EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32014L0021R(01)

Berichtigung der Durchführungsrichtlinie 2014/21/EU der Kommission vom 6. Februar 2014 mit Mindestanforderungen an Vorstufenpflanzgut von Kartoffeln und mit den EU-Klassen für dieses Vorstufenpflanzgut ( ABl. L 38 vom 7.2.2014 )

OJ L 219, 25.7.2014, p. 67–67 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dir_impl/2014/21/corrigendum/2014-07-25/oj

25.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 219/67


Berichtigung der Durchführungsrichtlinie 2014/21/EU der Kommission vom 6. Februar 2014 mit Mindestanforderungen an Vorstufenpflanzgut von Kartoffeln und mit den EU-Klassen für dieses Vorstufenpflanzgut

( Amtsblatt der Europäischen Union L 38 vom 7. Februar 2014 )

Auf Seite 40, Artikel 3 Buchstabe f:

anstatt:

„f)

der Anteil an Kartoffeln, die auf über 10,0 % der Knollenoberfläche von der Wurzeltöterkrankheit befallen sind, beträgt höchstens 1,0 % der Masse;“

muss es heißen:

„f)

der Anteil an Kartoffeln, die auf über 10,0 % der Knollenoberfläche von Pulverschorf befallen sind, beträgt höchstens 1,0 % der Masse;“.

Auf Seite 41, Anhang, Nummer 1 Buchstabe a Ziffer i:

anstatt:

„i)

Unter den angebauten Pflanzen befinden sich keine sortenechten Pflanzen und keine Pflanzen fremder Sorten;“

muss es heißen:

„i)

Unter den angebauten Pflanzen befinden sich keine nicht sortenechten Pflanzen und keine Pflanzen fremder Sorten;“.


Top