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Document 32022R1269R(02)
Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Amtsblatt der Europäischen Union L 193 vom 21. Juli 2022)
Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Amtsblatt der Europäischen Union L 193 vom 21. Juli 2022)
ST/11726/2022/INIT
ELT L 207, 9.8.2022, p. 148–148
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/1269/corrigendum/2022-08-09/oj
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Corrigendum to | 32022R1269 | (DE) |
9.8.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 207/148 |
Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
( Amtsblatt der Europäischen Union L 193 vom 21. Juli 2022 )
1. |
Seite 3, Erwägungsgrund 5: |
Anstatt:
„(5) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/1271 wird das Zugangsverbot zu Häfen auf Schleusen ausgeweitet, um die vollständige Umsetzung der Maßnahme zu gewährleisten und deren Umgehung zu vemeiden.“ |
muss es heißen:
„(5) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/1271 wird das Zugangsverbot zu Häfen auf Schleusen ausgeweitet, um die vollständige Umsetzung der Maßnahme zu gewährleisten und deren Umgehung zu vermeiden.“ |
2. |
Seite 14, Artikel 1 Nummer 9, neuer Artikel 3o Absatz 6: |
Anstatt:
„(6) Das Verbot nach Absatz 3 gilt nicht für die in Anhang XVIII aufgeführten Waren zur persönlichen Verwendung von aus der Europäischen Union ausreisenden natürlichen Personen oder von mit ihnen reisenden unmittelbaren Familienangehörigen, die sich im Eigentum der betreffenden Personen befinden und nicht zum Verkauf bestimmt sind.“
muss es heißen:
„(6) Das Verbot nach Absatz 3 gilt nicht für die in Anhang XXVII aufgeführten Waren zur persönlichen Verwendung von in die Europäische Union reisenden natürlichen Personen oder von mit ihnen reisenden unmittelbaren Familienangehörigen, die sich im Eigentum der betreffenden Personen befinden und nicht zum Verkauf bestimmt sind.“
3. |
Seite 15, Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Ziffer iii: |
Anstatt:
„iii) |
Die folgenden Buchstaben werden angefügt:
|
muss es heißen:
„iii) |
Die folgenden Buchstaben werden angefügt:
|