This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32003R0453R(01)
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 453/2003 des Rates vom 6. März 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind ( ABl. L 69 vom 13.3.2003 )
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 453/2003 des Rates vom 6. März 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind ( ABl. L 69 vom 13.3.2003 )
OJ L 308, 29.10.2014, p. 125–125
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2003/453/corrigendum/2014-10-29/oj
29.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 308/125 |
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 453/2003 des Rates vom 6. März 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind
( Amtsblatt der Europäischen Union L 69 vom 13. März 2003 )
Seite 10, Artikel 1 Nummer 2:
anstatt:
„2. Ecuador und die Schweiz werden aus der Liste in Anhang I Teil 1 gestrichen.“
muss es heißen:
„2. Ecuador und die Schweiz werden aus der Liste in Anhang II Teil 1 gestrichen.“