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Document 52014PC0076R(01)

    Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss - im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten - eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

    /* COM/2014/076 final/2 - 2014/0039 (NLE) */

    52014PC0076R(01)

    Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss - im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten - eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union /* COM/2014/076 final/2 - 2014/0039 (NLE) */


    BEGRÜNDUNG

    Am 24. September 2012 ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und der Republik Kroatien Verhandlungen mit der Republik Serbien über den Abschluss eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union aufzunehmen.

    Zwei Verhandlungsrunden fanden am 28. Januar 2013 bzw. 13. März 2013 statt und im Anschluss daran erfolgten weitere technische Klarstellungen und ein einschlägiger Schriftverkehr. Das Protokoll wurde am 10. Dezember 2013 von der Kommission und der Regierung Serbiens paraphiert. Der Wortlaut des Protokollentwurfs ist beigefügt.

    Die Kommission schlägt vor, dass der Rat über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls im Namen der Europäischen Union beschließt und das Protokoll im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten schließt. Im Hinblick auf den Abschluss des Protokolls im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) schlägt die Kommission vor, dass der Rat seine Zustimmung gemäß Artikel 101 Absatz 2 des Vertrags zur Gründung der EAG erteilt.

    Der beigefügte Vorschlag betrifft einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls. Die Kommission schlägt dem Rat vor,

    – das Protokoll im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zu schließen.

    2014/0039 (NLE)

    Vorschlag für einen

    BESCHLUSS DES RATES

    über den Abschluss - im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten - eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 217 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a Ziffer i und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2,

    gestützt auf die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission[1],

    nach Zustimmung des Europäischen Parlaments[2],

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)       Im Einklang mit Beschluss 2013/.../EU des Rates[3], wurde das Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll“) vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet.

    (2)       Der Abschluss des Protokolls ist Gegenstand eines getrennten Verfahrens im Hinblick auf die Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen.

    (3)       Das Protokoll sollte genehmigt werden -

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Das Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wird im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt*.

    Artikel 2

    Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Genehmigungsurkunden nach Artikel 13 Absatz 2 des Protokolls im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu hinterlegen.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                           Im Namen des Rates

                                                                           Der Präsident

    [1]               ABl. C […] vom […], S. […].

    [2]               ABl. C […] vom […], S. […].

    [3]               ABl. L […] vom […], S. […].

    *               Der Wortlaut des Protokolls wird zusammen mit dem Beschluss über seine Unterzeichnung veröffentlicht.

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