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Document 32019R2197R(02)

    Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/2197 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren (Amtsblatt der Europäischen Union L 335 vom 27. Dezember 2019)

    ST/5398/2020/INIT

    DO L 39 de 12.2.2020, p. 20–20 (DE)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/2197/corrigendum/2020-02-12/oj

    12.2.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 39/20


    Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/2197 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 335 vom 27. Dezember 2019 )

    1.

    Seite 706, KN-Code ex 9002 00 11 TARIC 45:

    Anstatt:

    „Infrarotoptikeinheit

    mit einer Siliciumlinse mit nicht mehr als 62 mm (±0,05 mm) Durchmesser,

    montiert auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Aluminiumlegierung,

    von der für Wärmebildkameras verwendeten Art“

    muss es heißen:

    „Infrarotoptikeinheit

    mit Linsen aus Silicium, Germanium oder Chalkogenidglas mit einem Durchmesser von nicht mehr als 62 mm (±0,05 mm),

    auch auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Halterung aus einer Aluminiumlegierung montiert,

    von der für Wärmebildkameras oder IP-Netzwerkkameras verwendeten Art“.

    2.

    Seite 709, KN-Code ex 9002 00 11 TARIC 85:

    Anstatt:

    „Objektiv mit

    einem horizontalen Bildfeldwinkel von 20° oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 °,

    einer Brennweite von 1,16 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm,

    einer relativen Öffnung von F/1,2 oder mehr, jedoch nicht mehr als F/4 und

    einem Durchmesser von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm,

    zur Verwendung bei der Herstellung von CMOS-Fahrzeugkameras(2)

    muss es heißen:

    „Objektiv mit

    einem horizontalen Bildfeldwinkel von 20° oder mehr, jedoch nicht mehr als 200°,

    einer Brennweite von 1,16 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm,

    einer relativen Blende von F/1,2 oder mehr, jedoch nicht mehr als F/4 und

    einem Durchmesser von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm,

    zur Verwendung bei der Herstellung von CMOS-Fahrzeugkameras oder IP-Netzwerkkameras(2)“.


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