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Document 52009DC0490R(01)

Corrigendum: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan urbane Mobilität {SEK(2009) 1211} {SEK(2009) 1212}

/* KOM/2009/0490 endg./2 */

52009DC0490R(01)

Corrigendum: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan urbane Mobilität {SEK(2009) 1211} {SEK(2009) 1212} /* KOM/2009/0490 endg./2 */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, 8.2.2010

KOM(2008) 902 final/2

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JAHRESBERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2007 zur Herstellung eines nachhaltigen Gleichgewichts zwischen Fangkapazitäten und Fangmöglichkeiten {SEK(2008) 3108/2} {SEK(2009) 645}

JAHRESBERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2007 zur Herstellung eines nachhaltigen Gleichgewichts zwischen Fangkapazitäten und Fangmöglichkeiten

INHALTSVERZEICHNIS

JAHRESBERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2007 zur Herstellung eines nachhaltigen Gleichgewichts zwischen Fangkapazitäten und Fangmöglichkeiten 2

1. Einleitung 4

2. Zusammenfassung der Jahresberichte der Mitgliedstaaten 4

2.1. Die Fangflotten und die Lage der Fischereien 5

2.2. Auswirkungen der Aufwandsreduzierung auf die Kapazität 8

2.3. Einhaltung der Zugangs-/Abgangsregelung und der Referenzgrößen 11

3. Einhaltung der Vorschriften für die Steuerung der Fangkapazität. Gesamtergebnis 11

3.1. Ergebnisse für die Mutterlandsflotte (ohne die in den Gebieten in äußerster Randlage registrierten Schiffe) 11

3.2. Ergebnisse für die in den Gebieten in äußerster Randlage registrierten Flotten 11

4. Schlussfolgerungen der Kommission 12

1. Einleitung

Jeder Mitgliedstaat muss[1] der Kommission jedes Jahr vor dem 1. Mai einen Bericht über die Maßnahmen übermitteln, die er im Vorjahr zur Herstellung eines nachhaltigen Gleichgewichts zwischen den Fangkapazitäten und den Fangmöglichkeiten getroffen hat. Die Berichte der Mitgliedstaaten können auf der Website Europa[2] aufgerufen werden. Auf der Grundlage dieser Berichte und der Daten des Fischereiflottenregisters der Gemeinschaft (CFR) hat die Kommission eine Zusammenfassung für das Jahr 2007 erstellt und sie dem Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) sowie dem Ausschuss für Fischerei und Aquakultur vorgelegt. Mit dem vorliegenden Bericht übermittelt die Kommission diese Zusammenfassung der Berichte der Mitgliedstaaten sowie einen technischen Anhang (Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen I) und die Stellungnahmen der beiden genannten Ausschüsse (Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen II) an den Rat und das Europäische Parlament. Die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen I enthält detaillierte Kommentare zum Kapazitätsmanagement[3] sowie Tabellen und Schaubilder, die Auskunft über die allgemeine Entwicklung der EU-Fischereiflotte und die Einhaltung der Zugangs-/Abgangsregelung durch die Mitgliedstaaten geben. Darüber hinaus stehen auf der Website Europa folgende Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

- detaillierte Ergebnisse in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Mitgliedstaaten;

- Ergebnisse für die einzelnen Gebiete der Gemeinschaft in äußerster Randlage;

- Berichte der Mitgliedstaaten.

2. Zusammenfassung der Jahresberichte der Mitgliedstaaten

In diesem Jahr haben nur 13 Mitgliedstaaten ihre Berichte rechtzeitig übermittelt; acht Berichte trafen mit einer Verspätung zwischen zwei Wochen und zwei Monaten ein. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts lag der Jahresbericht des Vereinigten Königreichs noch nicht vor. Trotz dieser Verzögerungen legte die Kommission den genannten Ausschüssen den zusammenfassenden Bericht zum 31. Juli 2008 vor. Hinzuzufügen ist, dass viele Mitgliedstaaten die in Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1438/2003 enthaltenen Vorgaben für die Grundzüge des Berichts zwar beachtet haben, die Qualität der gelieferten Informationen für die Zwecke dieses Berichts aber dennoch nicht immer ausreichte.

In dem vorliegenden Bericht sind die Beschreibungen der nationalen Fangflotten durch die Mitgliedstaaten, die Auswirkungen bestehender Regelungen zur Verringerung des Fischereiaufwands, die Einhaltung der Zugangs-/Abgangsregelung durch die Mitgliedstaaten und die Schwächen und Stärken der nationalen Flottenmanagementsysteme zusammengefasst.

Um den Mitgliedstaaten zu helfen, das Gleichgewicht zwischen ihrer Flotte und den vorhandenen Fangmöglichkeiten einer harmonisierten, fundierten Analyse zu unterziehen, forderte die Kommission den STECF auf, Leitlinien für eine bessere Analyse dieses Gleichgewichts zu erstellen. Die Kommission leitete diese an die Mitgliedstaaten weiter und verlangte, die Kapazität anhand der vom STECF vorgeschlagenen Indikatoren zu bewerten. Einige Mitgliedstaaten hielten sich nicht an die Leitlinien mit dem Argument, ihnen hätten die Zeit oder hinreichende Daten für eine solche Aufgabe gefehlt. Trotz der knappen Frist bezogen einige Mitgliedstaaten jedoch die Berechnung einiger oder aller vorgeschlagenen Indikatoren in den Bericht ein.

2.1. Die Fangflotten und die Lage der Fischereien

Belgien: Die Tonnage wurde 2007 ohne öffentliche Finanzhilfen etwas reduziert, während die Gesamtleistung ganz leicht anstieg. Im belgischen Bericht wurden die Leitlinien auf das Segment der Baumkurrenfischerei, das größte Segment der belgischen Flotte, angewandt. Die geringe Kapazitätsausnutzung und eine negative Rendite (nach den Zahlen für 2006) lassen auf eine gewisse Überkapazität schließen. Für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 des EFF ist ein weiterer Kapazitätsabbau vorgesehen, dessen Umfang jedoch nicht quantifiziert wurde.

Bulgarien: Die bulgarische Flotte besteht hauptsächlich aus kleinen Schiffen, nur 105 von 2536 Schiffen haben eine Länge von über 12 m. Dem ersten Bericht über die bulgarische Flotte zufolge ist die Fangkapazität 2007 leicht gestiegen (rund 1 %). In dem Bericht sind einige der Indikatoren für das Kapazitätsgleichgewicht in Einklang mit den Leitlinien berechnet, doch werden keine Schlüsse in Bezug auf die Flottengröße gezogen.

Dänemark: Wie in den vorangegangenen Berichten seit 2003 wurde anhand eines ökonomischen Modells die Mindestanzahl Schiffe errechnet, die erforderlich ist, um die zugeteilten Quoten in 12 gemäß der Verordnung über die Datenerhebung[4] eingeteilten Flottensegmenten zu nutzen. Die Anzahl der Tage auf See für diese Schiffe wurde als jährlicher Höchstwert angenommen. Es wurde festgestellt, dass angesichts der derzeitigen Bestandslage in allen Segmenten Überkapazitäten in unterschiedlichem Ausmaß bestehen. Nach dem Modell kann die derzeitige Zahl der aktiven Schiffe als im Gleichgewicht mit den verfügbaren Fangmöglichkeiten angesehen werden. Die Zahl der aktiven Schiffe ging gegenüber 2006 um etwa 3 % zurück. Über 800 Schiffe mit einer Gesamttonnage von 7143 BRZ und 33 456 kW wurden für 2007 als nicht aktiv gemeldet. 2007 gab es keinen Kapazitätsabbau mit öffentlichen Mitteln. Dies vermittelt eine Vorstellung von der Größenordnung der Überkapazität.

Deutschland: Im Bericht Deutschlands kamen die Leitlinien nicht zur Anwendung. Stattdessen wurde für die Untersuchung des Verhältnisses zwischen Fangkapazität und Fangmöglichkeiten je Flottensegment ein qualitativer biologischer Ansatz gewählt. Die Flottensegmente entsprachen denen, die im vierten Mehrjährigen Ausrichtungsprogramm (MAP IV) definiert waren. Im Bericht wurde geprüft, ob die tendenzielle Entwicklung der Kapazität in den einzelnen Flottensegmenten in Einklang mit dem Fischvorkommen und dem Umfang der Fischerei auf die Hauptzielbestände steht. 2007 wurde ohne öffentliche Mittel in den Segmenten mit passivem Fanggerät, bei den Nordseetrawlern und im Baumkurrensegment in geringem Umfang Kapazität abgebaut. Bei der Langstreckenflotte nahm die Kapazität zu. Der Zugang eines großen Trawlers zu diesem Segment führt zu einem Anstieg der Gesamtkapazität der deutschen Fangflotte (11 % in BRZ, 3 % in kW).

Estland: Im Bericht Estlands wurden die Leitlinien nicht angewandt, und das Gleichgewicht zwischen der Flottenkapazität und den Fangmöglichkeiten wurde nicht bewertet. Die Flotte ist nach Länge, Fanggerät und Fanggebiet in drei Segmente gegliedert. Die Flotte Estlands muss die Kürzungen der TAC für Dorsch in der Ostsee und den NAFO-Wiederauffüllungsplan beachten. 2007 wurden keine neuen mehrjährigen Management- und Wiederauffüllungspläne für die Ostsee und den Regelungsbereich der NAFO aufgelegt.

Griechenland: Im Bericht Griechenlands wurden die Leitlinien nicht angewandt, und das Gleichgewicht zwischen der Flottenkapazität und den Fangmöglichkeiten wurde nicht bewertet. 2007 wurde weiterhin der Abbau von Kapazitäten mit öffentlichen Mitteln gefördert, was die endgültige Stilllegung von 1528 BRZ und 8264 kW bewirkte. Der überwiegende Teil der griechischen Fangflotte besteht aus Schiffen der handwerklichen Küstenfischerei, die verschiedene passive Fanggeräte einsetzen.

Spanien: Im Bericht Spaniens wurden die Leitlinien nicht angewandt, und das Gleichgewicht zwischen der Flottenkapazität und den Fangmöglichkeiten wurde nicht bewertet. Spanien hat erneut mit öffentlichen Mitteln die Flottenkapazität verringert; die endgültige Stilllegung betrifft 2007 gut 9000 BRZ und 21 000 kW, doch enthält der Bericht keine Einzelheiten dazu, welche Fischereien und welche Flottensegmente dies berührt. Das Flottenmanagement basiert auf separaten Segmenten, wie es beim vierten Mehrjährigen Ausrichtungsprogramm (MAP IV) der Fall war.

Frankreich: Der Bericht Frankreichs ging zu spät ein und konnte nicht berücksichtigt werden.

Irland: Im Bericht Irlands wurden die Leitlinien nicht angewandt, und das Gleichgewicht zwischen der Flottenkapazität und den Fangmöglichkeiten wurde nicht bewertet. Es wird jedoch berichtet, dass zahlreiche Zielbestände sich außerhalb sicherer biologischer Grenzen befinden. Die Quoten und die Anlandungen gehen deutlich schneller zurück als die Fangkapazität. 2007 wurden keine Schiffe stillgelegt, doch sind für 2008 umfangreiche Stilllegungen bei der Weißfischflotte vorgesehen.

Italien: Die Kapazität der italienischen Flotte wurde mit öffentlich geförderten Abwrackmaßnahmen weiter abgebaut. 2007 wurden 177 Schiffe mit einer Gesamttonnage von 9422 BRZ und einer Maschinenleistung von insgesamt 38 372 kW stillgelegt. Im Bericht Italiens sind einige der in den Leitlinien vorgeschlagenen Gleichgewichtsindikatoren berechnet. Die durchschnittliche Fangtätigkeit der italienischen Fischereifahrzeuge geht stetig zurück und betrug 2007 131 Fangtage pro Schiff. Auch der Fang je Aufwandseinheit, ausgedrückt als BRZ x Tage, war leicht rückläufig.

Zypern: Im Bericht Zyperns wurden die Leitlinien nicht angewandt, und das Gleichgewicht zwischen der Flottenkapazität und den Fischereiressourcen wurde nicht bewertet. Die Flotte Zyperns hat 2007 ohne öffentliche Mittel die Kapazität um 3 % bei der Tonnage und um 9 % bei der Leistung verringert. Aus dem Bericht Zyperns geht hervor, dass die Flottenkapazität 2008 steigen wird, da sich der Status kleiner Fischereifahrzeuge ändert und diese künftig nicht mehr der Freizeitfischerei, sondern der gewerblichen Fischerei zugerechnet werden.

Lettland: Im Bericht Lettlands wurden die Leitlinien nicht angewandt, und das Gleichgewicht zwischen der Flottenkapazität und den Fischereiressourcen wurde nicht bewertet. Beim Hochseesegment (acht Schiffe) ist die Flottenkapazität offenbar im Gleichgewicht mit den verfügbaren Quoten. Von 2007 bis 2013 sollen im Ostseesegment 70 und im handwerklichen Segment 110 Schiffe stillgelegt werden, um die Kapazität an die verfügbaren Quoten anzupassen. 2007 wurden 17 Schiffe mit einer Gesamtkapazität von 950 BRZ und 2228 kW mit öffentlichen Mitteln stillgelegt.

Litauen: In dem Bericht Litauens sind einige der in den Leitlinien vorgeschlagenen Indikatoren berechnet, doch werden keine Schlüsse in Bezug auf die Flottengröße gezogen. Die Werte der vorgeschlagenen Indikatoren lassen jedoch auf Überkapazitäten bei der Ostseeflotte schließen. 2007 wurden elf Schiffe mit einer Gesamtkapazität von 1173 BRZ und 1893 kW mit öffentlichen Mitteln stillgelegt.

Malta: Im Bericht Maltas sind die in den Leitlinien vorgeschlagenen Gleichgewichtsindikatoren berechnet. Die Flottenkapazität wird als den verfügbaren Beständen angemessen betrachtet, und ein Kapazitätsabbau ist nicht geplant. Die Flotte besteht aus Schiffen, die in der Vollzeit- und Teilzeitfischerei eingesetzt werden. Auch Schiffe der Freizeitfischerei werden in dem Bericht berücksichtigt, obwohl es sich nicht um gewerbliche Fischereifahrzeuge handelt und diese Schiffe nicht der GFP unterliegen. Die Flotte besteht hauptsächlich (zu 99 %) aus Schiffen der handwerklichen Fischerei von weniger als 12 m Länge. 2007 blieb die Flottenkapazität Maltas gegenüber dem Vorjahr unverändert, und nichts deutet auf eine Zunahme des Fischereiaufwands in irgendeiner Fischerei hin.

Niederlande: Im Bericht der Niederlande wurden die von der Kommission vorgeschlagenen Leitlinien angewandt. Aus dem Bericht geht jedoch hervor, dass es schwierig ist, das Gleichgewicht zwischen Fangkapazität und Fangmöglichkeiten zu beurteilen, da es sehr kompliziert ist, die für eine korrekte Analyse notwendigen detaillierten Daten zu den betreffenden Flottensegmenten zu erheben. Dem niederländischen Bericht zufolge sind die in den Leitlinien vorgeschlagenen Indikatoren für das pelagische Segment nicht geeignet, da dieses auf internationale Gewässer ausgerichtet ist. Diesen Indikatoren zufolge bestehen bei der Baumkurrenflotte Überkapazitäten. Gegen Jahresende wurde eine Stilllegungsregelung eingeführt, die zu einem Kapazitätsabbau um 15 % führte, der sich aber erst in den Zahlen für Anfang 2008 niederschlagen wird. Die Kapazität des Segments der pelagischen Trawler stieg 2007 um 7 % bei der Tonnage und um 12 % bei der Leistung, nachdem die 2006 stillgelegte Kapazität ersetzt worden war.

Polen: Im Bericht Polens wurden die Leitlinien nicht angewandt, und das Verhältnis zwischen Flottenkapazität und Fangmöglichkeiten wurde nicht bewertet. Nach einem umfangreichen Abbau der Ostseeflotte in den Jahren 2005 und 2006 wurde 2007 ebenfalls, aber in geringerem Maße Kapazität abgebaut; 24 Schiffe (700 BRZ und 2600 kW) wurden mit öffentlichen Mitteln endgültig stillgelegt.

Portugal: Im Bericht Portugals wurden die Leitlinien nicht angewandt, und das Verhältnis zwischen Flottenkapazität und Fangmöglichkeiten wurde nicht bewertet. Die Gesamtkapazität der portugiesischen Festlandsflotte wurde 2007 überwiegend mit öffentlichen Mitteln um lediglich 0,4 % verringert.

Rumänien: Im Bericht Rumäniens kamen die Leitlinien nicht zur Anwendung. Rumänien kommt jedoch zu dem Schluss, dass seine Flotte nachhaltig arbeitet. Die Flotte hat strukturelle Probleme, namentlich alte Schiffe und veraltetes Fanggerät. Für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 des EFF ist ein Kapazitätsabbau vorgesehen, dessen Umfang jedoch nicht quantifiziert wurde.

Slowenien: Im Bericht Sloweniens wurden die Leitlinien nicht angewandt, und das Verhältnis zwischen Flottenkapazität und Fangmöglichkeiten wurde nicht bewertet. Die Kapazität der slowenischen Flotte ging 2007 ohne öffentliche Mittel leicht zurück. Die Flotte hat strukturelle Probleme, namentlich alte Schiffe und veraltetes Fanggerät. Im Mittelpunkt des gemäß der Mittelmeer-Verordnung erstellten Bewirtschaftungsplans stehen die Kapazitätsanpassung und die Verringerung der Grundschleppnetzfischerei.

Finnland: Im Bericht Finnlands wurden die Leitlinien nicht angewandt, und das Verhältnis zwischen Flottenkapazität und Fangmöglichkeiten wurde nicht bewertet. Die Zahl der Schiffe und die Kapazität der finnischen Flotte waren 2007 leicht rückläufig, doch wurden keine Schiffe mit öffentlichen Mitteln stillgelegt. Gegenüber dem Ausgangsstand vom 1. Januar 2003 betrug der Rückgang 19 % gemessen in BRZ und 12 % gemessen in kW.

Schweden: Im Bericht Schwedens werden die in den Leitlinien vorgeschlagenen Gleichgewichtsindikatoren berechnet. Aus den Ergebnissen wird deutlich, dass einige Bestände überfischt sind, der Großteil der Flotte wenig aktiv und die Wirtschaftsleistung nicht zufriedenstellend ist. Es gibt eindeutige Anzeichen für Überkapazitäten, was im Bericht auch eingeräumt wird. Von 2007 bis 2013 soll die Kapazität im demersalen Segment um bis zu 50 % und im pelagischen Segment um 30 % verringert werden.

Vereinigtes Königreich: Der Bericht des Vereinigten Königreichs lag zum Zeitpunkt der Abfassung des vorliegenden Berichts noch nicht vor.

2.2. Auswirkungen der Aufwands reduzierung auf die Kapazität

Die Mitgliedstaaten berichteten über verschiedene Maßnahmen zur Wiederauffüllung von Beständen und über Regelungen zur Verringerung des Fischereiaufwands, die 2007 Anwendung fanden. Generell ist festzustellen, dass aus den Berichten der Mitgliedstaaten nicht eindeutig hervorgeht, ob die auf den Fischereiaufwand abzielenden Maßnahmen ein wirksames Instrument für die Herstellung eines dauerhaften Gleichgewichts zwischen Fangkapazität und Ressourcen waren oder sein werden. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Gesamtergebnisse der Maßnahmen zur Anpassung des Fischereiaufwands gemessen an der Flottengröße ungenügend sind und die Anstrengungen intensiviert werden müssen.

Belgien: Für die Fischereiflotte galten die Bestimmungen gemäß Anhang II[5] und die Vorschriften für die Westlichen Gewässer. Die Gesamtanzahl Tage auf See für die gesamte Flotte wurde nicht überschritten, weil bestimmte Schiffe ihre Zuteilung nicht ausschöpften. Allerdings wurden die verfügbaren Quoten trotz der Begrenzung der Tage auf See ausgeschöpft. Die verfügbaren Fangmöglichkeiten für Muscheln wurden zu nahezu 100 % genutzt. Im ICES-Gebiet VIII reichte die Zuteilung des Fischereiaufwands jedoch nicht aus, so dass mit den Niederlanden Quoten und Aufwand getauscht werden mussten.

Bulgarien: Für die bulgarische Flotte gelten keine Regelungen zur Verringerung des Fischereiaufwands.

Dänemark: Für die dänische Fischereiflotte gelten die in Anhang II vorgesehenen Maßnahmen als Teil des Wiederauffüllungsplans für Kabeljau. Die wichtigste Folge der Anwendung von Anhang II war eine durchschnittliche Verringerung des Fischereiaufwands um 47 % gegenüber 2003. Die Fangtage wurden insgesamt um 49 % reduziert. Die Übertragung von Fangtagen hat zusammen mit der Anwendung von übertragbaren Einzelquoten im Jahr 2007 bewirkt, dass der verbleibende Aufwand sich auf sehr viel weniger Schiffe konzentriert, während ein Teil der Flotte 2007 kaum oder gar nicht aktiv war.

Deutschland: Wie 2006 wirkten sich die Regelungen zur Verringerung des Fischereiaufwands nur geringfügig auf die Flotte aus, und zwar hauptsächlich auf die Ostseeflotte. Zahlenangaben wurden hierzu nicht gemacht.

Estland: Für die estnische Ostseeflotte liegt keine Regelung zur Verringerung des Fischereiaufwands vor, doch gelten für diese Flotte die Wiederauffüllungsmaßnahmen für Ostseedorsch. Allerdings wird in dem Bericht die Wirkung dieser Maßnahmen nicht bewertet.

Griechenland: Für die griechische Flotte gelten keine Regelungen zur Verringerung des Fischereiaufwands.

Spanien: Für die Flotte galten Maßnahmen zur Aufwandsverringerung für Südlichen Seehecht und Kaisergranat (Anhang IIb), Tiefseearten und Bestände innerhalb des NAFO-Gebiets. Für das Mittelmeer, den Golf von Cádiz und die Kanarischen Gewässer gelten weiterhin nationale Managementpläne. Bei den Tiefseearten wurde eine effektive Aufwandsverringerung um 12 % gemeldet, was einer nominalen Aufwandsverringerung um höchstens 10 % entspricht. Im Rahmen des Wiederauffüllungsplans für Seehecht und Kaisergranat hingegen nahm der effektive Aufwand zu, da dem betreffenden Flottensegment 2007 mit Blick auf die geplante Verschrottung von Schiffen zusätzliche Fangtage gewährt wurden. In dem Bericht wird nicht dargelegt, inwieweit der mit öffentlichen Mitteln geförderte endgültige Kapazitätsabbau von annähernd 100 Schiffen und 9000 BRZ in Beziehung zu diesen Maßnahmen zur Aufwandsverringerung steht.

Frankreich: Der Bericht Frankreichs ging zu spät ein und konnte nicht berücksichtigt werden.

Irland: Für die irische Flotte gelten sowohl die nach Anhang II der TAC- und Quoten-Verordnung angenommenen Aufwandsverringerungsregelungen als auch die Regelung für die Westlichen Gewässer, allerdings hatte dies im Jahr 2007 keine Konsequenzen für die Kapazität der Fangflotte. Die Fischereien, die in den Anwendungsbereich von Wiederauffüllungsplänen (ICES-Gebiete VIa und VIIa) fallen, sind äußerst vielfältig. Die irischen Behörden hatten daher Schwierigkeiten, die Wirkung der Aufwandsverringerungsprogramme zu beziffern.

Italien: Für die italienische Flotte gelten keine Regelungen zur Verringerung des Fischereiaufwands.

Zypern: Für die zyprischen Fischereien gelten keine obligatorischen Regelungen zur Aufwandsverringerung.

Lettland: Für die lettische Flotte gelten die Wiederauffüllungsmaßnahmen für Ostseedorsch, doch ging der Bericht nicht darauf ein, wie sich diese Maßnahmen auf den Fischereiaufwand auswirken. Angesichts der schlechten Bestandslage bei Dorsch, alternder Schiffe und steigender Kraftstoffkosten sehen sich die Schiffseigner gezwungen, Stilllegungsprämien zu beantragen.

Litauen: Für die litauische Flotte gelten die Wiederauffüllungsmaßnahmen für Ostseedorsch, doch ging der Bericht nicht darauf ein, wie sich diese Maßnahmen auf den Fischereiaufwand auswirken. Der Flottenabbau mit öffentlichen Mitteln wurde 2007 fortgesetzt, wobei die ältesten und am wenigsten effizienten Schiffe verschrottet wurden. Der 2005-2006 erfolgte Kapazitätsabbau hat sich günstig auf die Wirtschaftsleistung ausgewirkt (Zahlen von 2006), da die Fänge je Schiff stiegen.

Malta: Für die maltesische Flotte gelten keine Regelungen zur Verringerung des Fischereiaufwands.

Niederlande: Für die Flotte gilt eine Begrenzung der „Tage auf See“ in der Nordsee (Anhang II). Diese Maßnahme bewirkte keine deutliche Verringerung der Gesamtkapazität der Baumkurrenflotte. Die Gesamtleistung wurde um 2,9 % verringert, während die Tonnage um 0,5 % zurückging. 2007 stieg der Fischereiaufwand in der Schollen- und Seezungenfischerei in den Bestandserholungsgebieten um 6 % gegenüber 2006, blieb jedoch unter dem des Jahres 2005. Einer der Gründe hierfür war der Einsatz von anderem Fanggerät, kombiniert mit mehr Fangtagen. Bei der Durchführung von Anhang IIb entschieden sich die Niederlande dafür, innerhalb der durch die Vorschriften vorgegebenen Grenzen so viel Flexibilität wie möglich zuzulassen. Dementsprechend wurde die Übertragung von Tagen zwischen Fischereifahrzeugen und zwischen Bewirtschaftungszeiträumen gestattet.

Polen: Als Folge der Regelung zur Aufwandsverringerung ging die Anzahl Fangtage der Ostseeflotte 2007 gegenüber 2004 um 44 % und im Falle der 24-40 m langen Kutter um nahezu 70 % zurück. Von 2004 bis 2007 war bei der Anzahl Fangtage der in der Dorschfischerei tätigen Schiffe ein Rückgang von ungefähr 56 % zu verzeichnen.

Portugal: Der Wiederauffüllungsplan für Seehecht und Kaisergranat (Anhang IIb der TAC-Verordnung) wurde auch 2007 angewandt, doch wurden keine daraus resultierenden Kapazitätsverringerungen gemeldet. Allerdings wird in dem Bericht darauf hingewiesen, dass die betreffenden Schiffe beträchtliche Anstrengungen unternommen haben, einschließlich der Einstellung des Fischfangs, um die verfügbaren Tage auf See zu beachten. Dennoch ist der effektive Gesamtaufwand gegenüber 2006 gestiegen. Die Anzahl Tage auf See im NAFO-Gebiet ging 2007 weiter zurück. Für Tiefseearten gelten nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Fischereiaufwands.

Rumänien: Für die rumänische Flotte gelten keine Regelungen zur Anpassung des Fischereiaufwands.

Slowenien: Für die slowenische Flotte gelten keine Regelungen zur Verringerung des Fischereiaufwands.

Finnland: Für die finnische Flotte galten 2007 keine Regelungen zur Verringerung des Fischereiaufwands. Trotz eines beträchtlichen Kapazitätsabbaus von 2003 bis 2006 ist beim Gesamtfischereiaufwand der finnischen Flotte seit 2005 ein Aufwärtstrend zu beobachten, und 2007 lag der Aufwand um 10 % über dem Stand des Jahres 2003. Diese Zunahme des Fischereiaufwands erfolgt in den pelagischen Fischereien. Im Segment der stationären Geräte für den Dorschfang wurde der Aufwand schrittweise verringert, und 2007 war in diesem Segment wegen des Treibnetzverbots keine Fangtätigkeit zu verzeichnen.

Schweden: Für die Flotte gilt Anhang IIa, und als Folge der Reduzierung von TAC und Tagen auf See ist der Fischereiaufwand schrittweise verringert worden. 2007 war das letzte Jahr, in dem Treibnetze noch zulässig waren. Wegen des bevorstehenden Treibnetzverbots wurden zehn Kiemennetzfänger mit öffentlichen Mitteln verschrottet. 2007 wurden Einzelquoten für pelagische Arten eingeführt.

Vereinigtes Königreich: Der Bericht des Vereinigten Königreichs lag zum Zeitpunkt der Abfassung des vorliegenden Berichts noch nicht vor.

2.3. Einhaltung der Zugangs-/Abgangsregelung und der Referenzgrößen

Laut den am 22. Juli 2008 verfügbaren Daten des Fischereiflottenregisters der Gemeinschaft (CFR) hielten alle Mitgliedstaaten Ende 2007 ihre jeweiligen Höchstgrenzen für die Flottenkapazität ein. Insgesamt nimmt die EU-Flottenkapazität tendenziell stetig ab. Alle betreffenden Mitgliedstaaten haben die Referenzgrößen für die Mutterlandsflotte beachtet.

3. Einhaltung der Vorschriften für die Steuerung der Fangkapazität. Gesamtergebnis

3.1. Ergebnisse für die Mutterlandsflotte (ohne die in den Gebieten in äußerster Randlage registrierten Schiffe)

Laut dem CFR wurde die Gesamtkapazität der Gemeinschaftsflotte in den fünf Jahren von 2003 bis 2007 trotz zweier Erweiterungen um 197 000 BRZ beziehungsweise 720 000 kW verringert, was einem Netto-Tonnageabbau von etwa 11 % entspricht. Der Anteil der Flotte der EU-15 an dieser Verringerung belief sich auf 207 000 BRZ beziehungsweise 788 000 kW; demgegenüber betrug der entsprechende Anteil der Flotte der EU-10 71 000 BRZ beziehungsweise 152 000 kW. Der Kapazitätsabbau der Flotte der EU-10 seit dem Tag des Beitritts ist, relativ gesehen, stärker als der der Flotte der EU-15 im Zeitraum 2003-2007 (26 % gegenüber 11 %, nach Maschinenleistung). In den fünf Jahren von 2003 bis 2007 betrugen die mit öffentlichen Mitteln geförderten Abgänge aus der Gemeinschaftsflotte rund 198 000 BRZ beziehungsweise 638 000 kW (ohne die Gebiete in äußerster Randlage); auf das Jahr 2007 entfielen davon 25 000 BRZ beziehungsweise 81 000 kW.

In Anbetracht der ständigen technischen Verbesserungen, die die Wirkung von Kapazitätsverringerungen wieder aufheben, und des schlechten Zustands der meisten Fischereien der Gemeinschaft, insbesondere bei Grundfischarten, bei denen der Fischereiaufwand einschneidend verringert werden muss, scheint insgesamt der Nettoabbau der Gemeinschaftsflotte immer noch unzureichend.

In den Tabellen 1 und 2 in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen I zu diesem Bericht ist die Einhaltung der Zugangs-/Abgangsregelung und der Referenzgrößen durch die Mitgliedstaaten am 31. Dezember 2007 zusammenfassend dargestellt. Alle Mitgliedstaaten haben diese Bestimmungen eingehalten.

Detailliertere Daten (Tabellen und Schaubilder) über die tendenzielle Entwicklung der Kapazität der Flotten der Mitgliedstaaten können auf der Website Europa[6] aufgerufen werden.

3.2. Ergebnisse für die in den Gebieten in äußerster Randlage registrierten Flotten

Tabelle 4 in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen I zu diesem Bericht zeigt die Kapazität der in den Gebieten in äußerster Randlage registrierten Flotten und die zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2007 eingetretenen Veränderungen der Kapazität. Aus den Ergebnissen geht hervor, dass die in den spanischen und portugiesischen Gebieten in äußerster Randlage registrierten Flotten sowohl nach Tonnage als auch nach Maschinenleistung deutlich verkleinert wurden. In den französischen überseeischen Departements ist ein geringfügiger Rückgang der Gesamtzahl der Schiffe, ein Rückgang der Schiffstonnage und ein Anstieg der Maschinenleistung festzustellen.

Ende 2007 wurde in den Gebieten in äußerster Randlage die Referenzgröße lediglich in einem von 17 Segmenten leicht überschritten. Dabei handelt es sich um das Segment CA2 (Schiffe mit einer Länge von über 12 m, die auf den Kanarischen Inseln registriert sind und in Gemeinschaftsgewässern fischen).

4. Schlussfolgerungen der Kommission

Die Qualität der Berichte der Mitgliedstaaten ist seit dem ersten Bericht für das Jahr 2003 kontinuierlich gestiegen, muss jedoch weiter verbessert werden. Wie in den Vorjahren enthielten die meisten Berichte der Mitgliedstaaten keine Beschreibung der Fangflotten für die einzelnen Fischereien gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1438/2003, die es der Kommission ermöglicht hätte, Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 zu entsprechen und die Bemühungen zur Herstellung eines Gleichgewichts zwischen der Kapazität der Fangflotte und den verfügbaren Fangmöglichkeiten zu analysieren. Stattdessen stellten die Mitgliedstaaten die eingeführten nationalen Systeme für das Flottenmanagement und die tendenzielle Entwicklung der Flottenkapazität in Bezug auf die Zugangs-/Abgangsregelung heraus.

Die Anwendung der Leitlinien für die Beurteilung des Gleichgewichts zwischen Fangkapazität und Fangmöglichkeiten ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch nicht alle Mitgliedstaaten haben dieses Instrument benutzt. Die Kommission räumt ein, dass sowohl die knappe Frist für die Anwendung dieser Leitlinien als auch deren eher technischer Inhalt einigen Mitgliedstaaten Schwierigkeiten bereitet haben. Im laufenden Jahr sollten weitere Anstrengungen unternommen werden, damit die Leitlinien für den Bericht 2008 vollständig angewendet werden.

Die meisten Berichte werden so erstellt, dass kein Zusammenhang zwischen den Maßnahmen zur Aufwandssteuerung und der Anpassung der Flottenkapazität hergestellt werden kann, noch werden die Entwicklungstendenzen beim eingesetzten realen Aufwand kritisch analysiert. Generell scheinen die Maßnahmen zur Steuerung des Fischereiaufwands sich nur wenig auf die Fangkapazität auszuwirken. In einigen Fällen gibt offenbar eine Kombination aus der schwachen Wirtschaftsleistung der Flotte und der Verfügbarkeit von gemeinschaftlichen oder nationalen Mitteln den Ausschlag für die Verringerung der Fangkapazität. Dies ist möglicherweise teilweise darauf zurückzuführen, dass es für einige Fischereien keine Regelungen zur Steuerung des Fischereiaufwands gibt, aber auch darauf, dass die bestehenden Regelungen (Anhang II, Regelung für die Westlichen Gewässer, Tiefseefischereien, einige nationale Regelungen usw.) wenig wirksam sind.

Auch 2007 setzte sich der langsame, aber stetige Rückgang der Fangkapazität der Gemeinschaftsflotte in Höhe von 2 % bis 3 % jährlich fort. Aus den Ziffern 3 bis 5 in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen I geht hervor, dass dies in den letzten 16 Jahren die allgemeine Tendenz war, auch wenn diese Tendenz bei einzelnen Mitgliedstaaten nicht so einheitlich ist. Diese Tatsache stellt die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Kapazitätsanpassung im Rahmen der GFP in Frage.

Der wissenschaftlichen Beurteilung zufolge werden 30 % der Bestände, für die Zahlen vorliegen, außerhalb sicherer biologischer Grenzen befischt und 80 % werden in einem Maße befischt, das über dem höchstmöglichen Dauerertrag liegt. Gleichzeitig wird in großen Teilen der Flotte die Kapazität nicht voll ausgeschöpft, d. h. die Zahl der Fangtage liegt unter der möglichen Höchstzahl, und es wird eine schwache Wirtschaftsleistung verzeichnet, die sich 2008 weiter verschlechtert hat. Angesichts dieser Erwägungen reicht der bisherige Kapazitätsabbau wohl nicht aus, um kurzfristig ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen der Kapazität und den Fangmöglichkeiten zu schaffen. Darüber hinaus könnte der technische Fortschritt, der einigen Schätzungen zufolge in etwa dem Umfang des beobachteten Abbaus entspricht, dessen Wirkung wieder aufheben.

Der Rat nahm am 22. Juli 2008 vorläufige und besondere Maßnahmen für die Umstrukturierung der Fangflotte der Gemeinschaft an und schuf damit eine Chance für die notwendige Flottenumstrukturierung, die nicht ungenutzt bleiben sollte.

[1] Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 und Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1438/2003.

[2] http://ec.europa.eu/fisheries/fleet/index.cfm?method=FM_Reporting.AnnualReport.

[3] Gemäß der im Dezember 2002 beschlossenen Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) gilt für das Fangflottenmanagement grundsätzlich, dass Kapazitätszugänge zur Flotte, ausgedrückt in Tonnage und Maschinenleistung, nicht größer sein dürfen als zuvor stillgelegte Kapazitäten.

[4] Verordnung (EG) Nr. 1639/2001 der Kommission (ABl. L 222 vom 17. August 2001, S. 53-115).

[5] Verordnung (EG) Nr. 51/2006 des Rates (ABl. L 1 vom 20. Januar 2006, S. 1-183).

[6] http://ec.europa.eu/fisheries/fleet/index.cfm?method=FM_Reporting.AnnualReport.

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