

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